In der Verbundenen Gebäudeversicherung sind u.a. auch Hotelkosten im Schadenfall für den Versicherungsnehmer mitversichert.
Meine Vermieterin sagt auch die Mieter seien mitversichert, was ich bestreite und deshalb als Mietnebenkosten nicht bezahlen will!
Wenn der Vertrag auf WEG läuft kann doch das auch nicht für alle Eigentümer gelten, dafür ist der Beitrag garnicht ausreichend.
Weiss hier jemand was dazu?
Gruss und Dank
Hallo,
ich glaub da müsstest Du ein bisschen mehr erläutern.
- Was steht dazu im Mietvertrag GENAU (bitte Wortlaut zitieren)
- Was GENAU steht dazu eben in der Gebäudeversicherung
- Worum geht es jetzt genau, sprich bei welchem Gebäudeschaden tritt die Übernahme der Hotelkosten überhaupt in Kraft?
Der rest ist dann eher eine tiefergehende rechtliche Frage
Im Mietvertrag steht nur Mietnebenkosten!
In Versicherungsbedingungen steht:
Im Schadenfall ersetzt Ihnen die Allianz
die Hotelkosten …
Ihnen bezieht sich auf den Versicherunsnehmer.
VN ist WEG VERTRETEN DURCH Hausverwaltung
Versichert ist F,Lw, St/Hg, Elementar
Danke für Interesse
Hallo,
die Gebäudeversicherung sind auf die Miete umlegbar:
Umlagefähigkeit auf die Mieter: Die Versicherungsprämien für die Gebäudeversicherung sind auf den Mieter umlegbar, da sie in § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung ausdrücklich als
umlagefähigen Nebenkosten erwähnt werden.
Das einzige was man als Mieter machen kann ist die Wirtschaftlichkeit zu prüfen… Aber!
Kann ein Risiko nur im Zusammenhang mit anderen Risiken im Paket versichert werden und tritt gegenüber dem Abschluss einzelner Versicherungen keine Mehrbelastung des Mieters ein, bleibt der Umstand unbeachtlich.
Das heißt das die Unterbringung der Mieter im Hotel ist wohl im Paket versichert, kann nicht explizit rausgenommen werden und muss daher mitgezahlt werden.
Gruß
LampEh
Vielen Dank, bezüglich des Einschlusses in Mietnebenkosten bin ich ja klar! Nicht einverstanden bin ichmit der Meinung das Hotelkosten hier auch für die Mieter eingeschlossen sind, da diese ja die Hotelkosten in ihrer Hausratversicherung einschliessen können.
Genausowenig brauche ich als Mieter nicht den mitversicherten Mietverlust und die mitversicherten Urlaubsrückreisekosten mitfinanzieren.Deshalb fand ich einen Beitragsauschluss für dies 3 Gefahren in Höhe von 36,00€ für angemessen mit Zustimmung des Mietervereins!
Danke jedenfalls für die Mitwirkung
Gruss bernie65
Bei den Urlaubsrückreisekosten stimme ich Ihnen zu, die dürften nicht umlagefähig sein. Allerdings fallen sie mutmaßlich auch nicht in erheblichem Umfang im Beitrag auf. Fraglich ist dennoch, wer denn aus dem Urlaub zurück reisen soll: Die WEG, der Verwalter oder die Bewohner. Mindestens die beiden erstgenannten reisen nicht oder benötigen hierfür keine Versicherung.
Die Versicherung gegen Mietausfall bei Wohngebäuden ist jedoch bei Umlagevereinbarung der Versicherungskosten mit enthalten. Sprich, die hat der Mieter zu zahlen. So auch LG Hamburg, Urteil vom 05.02.1998, 333 S 117/97.
Für die Unterbringungskosten kann nichts anderes gelten. Dieses Risiko auf den Mieter bzw. dessen Hausratversicherung abzuwälzen, würde dem Sinn der Umlagefähigkeit dieser Sachversicherung unterminieren.
Danke für die Antwort.
Könnten Sie mir das Urteil LG Hamburg auch „linken“, möchte gern meinen Mieterverein damit konfrontieren, der mir was anderes gesagt hat. Vermutlich gibt es ja wirklich verschiedene Urteile.
Habe noch einen Link, denn das trifft bei mir auch zu:
https://openjur.de/u/114266.html
Danke für weitere Infos