Sind Bauauflagen wegklagbar?

Moin, moin.

Ich bin vor ca. 1 Jahr in eine Eigentumswohnung gezogen. Es handelte sich um einen Neubau, den ich nach Verkaufsprospekt kaufte.

Leider stellte sich im Verlauf des Baus heraus, daß das Bauamt per Bauauflage die Anbringung von Rollläden für eine Hausseite verboten hatte (Auf der Gegenseite sind Rollläden montiert worden). Als Begründung wurden optische Gründe angeführt, da daß Haus sich an einem noch nicht errichteten, neuen Dorfplatz befindet. Man wolle nicht, daß der Anblick des Hauses durch unterschiedliche Stellungen der Rollläden an den verschiedenen Fenstern verschandelt wird.

Der jetzt gerade zu Ende gehende Sommer hat jedoch gezeigt, daß diese als Wärmeschutz dringend erforderlich wären. Es war kaum möglich, die Temperatur in den Räumen unter 40 Grad zu bringen. Mal abgesehen vom Sicht-,Einbruchs-, und Lärmschutz.

Nebenbei bemerkt haben alle(!) umliegenden Häuser Rollläden.

Meine Frage ist nun:
Gibt es eine Chance, noch zum jetzigen Zeitpunkt gegen diese Bauauflage anzugehen?

Und wenn ja, dann wie?

Kann man evtl. das Bauamt für die entstehenden Zusatzkosten für die nachträgliche Anbringung von Rollläden haftbar machen?

Vielen Dank für die Geduld beim Durchlesen :wink:

Gruß

Jürgen

Das kommt auf die Baugenehmigung und den Bebauungsplan an. Um dies zu prüfen, muß man in die Akten steigen. Erfolgsaussichten kann nur ein Anwalt, der sich mit dem Thema auskennt, beurteilen.

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Im Regelfall nein. Im hier beschriebenen Fall könnte es jedoch durchaus sein.

Als Begründung wurden optische Gründe angeführt, da
daß Haus sich an einem noch nicht errichteten, neuen Dorfplatz
befindet. Man wolle nicht, daß der Anblick des Hauses durch
unterschiedliche Stellungen der Rollläden an den verschiedenen
Fenstern verschandelt wird.

Der jetzt gerade zu Ende gehende Sommer hat jedoch gezeigt,
daß diese als Wärmeschutz dringend erforderlich wären. Es war
kaum möglich, die Temperatur in den Räumen unter 40 Grad zu
bringen. Mal abgesehen vom Sicht-,Einbruchs-, und Lärmschutz.

Nebenbei bemerkt haben alle(!) umliegenden Häuser Rollläden.

Ich halte eine Anfechtungsklage für durchaus aussichtsreich, wenn die umliegenden Gebäude auch Rollläden haben, da hier wohl kaum ein einheitliches Straßenbild als Begründung herangezogen werden kann.

Sichtschutz dürfte kaum ein Argument sein, da sich dieser auch über Vorhänge erzielen lässt.
Einbruchsschutz ist über Rollläden, außer sie sind automatisch ohnehin nicht zu bewerkstelligen und auch dann kaum ein Grund für den Wegfall der Beschränkungen. Hier sind Fensterschlösser und Sicherheitsglas sinnvoller, das zugleich den besseren Lärmschutz bieten dürfte.

Wie gesagt, eine Klage könnte sich dennoch lohnen.