Sind Champagnersorten markenrechtlich geschützt?

Moin,

ich würde gern wissen, ob Rebsorten von Champagner (z.B. Pinot Noir. Pinot Meunier und Chardonnay) markenrechtlich geschützt sind, oder kann man solche Begriffe frei verwenden?

Danke & Grüße
Tim

Hallo Tim,

Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:

Meines Wissens sind Rebsorten selbst nicht markenrechtlich geschützt. Anders verhält es sich mit dem Begriff „Champagner“, den nur Schaumweine aus dem Gebiet „Champagne-Ardenne“ tragen dürfen.
In Betracht käme allenfalls ein markenrechtlicher Schutz nach den Vorschriften zu geographischen Herkunftsangaben (vgl. §§ 126 ff. MarkenG), wonach Orts-, Gebiets-, Ländernamen und ähnliche Angaben insoweit geschützt werden, als dass sie jemand zur Kennzeichnung der geographischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen nutzt. Diese Begriffe darf nur nutzen, wer auch tatsächlich Waren aus diesen Gebieten vertreibt/bewirbt, etc.
Dazu besteht dann jedoch wieder eine Ausnahme, wenn es sich um sog. Gattungsbezeichnungen handelt (vgl. § 126 Abs. 2 MarkenG), die nur zu Angaben zu Art, Beschaffenheit, Sorte oder sonst. Eigenschaften dienen.

Da die o.g. Rebsorten jedoch nicht nur in einer bestimmten Region angebaut werden, besteht meines Erachtens kein Schutz gem. der §§ 126 ff. MarkenG und somit keinerlei Markenrechtsschutz.
In Betracht kämen allenfalls Verstöße z.B. gegen das UWG, wenn jemand Produkte unter Nennung der Rebsorten vertreibt oder bewirbt, wenn das beworbene Produkt die Rebsorten nicht enthält und auch sonst keinerlei Beziehung zu ihnen aufweist (Irreführungsschutz).

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben, möchte jedoch darauf hinweisen, dass es sich bei meinen Ausführungen um keine verbindliche Rechtsauskunft / -beratung handelt zu der ich auch gar nicht befugt bin.

Mit freundlichen Grüßen,
Ralf

ich würde gern wissen, ob Rebsorten von Champagner (z.B. Pinot
Noir. Pinot Meunier und Chardonnay) markenrechtlich
geschützt sind, oder kann man solche Begriffe frei verwenden?

Hallo,

ich würde gern wissen, ob Rebsorten von Champagner (z.B. Pinot
Noir. Pinot Meunier und Chardonnay) markenrechtlich
geschützt sind, oder kann man solche Begriffe frei verwenden?

ich kenne mich zwar mit Markenrecht aus, habe aber nicht jede geschützte Marke im Kopf.

Die Markenrecherche übernehme ich nicht. Dafür gibt es Dienstleister, die sich das bezahlen lassen.

Gruß

S.J.

Hallo Tim,
alos die Namen der Rebsorten sind wohl nicht in Alleinstellung markenrechtlich geschützt, was wohl auch nicht geht, da man z.B. ja auch nicht Seife für Seife schützen kann.

Allerdings gibt es natürlich etliche Winzer und Genossenschaften, die ihre Firmennamen in Verbindung mit der Rebsorte in der Form des Etiketts als MArke haben.

Solltest du weitereFragen haben, jederzeit.

Peter

Hallo! Meiner Meinung nach sind Rebsorten nicht gewerblich schützbar. Was mich jedoch verwundert ist, dass REWE in 2009 beim Deutschen Patent- und Markenamt Schutz des alleinigen Namens Chardonnay beantragt hat (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/…).

Sicher ist jedoch, dass man für Rebsorten kein Patent beantragen kann…

Hi Tim,

Rebsorten sind Kennzeichnungen, wie Butter oder Blumenkohl und als solche in der freien Domain, also nicht schützbar.

Champagner ist eine geographische Marke und geschützt als Herkunftskennzeichnung, wie Parma Schinken.