Sind Betriebsratgespräche Arbeitszeit?

Hallo an die Fachjuristen,
wenn jemand nur an Sonn-/Feiertagen arbeitet, an dem der Betriebsrat zu hat, aber innerhalb der Woche dann mehrere Gespräche mit dem Betriebsrat (natürlich nur dienstliche Angelegenheiten) führt, DARF das Personalmanagement diese Zeiten als Dienstzeiten ablehnen mit der Begründung, sei nicht während der Arbeitszeiten gewesen???

Wenn ja, wo ist die nächste hohe Brücke, von der man effektiv endgültig solche Probleme lösen kann?
Danke für evtl. Unterstützung.

Thema verschoben von Gesundheit nach Arbeitsrecht
MOD Pierre

Hallo N_S,

sieht so aus, als hätte das Personalmanagement Recht: https://www.betriebsrat.com/br-forum/36470/besuch-der-br-sprechstunde-ausserhalb-der-arbeitszeit

§ 39 BetrVG
(3) Versäumnis von Arbeitszeit, die zum Besuch der Sprechstunden oder durch sonstige Inanspruchnahme des Betriebsrats erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers.

Da wird wohl nur die Möglichkeit bleiben, dass der Betriebsrat auch regelmäßig Sprechstunden am Wochenende anbietet, wenn die Gespräche unbedingt als Dienstzeit gewertet werden soll.

Viele Grüße
Karin

Danke für Deine Antwort Karin. Ohje…damit habe ich ja gar nicht gerechnet. Jedoch ist es so, dass der Arbeitnehmer von seinem seit 15 J beschäftigten Arbeitsplatz (nur Sonntage) OHNE Rücksprache mit ihm (bis Ende 01/21) entfernt und nicht mehr dort im Dienstplan aufgeführt war. Somit war es dringend notwendig, den BR innerhalb der Woche aufzusuchen, umzu erfahren, wo sein Arbeitsplatz ab dem 01.02.21 überhaupt sein sollte… Sprechzeiten vom BR für die Zukunft ist hilfreich für die Nachfolgenden. leider nicht für diesen aktuellen Fall. Sehr schade!

Warum muss man den Betriebsrat fragen, wo man eingesetzt werden soll? Ist da nicht eher der Vorgesetzte für eine kurze Information zuständig?

Doch schon, aber der Entzug aus dem Einsatzbereich ging auch ohne Information des Arbeitnehmers, einfach kommentarlos, einfach nicht mehr im Dienstplan auffindbar. Nachfragen 4d VOR dem Einsatz beim Vorgesetzten ergab unspezifisch einfach nur „Station“, welche von den 40 Stationen war nicht erkennbar. Zudem (statt der zugesicherten Einsatztage: nur Sonntage), waren es plötzlich Dienste INNERhalb der Wo, die erst mit Hilfe des BR bekannt wurde. Das scheint doch mehr als ein Mobbing oder Bossing zu sein m.E., reinste Schikane. Fällt das nicht unter den Bereich einer „Beleidigung“ oder Diskriminierung oder offensichtlichen Benachteiligung?

Ohne näheres zum Thema Arbeitsvertrag, Einsatzplanung u.ä. zu kennen, können wir keinesfalls einschätzen, ob es „Beleidigung“, Diskriminierung oder offensichtliche Benachteiligung ist. Was es aber ganz sicher ist, es ist mangelnde Kommunikation (wobei auch hier immer 2 dazu gehören)

@anon43214967: auch das Eruieren des Einsatzortes (zu regulären Dienstzeiten von Vrgesetzten) wäre das wiederum Arbeit des Arbeitnehmers AUSSERHALB seiner Arbeitszeiten,nämlich Sonntage. Oder irre ich mich da? Muss der Arbeitnehmer tatsächlich in seinem Frei selbst Arbeit dran zu setzen, um seinen nach 15 J. ohne Rücksprache mit ihm geänderten Einsatzbereich zu eruieren? Auch ich verstehe das einfach nicht.

Ich bin keine Juristin, aber durchaus mit Erfahrung im Personalbereich.
Und die Erfahrung daraus ist, dass persönliche Fehler ebenso passieren wie technische und es meist keine Bösartigkeit ist. Und ein freundliches Nachfragen (ohne das Nachfragen als Arbeitszeit anrechnen lassen zu wollen :wink:) oft weiter hilft und Probleme klärt. Und bei Problemen ist dann natürlich der BR die richtige Anlaufstelle, noch vor Juristen.

Danke Karin. Stimmt. Das ganze hat leider noch einen Vorlauf bzgl. Lohnauszahlungen und Entgeltgruppierung, ausstehende Löhne etc., dann das, dann Inanspruchnahme der Arbeitskraft (durch Mehrarbeit von 20% auf 65-70%! wg. "PErsonalmangel etc) OHNE VErtragsaufstockung, trotz diverser Bewerbungen auf offensichtlich offene Stellen MIT Stellenausschreibungen etc…sogar für externe Bewerber etc…

ad: BR wurde zudem in Anspruch genommen wg. weiterer Themen wie Abrechnungsfragen >6Mo, Dienstzeiten etc. Termine mit der Personalabteilung wurden entweder gar nicht erteilt oder bestehende mehrfach abgesagt (cave: Widerspruchsrechtverlust!). Einsatzbereich differierte entgegen der schriftlichen Zusagen vom Vorgesetzten.