Folge: Lehrer bekommen „betriebsbedingt“ Kündigungen, andere bekommen Änderungsverträge mit deutlichen Stundenreduzierungen. Einen Sozialplan oder einen Antrag auf Kurzarbeit gibt es offensichtlich nicht. Sind betriebsbedingte Kündigungen in so einem Fall eurer Ansicht nach überhaupt rechtens?
Welche Möglichkeit haben Lehrkräfte, die schon 10 oder 15 Jahre dabei sind, sich gegen betriebsbedingte Kündigungen und Kündigungsvereinbarungen mit Stundenreduktion zu wehren?
Hallo,
ich bin jetzt nicht der Arbeitsrechtler, aber wenn keine Arbeit, in diesem Fall , keine Schüler mehr da sind, dann gibt es auch für die Arbeitnehmer keine Arbeit mehr, kennt man doch auch aus anderen Bereichen, z.B. Autoindustrie.
Ich habe gerade von einem Fall gehört, da wurde sogar eine Schwerbehinderte Frau entlassen weil es keine Arbeit mehr für sie im Betrieb gab - und das wurde sogar per Gerichtsbeschluss bestätigt, also denke ich, das ist grundsaetzlich möglich.
Gruss
Czauderna
man kann offiziell bei einer Reduzierung der Klassen (bei weniger Schülern und gleicher Klassenzahl ist m.E. keine Reduzierung der Arbeitsstunden durch den Arbeitgeber zu begründen) den Betriebrat wegen der Kündigung oder der Änderungskündigung (Reduzierung der Stundenzahl) einschalten. Oder ggf. Klage beim Arbeitsgericht:
es können hier durchaus wirksame betriebsbedingte Kündigungen vorliegen.
Der wird auch nicht benötigt, wenn keine Kurzarbeit geplant ist.
Auch der wird bei dieser Betriebsgröße nicht benötigt. Der Arbeitgeber muss lediglich eine „Sozialauswahl“ gem. § 1 Abs 3 - 5 KSchG vornehmen. Wie genau diese vorgenommen worden ist, muss er nicht von vornherein im Betrieb veröffentlichen.
ist schade. Nur, wenn der Betriebsrat nicht angehört worden ist, sind die betriebsbedingten Kündigungen und die Änderungskündigungen a priori unwirksam. Sie sind jedoch nicht von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig.
In der gegebenen Situation gibt es im wesentlichen drei Punkte, die die betroffenen Arbeitnehmer prüfen müssen:
Wurde der Betriebsrat angehört und die Frist von einer Woche zwischen Anhörung des Betriebsrats und Aussprechen der Kündigung eingehalten?
Liegen ausreichende Gründe für betriebsbedingte Kündigungen vor? Das kann in der beschriebenen Situation des Unternehmens durchaus der Fall sein. (Wichtig: Im einzelnen ausführen muss der Arbeitgeber diese Gründe beim Aussprechen der Kündigung nicht, erst im Rahmen einer ggf. erhobenen Kündigungsschutzklage.)
Wurde die erforderliche Sozialauswahl richtig vorgenommen?
Dann wären betriebsbedingte Kündigungen bzw. Änderungskündigiungen möglich. Die Fristen für die Anhörung des Betriebsrates durch den Arbeitgeber und die Frist für die Einreichung einer Klage beim Arbeitsgericht sind zu beachten.
der Witz ist schon alt. Ich habe die falsche Kategorie gewählt, bin deshalb schon angemacht worden wegen „Doppelpost“. Ich würde den Post ja gerne verschieben, ich kann das aber nciht.