was meint ihr dazu, was ich gleich beschreiben werde.
Ein Freund von mir hatte psychische Probleme, war vor ein paar Jahren in der Psychiatrie, ist seit vier Jahren Zeitrentner. Nun ist wieder auf der Höhe, hat seinen Führerschein neu gemacht und macht einen Wiedereingliederungskurs bei einem Bildungsträger. Heute hat er mir seinen Lebenslauf gezeigt, mit dem er sich um Arbeit bewerben soll, die „Profis“ hätten ihm dabei geholfen und mir verschlug es die Sprache. Nach dem beruflichen Werdegang stand:
Berufliche Einschränkungen
10/96-8/97 u. 3/98-9/98 stationäre Behandlung BZK Ort (Anm. der Schreiberin: bekannte örtliche Psychiatrie), Grad der Behinderung
50 %.
10/98-12/04 Erwerbsunfähigkeitsrente BFA
Jetzt die Frage: dass er die Schwerbehinderung von 50 % angeben muss, dass ist klar. Das darf er nicht unter den Tisch fallen lassen. Aber muss er denn erwähnen, dass er in der Psychiatrie war! Auch noch heutzutage legt doch jeder Arbeitgeber die Bewerbung gleich beseite! Wenn er das in dem Lebenslauf unter den Tisch fallen lässt und dann im Vorstellungsgespräch wegen der Behinderung gefragt wird, dann kann er immer noch was in diese Richtung sagen. Aber er hätte wenigstens eine Chance auf ein Vorstellungsgespräch.
Meine Frage: taugen diese Psychologen bzw. Profis in diesem Kurs, den mein Bekannter gerade macht?
Muss er im übigen die Erwerbsunfähigkeitsrente angeben, oder kann er einfach stattdessen schreiben: arbeitssuchend, Hilfstätigkeiten?
Meine Frage: taugen diese Psychologen bzw. Profis in diesem
Kurs, den mein Bekannter gerade macht?
Dir Frage ist ganz einfach: handelt es sich bei diesen „Profis“ um gestandene Männer und Frauen der (Personal-)praxis oder sind es Beamten, die noch nie in der freien Wirtschaft eine Einstellung durchgeführt haben ?
das passt jetzt vielleicht nicht dazu, aber bei uns in der Nähe gibt es die Landwirschaftskammer Weser-Ems (in Wittmund) und die stellen halt Leute mit Behingerungen und ohne ein.
Und wenn einer mit Behingerung gleichwertig wie einer ohne Behinderung qualifiziert ist dann nehmen die den mit Behinderung.
Das schreiben die auch immer in ihre Anzeigen und Stellengesuche mit rein.
Also wenn er jetzt halt so eine Firma gefunden hat, die das wirklich macht dann würd ich das auf jeden Fall mitreinschreiben.
Naja, geholfen habe ich dir da bestimmt nicht wirklich mit…
Wollte nur meiner Meinung dazu sagen!
NEIN!!! (Und ich sitze als Angestellte im öffentlichen Dienst regelmäßig in Bewerbungsgesprächen drin, „so“ eine Bewerbung habe ich in 15 Jahren Praxis noch nie gesehen!!!)
Das Problem ist, dass ich mich nur in meinem Bereich - PLZ 40*** - ein bisschen mit freiberuflichen Persolaberater-inne-n auskenne. Ich würde mich an ein Alo- Selbsthilfezentrum wenden, da sitzen sehr oft echte Bewerbungscracks rum.
Viel Glück! Ingeborg
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Berufliche Einschränkungen
10/96-8/97 u. 3/98-9/98 stationäre Behandlung BZK Ort (Anm.
der Schreiberin: bekannte örtliche Psychiatrie), Grad der
Behinderung
50 %.
10/98-12/04 Erwerbsunfähigkeitsrente BFA
Jetzt die Frage: dass er die Schwerbehinderung von 50 %
angeben muss, dass ist klar. Das darf er nicht unter den Tisch
fallen lassen. Aber muss er denn erwähnen, dass er in der
Psychiatrie war!
Die Schwerbehinderung muss er angeben und dass mit der Psychatrie sollte auch irgendwie erwähnt werden. Nur, Im Lebenslauf würde ich das vermeinden und auch im Bewerbungsschreiben nichts erwähnen.
Ich weis nicht inweit das bei deinen Freund möglich ist.
Wenn dein Freund sich so offen bewirbt, machen sich die Leute wie du ja schon gesagt hast ein Bild, dass sehr warscheinlich falsch ist.
Wenn man deinem Freund eine Stellenzusage macht und er erst dann damit rausrückt, muss man ihm dann ja klar sagen, dass er aufgrund seiner „Behinderung“ dann doch nicht eingestellt wird. Auf sowas kann man dann reagieren und den Personalchef fragen wo seine Bedenken liegen und gezielt ausräumen. Wenn er das schon vor einer konkreten Stellenzusage sagt, bekommt er vermutlich so fadescheinige Ausreden wie: Wir haben jemanden gefunden der alle unsere Anforderunge erfüllt oder so´n Mist.
Meine Frage: taugen diese Psychologen bzw. Profis in diesem
Kurs, den mein Bekannter gerade macht?
Wenn denen ihr Job ist die Leute wieder ins Arbeitsleben zurückzuführen, ein klares NEIN
Muss er im übigen die Erwerbsunfähigkeitsrente angeben, oder
kann er einfach stattdessen schreiben: arbeitssuchend,
Hilfstätigkeiten?
War dein Freund wärend seiner Krankheit beschäftigt ? Wenn ja kann er diesen Zeitraum bis er gekündigt worden ist mit angeben (Das er wären seines Beschäftigungsverhältnisses krank war ist egal, muss er nicht erwähnen.)
4 Jahre arbeitssuchend wirft nicht unbedingt ein gutes Licht auf deinen Freund, da wäre die Rente möglicherweise die bessere Wahl (so neutral wie möglich verpacken, zB. Heilungsprozess oder so )
Das mit den Hilftätigkeiten macht nur dann Sinn, wenn er sie auch belegen kann.
so wie das klingt ist er beim Kolpingswerk oder einem ähnlichen Träger oder einem Integrationsfachdienst.
die suchen speziell für Leute wie deinen Bekannten Stellen, die ausdrücklich für Behidnerte mit einem Behinderungsgrad von mindestens xx% ausgeschrieben sind.
Zudem ist die Angabe der Behidnerung (hier: psychisch) geeignet, damit er auch in körperlich belastbare Positionen vermittelt werden kann.
Bsp. Wäre die Behidnerung: Rollstuhlfahrer könnte er z.B. nciht als LKW-Fahrer vermittelt werden.
Also in diesem Verfahren ist es unabdingbar, daß die Behinderung voll beschrieben ist, damit der ausgeschriebene Arbeitsplatz abgeglichen werden kann.
Hallo,
mein Bekannter muss sich ja selbst bewerben, für ihn wird ja keine Stelle gesucht. Und es sind keine Stellen, die ausdrücklich für Behinderte mit einem Behinderungsgrad ausgeschrieben sind. Sondern einfach irgendwelche Stellen. Und da hat er gleich in der Bewerbung mit Ehrlichkeit zuzugeben, dass er der Psychiatrie war, wohl keine Chancen - es sei denn, der Arbeitgeber ist ein wahrer Menschenfreund.
wenn man mehrere Personalberater, die sich mit Bewerbungen befassen fragt, erhält man jeweils recht verschiedene Vorschläge für die Gestaltung einer Bewerbung. Dies hängt von je unterschiedlichen Ausbildung/Lebenserfahrung des Beraters ab. Zudem unterlieg die Gestaltung der „Bewerbungsmappe“ modischen Strömungen, die je nach Branche/Alter der Firma/Alter des Personalverantwortlichen variieren.
Ich persönlich bevorzuge einen Beratungsstil, der vom Bewerber eine intensive Beschäftigung mit den Stärken (und natürlich Schwächen) fordert. Letztendlich muß der Bewerber hinter seiner Bewerbung stehen und diese auch begründen/„verteidigen“ können. Insofern gebe ich immer nur Empfehlungen und Hinweise - und: ich lerne viel durch meine Kunden. Ein zweiter Grundsatz, der mir wichtig ist: ich schreibe keine Bewerbungen für meine Kunden, weil das eben nicht mehr die Bewerbung des Kunden wäre.
Mein Rat für Dich: eine gute Bewerbung ist das Ergebnis eines sehr intensiven Bemühens um eine fundiert-ansprechende „Werbung“ für die eigene Person; die Bewerbung e i n e r Person ist zudem immer zielgruppenspezifisch zu variieren, d.h. je nach Beruf/Unternehmen wird die Bewerbung akzentuiert.
Du wirst gut beraten sein, wenn Du einen weiteren Berater hinzuziehst und versuchst mit ein oder zwei Personalern in Kontakt zu kommen, die u.a. Menschen mit ähnlicher „Problemlage“ wie der von Dir geschilderte Fall, einstell(t)en. Hilfreich ist auch der Vergleich von zwei bzw. mehreren Beratungsratgebern.
Besonders aufpassen sollte man, wenn „wer-auch-immer“ dogmatisch behauptet man müsse eine Bewerbung „so-und-so“ abfassen (mögliche Ausnahmen: die DIN 5008, die Bewerbungen insbesondere für Sekretärinnen, regelt).