Sind die Halbgeschwister erbberechtigt?

Mutter A und Vater B sind verheiratet. Sie haben die gemeinsamen Kinder C und D, Vater B hat aus erster Ehe (geschieden, Exfrau inzwischen verstorben)die Kinder E und F. Alle Kinder sind inzwischen volljährig.
Mutter A und Vater B haben ein Testament, das sie gegenseitig als Alleinerben einsetzt.

Stirbt Vater B nun zuerst, geht also das gesamte Vermögen an Mutter A, richtig? Jahre später stirbt dann Mutter A und die gemeinsamen Kinder C und D sind die Erben. Gehen E und F in dem Szenario also leer aus?

Wie sieht es aus, wenn Mutter A zuerst stirbt? Dann erbt doch Vater B erstmal und nach seinem Ableben sind ja dann seine 4 Kinder gleichberechtigt, oder?

Für ein wenig Licht ins Dunkel wäre ich dankbar - ich finde das ganze ziemlich verwirrend und auch nicht unbedingt „gerecht“ :wink:

Hallöchen!

Stirbt Vater B nun zuerst, geht also das gesamte Vermögen an
Mutter A, richtig? Jahre später stirbt dann Mutter A und die
gemeinsamen Kinder C und D sind die Erben. Gehen E und F in
dem Szenario also leer aus?

Falsch! Die Mutter bekommt ihren Ehegattenerbteil, also 1/4, die Kinder teilens ich die restlichen 3/4 zu gleichen Teilen. Ob Halbgeschwister oder nicht ist egal, die stammen ja vom Vater ab.

Wie sieht es aus, wenn Mutter A zuerst stirbt? Dann erbt doch
Vater B erstmal und nach seinem Ableben sind ja dann seine 4
Kinder gleichberechtigt, oder?

Falsch! Dann bekommt der Vater erstmal seinen Ehegattenerbteil, also 1/4. Wenn die Ehefrau das Kind des Vaters als Kind angenommen hatte, ergibt sich nichts anderes, weil das Kind dann als gemeinsames Kind der Eheleute gilt. Also wieder 3/4 für die restlichen Kinder. Wenn das Kind tatsächlich nur das Kind des Vaters ist und die Mutter es nicht als Kind angenommen hat, bekommt es nichts.

Gruß,

Frank

Hallo Frank,

Falsch! Die Mutter bekommt ihren Ehegattenerbteil, also 1/4,
die Kinder teilens ich die restlichen 3/4 zu gleichen Teilen.

im Ausgangsposting stand aber

Mutter A und Vater B haben ein Testament, das sie
gegenseitig als Alleinerben einsetzt.

Dadurch ändert sich die Situation. Jetzt erbt die Mutter alles.
Kinder haben jetzt nur einen Anspruch auf den halben Pflichtteil.
Aber nur auf Anforderung, notfalls gerichtlich.
Wenn das keines der Kinder macht, und die Mutter stirbt dann, sind
nur die Kinder C & D erbberechtigt. E & F gehen leer aus, da nicht
genetisch verwandt und nicht adoptiert.

Wie sieht es aus, wenn Mutter A zuerst stirbt? Dann erbt doch
Vater B erstmal und nach seinem Ableben sind ja dann seine 4
Kinder gleichberechtigt, oder?

Das ist richtig, da der Vater zuerst alles erbt und die Kinder sind
alle genetisch in der Linie des Vaters.

Gruss
T-Bird

Hallöchen!

Tatsache! Das habe ich überlesen. Dann stimmt’s natürlich nicht was ich geschrieben habe…Tschuldigung.

Frank

Hallo,
für so einen Fall:

Mutter A und Vater B sind verheiratet. Sie haben die
gemeinsamen Kinder C und D, Vater B hat aus erster Ehe
(geschieden, Exfrau inzwischen verstorben)die Kinder E und F.
Alle Kinder sind inzwischen volljährig.
Mutter A und Vater B haben ein Testament, das sie gegenseitig
als Alleinerben einsetzt.

Stirbt Vater B nun zuerst, geht also das gesamte Vermögen an
Mutter A, richtig? Jahre später stirbt dann Mutter A und die
gemeinsamen Kinder C und D sind die Erben. Gehen E und F in
dem Szenario also leer aus?

Wie sieht es aus, wenn Mutter A zuerst stirbt? Dann erbt doch
Vater B erstmal und nach seinem Ableben sind ja dann seine 4
Kinder gleichberechtigt, oder?

Für ein wenig Licht ins Dunkel wäre ich dankbar - ich finde
das ganze ziemlich verwirrend und auch nicht unbedingt
„gerecht“ :wink:

sollten sie doch in jedem Fall auch gleich alle Kinder als Nacherben einsetzen. Dann fragt keiner mehr nach gesetzlicher Erbfolge.

Nur die Pflichtteilsgeschichten könnten noch dazwischen kommen. Habe selber einen ähnlichen Fall noch in der bekanntschaft erlebt.

Gruß, Karin

Hallo zusammen,

Stirbt Vater B nun zuerst, geht also das gesamte Vermögen an
Mutter A, richtig? Jahre später stirbt dann Mutter A und die
gemeinsamen Kinder C und D sind die Erben. Gehen E und F in
dem Szenario also leer aus?

Falsch! Die Mutter bekommt ihren Ehegattenerbteil, also 1/4,
die Kinder teilens ich die restlichen 3/4 zu gleichen Teilen.
Ob Halbgeschwister oder nicht ist egal, die stammen ja vom
Vater ab.

Nein, die Ehefrau bekommt bei Zugewinngemeinschaft immer 1/4 Erbteil und 1/4 pauschalen Zugewinnausgleich. D.h. sie kommt auf 1/2. Die Kinder teilen sich die 2. Hälfte zu gleichen Teilen, bei zwei Kindern also jeweils 1/4. Und ja, ohne Testament, also bei gesetzlicher Erbfolgte tritt genau die in der Ursprungsfrage aufgeworfene Problematik einer zufälligen Verteilung des Erbes je nach Reihenfolge der Erbfälle ein. Daher ist in solchen Fällen den Stiefkindern bei erstversterben ihres Elternteils immer anzuraten, zumindest den Pflichtteil geltend zu machen, und sich nicht auf eine gewillkürte Erbfolge des Überlebenden zu verlassen, die sie durch einseitige Willenserklärung begünstigen würde (da diese jederzeit wieder änderbar wäre). Ein Schutz der Stiefkinder ist nur durch ein wechselseitiges Testament der Ehegatten möglich, dass keine grundsätzliche Öffnungsklausel für den Überlebenden enthält, bzw. durch Erbvertrag.

Gruß vom Wiz

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