Hallo,
mein Vermieter hat die Kosten der Buchführung über die Betriebskosten abgerechnet. Im Internet finde ich diverse Beiträge und Gesetzesauszüge laut denen die Kosten der Verwaltung nicht mit abgerechnet werden dürfen. Aber fallen die Buchführungskosten tatsächlich unter Verwaltungskosten?
Ich freue mich auf eure Antworten und eure Hilfe!
Danke!