Sind das AGB?

Hallo!

Wie wir alle wissen, ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung gem. § 309 Nr. 8 b, aa BGB dem Verwender von AGB nicht möglich, wenn es sich um den Verkauf NEUER Sachen handelt. Ich würde daher gerne wissen, ob dieser Kasten
http://www.webspace-invasion.com/boosan/Bild2440.jpg
als AGB zu verstehen ist, wenn ein (privater) Verwender diesen Kasten bei jedem Angebot benutzt?

Bin für jede Antwort dankbar!

Hallo,

Ich würde das nicht als AGB bezeichnen, lediglich als Hinweis zur Gewährleistung, Bewertung und zum Versand.

Gruß
Sticky

Dann musste dich mal fragen, was AGB eigentlich sind:

„Für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.“

Ich wüsste spontan nicht, warum man da keine AGB annehmen können sollte.

Levay

Genau nach dieser Definition hätte ich jetzt auch gesagt, dass es AGB sind. Nur die Form des ganzen stört mich schon ein bißchen… was meint ihr?

Hallo Levay,

Also würdest du auch den Hinweis „unter Ausschluß jeglicher gewährleistung“ als AGB bezeichnen?

Gruß
Sticky

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Genau nach dieser Definition hätte ich jetzt auch gesagt, dass
es AGB sind. Nur die Form des ganzen stört mich schon ein
bißchen… was meint ihr?

Was stört dich daran genau? Kann eigentlich keinen großen „Störgrund“ finden?

Gruß
Falke

Hallo,

„Für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte
Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen
Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.“

Ich wüsste spontan nicht, warum man da keine AGB annehmen
können sollte.

evtl. weil der Hinweis bei einem Ebay-Artikel steht?

Gruß,
Christian

evtl. weil der Hinweis bei einem Ebay-Artikel steht?

Hm, Sachverhaltsfrage.

Ich ging jetzt davon aus, dass die Grafik mehrfach verwendet wird. Wer erstellt so was denn für einmal?

Beweisen kann ich es freilich nicht :smile:

Levay

Also würdest du auch den Hinweis „unter Ausschluß jeglicher
gewährleistung“ als AGB bezeichnen?

Anders gefragt: Warum sollte ein Gewährleistungsausschuss keine Allgemeine Geschäftsbedingung sein? Selbst Preisauszeichnungen im Supermarkt sind allgemeine Geschäftsbedingungen, warum ein Gewährleistungssauschluss nicht? Ist mir nicht klar!

Für Argumente offen:
Levay

Geschäftsbedingungen, warum ein Gewährleistungssauschluss
nicht? Ist mir nicht klar!

Hallo Levay,

Ich sehe einen Gewährleistungsausschluß einer Privatperson als Hinweis und nicht als AGB. Kann natürlich sein, daß ich mich dabei auch irre.

Gruß
Sticky

Ich sehe einen Gewährleistungsausschluß einer Privatperson als
Hinweis und nicht als AGB. Kann natürlich sein, daß ich mich
dabei auch irre.

Ein „Hinweis“ ist es nicht! Es ist definitiv Vertragsbestandteil. Der Verkäufer kann nicht einseitig die Sachmangelhaftung ausschließen, sondern dieser Ausschluss muss *vereinbart* werden. Definitiv.

Ob es AGB sind, hängt also nicht davon ab, sondern nur davon, ob ein vorgefertigter Text verwendet wird, der immer wieder benutzt wird.

Levay

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noch was:

Wenn ein Gewährleistungsausschluss niemals Bestandteil von AGB sein könnte, wieso wird dann in den AGB-§§ des BGB darauf Bezug genommen…?

:wink:

Macht keinen Sinn.

Levay

Hallo Levay,

Danke für die Aufklärung, wieder was dazu gelernt.

Gruß*
Sticky

Der Verwender hat diesen Kasten in jeder seiner Auktionen reingesetzt und das mit dem Hinweis darauf, er hätte es immer schon so gemacht, auch zugegeben. Von daher müssten es eigentlich AGB sein.

Mal sehen, was das AG Bielefeld sagt :wink:

Danke für eure Meinungen!

Was mich gestört hat, war halt, dass das nicht nach „typischen“ AGB aussieht, sondern nach einem billigen Kasten, in dem irgendwas drinsteht. Aber theoretisch müssten es AGB sein. Wenn man sich allein mit die Aufmachung dem AGB-Recht entziehen könnte, würde jeder seine Verträge auf solchen Schmierblättern vorfertigen, und nicht sauber gegliedert nach §§ etc.