Wie wir alle wissen, ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung gem. § 309 Nr. 8 b, aa BGB dem Verwender von AGB nicht möglich, wenn es sich um den Verkauf NEUER Sachen handelt. Ich würde daher gerne wissen, ob dieser Kasten http://www.webspace-invasion.com/boosan/Bild2440.jpg
als AGB zu verstehen ist, wenn ein (privater) Verwender diesen Kasten bei jedem Angebot benutzt?
Dann musste dich mal fragen, was AGB eigentlich sind:
„Für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.“
Ich wüsste spontan nicht, warum man da keine AGB annehmen können sollte.
„Für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte
Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen
Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.“
Ich wüsste spontan nicht, warum man da keine AGB annehmen
können sollte.
evtl. weil der Hinweis bei einem Ebay-Artikel steht?
Also würdest du auch den Hinweis „unter Ausschluß jeglicher
gewährleistung“ als AGB bezeichnen?
Anders gefragt: Warum sollte ein Gewährleistungsausschuss keine Allgemeine Geschäftsbedingung sein? Selbst Preisauszeichnungen im Supermarkt sind allgemeine Geschäftsbedingungen, warum ein Gewährleistungssauschluss nicht? Ist mir nicht klar!
Ich sehe einen Gewährleistungsausschluß einer Privatperson als
Hinweis und nicht als AGB. Kann natürlich sein, daß ich mich
dabei auch irre.
Ein „Hinweis“ ist es nicht! Es ist definitiv Vertragsbestandteil. Der Verkäufer kann nicht einseitig die Sachmangelhaftung ausschließen, sondern dieser Ausschluss muss *vereinbart* werden. Definitiv.
Ob es AGB sind, hängt also nicht davon ab, sondern nur davon, ob ein vorgefertigter Text verwendet wird, der immer wieder benutzt wird.
Der Verwender hat diesen Kasten in jeder seiner Auktionen reingesetzt und das mit dem Hinweis darauf, er hätte es immer schon so gemacht, auch zugegeben. Von daher müssten es eigentlich AGB sein.
Was mich gestört hat, war halt, dass das nicht nach „typischen“ AGB aussieht, sondern nach einem billigen Kasten, in dem irgendwas drinsteht. Aber theoretisch müssten es AGB sein. Wenn man sich allein mit die Aufmachung dem AGB-Recht entziehen könnte, würde jeder seine Verträge auf solchen Schmierblättern vorfertigen, und nicht sauber gegliedert nach §§ etc.