Sind die folgenden Ausdrücke sprachlich korrekt?

Hallo,

Ich habe in Deutsch gerade meine letzte Arbeit herausbekommen und war leider alles Andere als zufrieden. Nun ist es ja so, dass ich meine Lehrerin ohnehin nicht sehr gut leiden kann, aber nach der Klausur hat sie dem Ganzen noch die Krone aufgesetzt, als sie ein Arbeitsblatt mit den vielen Ausdrucksfehlern ausgeteilt hat, die unser Kurs ja angeblich gemacht haben soll. Allerdings bin ich der Meinung, dass einige der Ausdrücke sehr wohl im Deutschen existieren und wollte sie nachschlagen. Allerdings habe ich zu Hause leider keinen Duden und habe auch im Internet nichts hilfreiches dazu gefunden. Deshalb wollte ich mich mal an Sie/ Euch wenden, und fragen, ob die Worte und Ausdrücke wirklich im Deutschen nicht existieren, oder ob meine Lehrerin da nur Blödsinn erzählt hat. Ich würde mich über Antworten sehr freuen :wink:

Also hier die Ausdrücke:

  • etw. abweisen
  • Eigeninteressen
  • etw. ist nicht zu missachten
  • jdn. in die Pflicht rufen
  • Anspielung auf etw.
  • unter dem Namen … veröffentlichen
  • Beziehungsstatus
  • etw. (in dem Fall ein Theaterstück) ist
    eingeschränkt

Wie schon gesagt, ich würde mich sehr über Antworten freuen, weil ich mir mittlerweile bei manchen der Worte schon selbst nicht mehr sicher bin, aber ich dachte eigentlich immer dass sie so verwendet werden können…

Vielen Dank schonmal für Ihre/Eure Hilfe,
Ina

Hallo:

ich habe zwar keinerlei Kontext fuer die von Dir genannten Ausdruecke (was eventuell relevant sein koennte), aber so allein stehend erscheinen sie mir alle korrekt zu sein.

Gruss.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Naja also bei manchen Ausdrücken meinte sie, dass sie sie gar nicht kenne, z.B. Beziehungsstatus.
Bei anderen behauptete sie, dass zum Beispiel die Präposition ganz falsch sei, was ich mir allerdings bei „Anspielung auf etw.“ nicht vorstellen kann…
Ausdrücke wie „unter dem Namen…veröffentlichen“ verbesserte sie und meinte man könne nur „unter dem Titel…veröffentlichen“ schreiben. Besonders verwirrend fand ich allerdings eine Stelle an der sie der festen Überzeugung war, man könne „zur Erkenntnis führen“ nicht verwenden und müsse es durch „führen zum Erkennen“ ersetzen, was sich meiner Meinung nach viel schlimmer anhört.

Hallo:

wenn man „Beziehungsstatus“ bei Google (nur mal als Beispiel) eingibt, erscheinen Ergebnisse en masse. Was haette Deine Lehrerin denn fuer alternative Vorschlaege? Beziehungsstand?

Man kann auch etwas unter einem Namen veroeffentlichen. Hier sind meine Optionen: unter einem Kuenstlernamen, unter dem „Maedchennamen“…unter einem Decknamen (was wohl einem Kuensterlnamen nahe kaeme).

Zur Erkenntnis fuehren versus zum Erkenenn fuehren: hier kaeme es auf den Kontext an, wobei ich Dir zustimme, dass „zum Erkennen fuehren“ so ganz ohne Kontext sonderbar klingt.

Ich habe 5 Jahre lang Germanistik studiert und als Leistungskurs Deutsch gehabt. Viele Beurteilungen der Lehrer und Professoren waren leider sehr subjektiv und haben auch mich oftmals „unzufrieden“ gestimmt…:wink:.

Alles Gute!

Liebe Ina,

ich weiß nicht genau, wieso ich als Experte vom System ausgewählt wurde, da ich mich nicht für sprachliche Themen eingetragen habe. Dennoch werde ich versuchen zu antworten:

  • etw. abweisen

Nein. Jemanden abweisen, ja. Aber etwas würde ich zurückweisen (auch jemanden, aber darum geht es hier ja nicht).

  • Eigeninteressen

Der Begriff existiert, kann aber falsch verwendet werden. Wenn man z.B. über ie eigenen Interessen (z.B. Hobbies) redet, spricht man nicht von Eigeninteressen.

  • etw. ist nicht zu missachten

Nicht zu verachten.

  • jdn. in die Pflicht rufen

In die Pflicht nehmen.

  • Anspielung auf etw.

Das kann man sagen, wenn man es nicht, so wie „Eigeninteresse“, im falschen Zusammenhang verwendet. Da müßte ich schon den ganzen Satz oder Absatz lesen.

  • unter dem Namen … veröffentlichen

Meinst Du vielleicht, daß etwas (z.B. ein Buch) unter einem bestimmten Titel veröffentlicht wird? Oder wird etwas im Namen oder im Auftrag einer anderen Person veröffentlicht?

  • Beziehungsstatus

Das gibt es, auch wenn es grausam amtsdeutsch klingt.

  • etw. (in dem Fall ein Theaterstück) ist
    eingeschränkt

Nein, etwas ist möglicherweise beschränkt auf eine Sache oder ein Thema. Aber auch hier wäre es sinnvoll, den Kontext zu kennen.

Grüße
Alexander

Mir faellt gerade noch was ein:

  1. Zur Erkenntnis fuehren: hierbei handelt es sich um eine Einsicht.

>> Ich erklaerte ihm den Sachverhalt, was zu seiner Erkenntnis fuehrte (er hat den Sachverhalt verstanden/ist einsichtig geworden).

  1. Zum Erkennen fuehren: hierbei handelt es sich um ein physisches Erkennen (Identifizieren).

>> Er nahm endlich seine Muetze und Sonnenbrille ab, was zu seinem Erkennen fuehrte (man konnte ihn nun erkennen).

Verstehst Du?

Dankeschön
Hallo nochmal!

Also eure Antworten haben mir schon mal sehr wietergeholfen, danke!
Also der Kontext von „unter dem Namen … veröffentlichen“ war so gemeint, wie „unter dem Titel…veröffentlichen“. Und der letzte Ausdruck bezog sich auf das Theater an sich, also dass man zum Beispiel auf der Bühne Gedanken und Gefühle teilweise nur schwer verdeutlichen kann, während das im Buch sehr viel einfacher funktioniert.

Aber im Prinzip weiß ich jetzt alles, was ich wissen wollte! Danke nochmal! :smile:

Hallo Outback Girl

und sorry für die verspätete Antwort. Ich hoffe, sie hilft dir oder euch trotzdem
noch weiter! Eure Deutsch-Lehrerin nimmt es sehr genau, aber sie hat Recht: Die
meisten Ausdrücke wurden tatsächlich nicht ganz richtig gebraucht.

  • etw. abweisen - Man kann jemanden abweisen und etwas ablehnen oder

jemanden bzw. etwas zurückweisen. Man kann auch eine Behauptung von sich
weisen.

  • Eigeninteressen - Ich hätte wetten können, dass es dieses Wort gibt. Aber der

Duden kennt es nicht. Dann muss es wohl doch heißen: die eigenen Interessen.

  • etw. ist nicht zu missachten - Hier sollte es wohl heißen: etw. ist nicht zu

verachten. Man kann eine Vorschrift missachten.

  • jdn. in die Pflicht rufen - Jmd. in die Pflicht nehmen ist der richtige Ausdruck.
  • Anspielung auf etw. - Was ist hier falsch? Vielleicht der Zusammenhang?
  • unter dem Namen … veröffentlichen - Hört sich für mich ganz richtig an.
  • Beziehungsstatus - Dieses Wort kenne und nutze ich auch. Der Duden kennt es

leider nicht. Es ist, denke ich, Auslegungssache, wieviel Umgangssprache in
Deutschklausuren erlaubt ist. In einem Roman würde niemand über dieses Wort
stolpern.

  • etw. (in dem Fall ein Theaterstück) ist
    eingeschränkt - Was ist ein eingeschränktes Theaterstück? Dieser Ausdruck ist

wohl wirklich falsch.

Übrigens finde ich, dass ein Duden zur Grundausstattung eines Gymnasiasten
gehört. Lass dir doch mal einen schenken!

Viel Glück für die nächste Deutschklausur wünscht dir

Tamarina

Hallo!

War das ein Deutschkurs?
Also ich kenne die Ausdrücke alle, kann aber nicht viel dazu sagen, in welchem Zusammenhang sie jetzt genau verwendet wurden.
„etwas abweisen“ kommt mir nicht sehr sinnvoll vor, ich kenne nur den Ausdruck „jemanden abweisen“.
Eigeninteressen gibt es nach meinem Empfinden, zumindest weiss ich, was damit gemeint ist ;O)
jemanden in die Pflicht rufen gibt es auch und eine Anspielung auf etwas ebenso.
Etwas unter dem Namen xxx veröffentlichen - natürlich, also was soll es an diesem Ausdruck nicht zu verstehen geben?
Der Beziehungsstatuts, den gibt es auch und etwas ist eingeschränkt (z.B. nutzbar) gibt es ebenfalls.
Aber ein Theaterstück ist eingeschränkt? Das verstehe ich nicht ganz.

Vielleicht hat die Lehrerin die Zusammenhänge bemängelt, so das man sie vielleicht einfach in falscher Zusammenstellung mit dem was gemeint war benutzt hat?

Ich hoffe, ich habe ein wenig helfen können.

mfg

Ich bin Computer-Experte und kein Deutsch-Experte

Grüße Volkert