… oder nur der anschluss
wohn in einem gemeindebau mit gemeinschaftsanlage
Das weiß ich leider nicht
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Hallo,
Die Kabelgebühren sind normalerweise in den Nebenkosten enthalten, nicht jedoch die GEZ Gebuehren.
Lieben Gruss
mitredenwill
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hallo moewe 71,
das kommt ganz darauf an. normalerweise sind die gebühren nicht in den betriebskosten enthalten und jeder mieter verschafft sich fernsehen nach seiner eigenen facon - der eine terrestrisch, der andere über den kabelnetzbetreiber seiner wahl. manchmal ist es jedoch so, dass der vermieter mit dem netzbetreiber einen sammelvertrag geschlossen hat, dann wird es an irgendeiner stelle im mietvertrag zu vereinbaren sein, dass die gebühr mit in die betriebskosten eingerechnet wird. in der miete ist sie mit sicherheit nicht enthalten.
viele grüße
salomo
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In der Regel wird im Mietvertrag verankert, dass der Anschluss vorhanden ist, der Empfang aber separat bei einem Kabelanbieter zu leisten ist. Bei Gemeinschaftsantennen kann die Empfangsgebühr in den Nebenkosten enthalten sein
Hängt davon ab wie der Mietvertrag aussieht.
Üblicherweise tragen alle Kosten des Kabelanschlusses die Mieter. (Gebühren, Kosten Anlage usw.)
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Also üblicherweise gehören die Kabelgebühren zu den Nebenkosten und nicht zur Kaltmiete.
Ciao Moewe71,
die Konditionen um den Kabelanschluss sollten im Mietvertrag beschrieben sein. In der Regel wird die Leistung um einen Kabelanschluss unter den Nebenkosten aufgeführt.
Ist der Kabelanschluss unter den Nebenkosten aufgeführt, ist er in der „Miete“, also genauer gesagt in der „Nebenkosten Vorauszahlung“, enthalten.
Werden die Kabelgebühren angehoben, dann kann a) die Vorauszahlung im gegenseitigen Einvernehmen (Mieter und Vermieter) angehoben werden oder b) bei der nächsten Jahresrechnung wird abgerechnet und die Differenz eingefordert oder erstattet. Ggf. kann dann eine Anhebung der Nebenkostenvorauszahlung erfolgen.
Wird der Kabelanschluss im Mietvertrag nicht genannt, besteht auch kein Anspruch - unabhängig von einem vorhandenen Kabelanschluss in der Wohnung.
Viel Erfolg!
cumar
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Hallo,
die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
Wenn es im Mietvertrag heißt Kabelanschluss vorhanden, dann ist damit nicht gleich der volle Empfang gemeint.
Der Vermieter kann bei den Kabelbetreibern aus verschiedenen Paketenn wählen.
Am häufigsten ist eine Grundversorgung mit 5-6 Sendern anzutreffen. Wer mehr haben will, benötigt dann einen Vollanschluß, der über den Kabelbetreiber angemietet werden muss.
Eine genaue Aussage dazu muss der Vermieter geben können, denn er hat ja den Vertrag abgeschlossen.
In manchen Objekten ist aber auch noch immer die Vollversorgung anzutreffen. Nachfragen lohnt also.
Gruß
…wenn die gebühren in den nebenkosten im mietvertrag aufgeführt sind, müssten Sie zahlen - außer, Sie weisen nach, kein empfangsgerät zu besitzen und wenn der übergabepunkt des kabelanschlusses mit einem sperrfilter versehen ist…
ebenfalls vielen dank + mit freundlichen grüßen,
udo
ps: höflichkeitsfloskeln sollten sogar in solchen foren die normalität sein!
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Hallo,
dies muss im Mietvertrag stehen, unter der Rubrik – Nebenkosten-!
Bei uns kann sich der Mieter aussuchen, ob er DVBT oder Kabel oder Telekom nimmt.
Es gibt so viel, deswegen ist es bei uns nicht mit in den Nebenkosten enthalten und muss somit vom Mieter selbst angemeldet und bezahlt werden. mfg
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Moin,
meist sind die Kabelgebühren Teil der Nebenkosten. Diese sehen Sie dann auf der jährlichen Abrechnung der Nebenkosten. Sie sind berechtigt, die Belege zu der jährlichen Abrechnung einzusehen. Da Sie in einer Gemeinschaftsanlage wohnen, dürfte das nur sehr wenig sein.
Es kann aber auch sein, dass dieser Posten gar nicht im Mietvertrag bzw bei den Nebenkosten genannt ist. In unserer alten Wohnung war es zum Beispiel so, dass wir einen Kabelanschluss hatten. Bei den Betriebskosten waren die Kabelgebühren allerdings nicht drin, so dass sie entweder nur der Vermieter selbst für sich mit in die Kaltmiete reingerechnet hat oder er hat sie tatsächlich selber bezahlt.
Viele Grüße
JB
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Hallo,
das richtet sich nach den Bestimmungen im Mietvertrag.
Die Kabelgebühren sind oftmals als Betriebskostenpostionen im monatlichen Betriebskostenvorschuss enthalten.
Hallo,
normalerweise ist nur die Grundgebühr in der Miete mit drin. Alles andere muss separat dazu gebucht werden.
Gruss Daylighter
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Guten Abend allerseits, hab mich bei dem Kabelbetreiber erkundigt und zum Schluss gekommen nun doch einen AnschLuss zu beantragen und extra zu zahlen zu müssen
VIELEN DANK FÜR EURE ZAHLREICHEN ANTWORTEN
mfg MOEWE 71
Meist nur der Anschluss - Bereitstellung, alles Andere müssen Sie extra abschließen.
Die Kabelgebühren kann der Vermieter im Rahmen der Nebenkosten auf den Mieter umlegen. Voraussetzung ist, dass dieser Punkt im Mietvertrag genannt worden ist.
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