Das kann man nicht abschließend klären
Guten Tag Iwona und die anderen Interessierten,
gerne möchte ich hier meine Erfahrungen schildern. Ich betreibe mit eine Vermittlungsagentur in diesem Bereich. Ich habe mich erst kürtlich bis ins kleinste Detail von einem Fachanwalt in dieser Sache beraten lassen. Das Beratungsergebnis war sehr ernüchternd.
Bisher werden die Damen von polnischen Firmen nach Deutschland entsandt. Die meisten dieser Firmen erfüllen die Kriterien für eine Entsendung nicht. Dies zeigt sich meist dann, wenn die Damen zum Arzt müssen und keine Krankenversichertenkarte vorliegt. Außerdem werden hier in Polen sehr dubiose Lohnmodelle gefahren die nach Meinung des Anwalts hier in Deutschland den Straftatbestand des Lohnwuchers erfüllen. Das heist die Damen müssen eigentlich bezahlt werden wie eine vergleichbare dt. Kraft. Was dazu führen würde, dass die Abgaben in Polen fast so hoch sind wie in Deutschland.
Viele der Damen arbeiten auch schwarz und bekommen um die 1200,- €. Dies ist für die Damen recht gefährlich. Neben der Straftat auch im gesundheitlichen Bereich. Auch haben die Damen keinen Ansprechpartner bei Problemen. Ebenso der Kunde nicht. Es ist kein Wechsel sichergestellt, keine Krankheitsvertretung und kein Urlaub. Es können sich für beide Seiten unvorteilhafte Abhängigkeitsverhältnisse ergeben. Aber vor allem der Kunde ist hier gefährdet, da er im Fall der Fälle alle Beiträge und Abgaben nachbezahlen muss und die diese wird er selten von der Dame wieder bekommen. Außerdem kann er eine Geld- oder Gefängnisstrafe bekommen.
Seit 01.05.2010 könnten die Familien die Damen auch direkt einstellen. Darauf hoffen viele Damen. Dies wird meiner Meinung nach nur sehr selten passieren. Der Kunde träft einfach zu viele Risiken. Er muss Urlaub gewähren, Lohnfortzahlung leisten und Sozialabgaben bezahlen. Möchte die Dame weiter 1200,- € netto verdienen kostet dies den Arbeitgeber also den Kunden 2150,- € dazu kommt eine Doppelbealstung währen des Urlaubes von 4 Wochen 2150/12=180. Damit entspricht dies einer Belastung von 2330,- € im Monat. Dies ist für den Kunden äußerst unatraktiv.
Die Geschichte mit der Selbständigkeit sieht unser Anwalt auch auf sehr wakeligen Beinen, da das Konzept an sich ja bedingt, dass nur ein Kunde gepflegt werden kann. Hat man als Selbständigen nur einen Kunden, ist dies eine Scheinselbständigkeit, da eine Abhängigkeit besteht. Dies kann sich vor allem für den Kunden nachteilig auswirken, weil dieser im Streitfall die Abgaben nachträglich abführen muss.
Man muss also um auf der sicheren Seite zu sein, mehere Kunden gleichzeitig haben. Also bspw. zwei Familien in einem Ort betreuuen. Dies denke ich wird recht schwer auf Dauer sein und die Frage ist ob die Kunden dies wollen, denn ein Teil der Zeit geht dann ja verloren.
ambulante Pflege wird in Deutschland als ähnlicher Beruch zu den freien Berufen gewertet. Deshalb kann es hier sein, dass man zeitweise nur einen Kunden haben kann, bspw Projektarbeit bei Ingenieuren. So könnte man also auch bei diesem Projekt argumentieren, dass dies legal sei. Dazu muss man jedoch sagen, dass dafür einen entsprechende Ausbildung mit Erlaubnis zum führen der Berufsbezeichnung gegeben sein muss, die bei dem meisten dieser Kräfte ja nicht vorliegt bzw. nicht in Deutschland anerkannt wird. Es bleibt also abzuwarten, was der erste Richter dazu sagt!
Letztendlich wurde jedoch schon ein Anwalt in München für die Vermittlung Selbständiger verurteilt, seitdem wird dieser Weg in der Branche eher als nicht richtig angesehen.
Weiter müssen die Damen selbst Kranken- und Rentenversicherung tragen. Das ist bei den gezahlten Beträgen kaum möglich. Somit betreiben die Damen keine ausreichende Absicherung was wieder gesundheitliche Folgen nach sich ziehen kann und im Alter sind die Damen dann von der Sozialhilfe abhängig.
Auch sind die Damen selbst verantwortlich für die korrekte Buchhaltung und Versteuerung der Gewinne. Ich gebe ganz offen zu bei mir macht dies ein nicht ganz billiger Steuerberater, da ich mir die selbst nicht Zutraue alles zu wissen was nötig ist. Und selbst dann ist der Selbständige in letzer Konsequenz für sein Tun verantwortlich uns sollte wissen was er tut. Dies schätze ich bei den Damen nicht so ein.
Weiter kann es passieren dass der Kunde nicht bezahlt aus irgenwelchen Gründen. Was ist denn in diesem Fall mit der Franchise-Gebühr? Muss diese trotzdem entrichtet werden?
Ein Selbständigkeit hat zu viele komplizierte Dinge die hier zu beachten sind, als das man sich hier kopflos hinein stürzen sollte. Die Damen müssen sich ganz auf die Aussagen des Franchisegebers verlassen und haben nicht das Wissen oder das Geld sich beraten zu lassen ob dies Nachteile für Sie hat.
Der einzig unbedenkliche Weg den die Beratung bei unserem Anwalt erbracht hat, ist die Einstellung des Pflegepersonals bei einer deutschen Firma zu deutschen Bedingungen. Da dies entsprechende Kosten verursacht wird dies in vielen Fällen jedoch unwirtschaftlich sein. Gerne kann ich zu einer entsprechenden Firma einen Kontakt herstellen. Ich bitte hier um private Nachricht
Folglich ändert auch der 01.05. auf dem Markt nicht viel und alle bisherigen Wege bleiben in dunklen Grauzonen. Einzig der Weg über die Agentur für Arbeit ist legal aber teuer und aufwendig.
Ich hoffe ich konnte mit dieser Einschätzung helfen.
Gruß G-J