Sind die Armbänder der Punks als Waffe anzusehen?

hallo Ihr Lieben!
ganz dringende Frage…s.o.!
diese Armbänder mit den Stacheln bei den Punks und den Linken—sind das Waffen, die eigentlich verboten sind oder ist das Schmuck?

Schreibe diese Frage mal auch vorsichtshalber im Modebrett, weil es ja bei beiden passt aber nicht umbedingt beide Bretter von jedem eingesehen werden…

Vielen Dank für alle Meinungen!

Lina

Das wird unterschiedlich in Rechtssprechung und Literatur beurteilt. Einmal geht der Bundesgerichtshof (BGH) davon aus, dass selbst Kleiderbügel, Damenstrümpfe und eine brennende Zigarette gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Ab. 1 Nr.2 wären. Die Lehre hingegen meint, dass es auf die Art der Verwendung ankäme, ob also der Gegenstand auch dazu geeignet wäre und dazu verwendet würde Verletzungen zuzufügen. Als Waffen sind Werkzeuge im technischen Sinn zu verstehen, die nach ihrer Natur dazu bestimmt sind auf chemischen oder mechanischem Weg Verletzungen herbeizuführen. Also solange du nicht vorhast jemanden mit dem „Schmuck“ krankenhausreif zu prügeln, ist er in seiner Eigenschaft als Schmuck nicht als Waffe zu qualifizieren.

mfg

GOodwiLL

hallo Ihr Lieben!
ganz dringende Frage…s.o.!
diese Armbänder mit den Stacheln bei den Punks und den
Linken—sind das Waffen, die eigentlich verboten sind oder
ist das Schmuck?

Sie sind idR keine Waffen im Sinne des WaffeG.

(Hieb-/Stoss)Waffe im Sinne des WaffG ist:
pragr. 1WaffG
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,
insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

Das Armband ist - da Modegegenstand NICHT dazu bestimmt die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Es ist also keine Waffe iSd WaffG.

Anders saehe es aus, wenn z.B. etxtra die Spitzen angeschliffen wurden o.ae.
Dann waere es ggf. (wuerde durch die Polizei in einem Gutachten festgestellt) eine Waffe iSd WaffG - allerdings erlaubnisfrei ab 18 und Pesonalausweismitfuehrpflicht.
Haben die „linken“ meist aber nicht.

b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer
Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die
Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

Nietenarmbaener sind im WaffG nicht genannt, faellt also weg.

Demnach ist das normale Mode/Nietenarmband keine Waffe iSd WaffG. Grundsaetzlich kann man aber damit rechnen, dass es auf dem weg zu/bei einer Demonstration bis zu deren Ende Sichergestellt wird durch die Polizei Sichergestellt wird.
Waere es angespitzt wuerde sogar ein Verstoss gegen das VersG vorliegen, da Waffen/Gefaehrliche Gegenstaende Trageverbot = Straftat.
Das waere bei angespitzten Nieten auf jeden Fall zu pruefen.

Ebenso koennte es bei angespitzten Nieten (wenn die POlizeitechnische Untersuchung die Waffeneigenschaft bejaht) eine Straftat nach dem WaffG sein, wenn es bei einer oeffentl. Veranstaltung getragen wird.

Hinzu kommt natuerlich - wie im anderen Threat bereits erklaert, dass eine strafverschaefende gefaehrlich Koeperverletzung vorliegen wuerde, wenn man damit jemanden schlaegt.

Aber grundsaetzlich=nicht angespitzt=gar nix - kannste auch ne blumenkette umbinden:wink:

DM

Hallo!

Die Lehre hingegen meint, dass es auf die Art der
Verwendung ankäme

Das meint die Rechtsprechung auch. Den dargestellten Streit gibt es in der Form gar nicht - es sei denn, da ist mir was grundlegendes entgangen.

Gruß,

Florian.

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