Sind die Rechnungen berechtigt ?

Hi zusammen 

In einem 7 Parteien Haus funktioniert seit 2 Tagen die Heizung nicht richtig , immer mal wieder geht die Heizung aus und im Display steht : Brenner defekt 
Einmal Heizung aus , kurz gewartet wieder ein und sie geht wieder für unbestimmte Zeit .

Der Hauseigner beauftragt eine ortsansässige Heizungsbaufirma die insgesammt 4 mal kommt , Pumpen , Thermostate , Brenner und vieles mehr austauscht , da es kein Erfolg bringt , wird ein Elektriker bestellt der sich dann auch mehrere Stunden damit beschäftigt , den FI im Sicherungskasten austauscht , Verteiler neu macht usw . 

Das Haus hat zusammen mit anderen Häusern einen vom Vermieter beauftragten Hausmeister der sich so um die Kleinwehwehchen der Elektroinstallation kümmert , wenn z.b. die Oma mal wieder eine Glühbirne in Ihrem Kronleuchter kaputt hat , der allerdings bedingt durch seinen Job meist nur am Wochenende zuhause ist.

Der Gute kommt am Freitag von der Arbeit , will sich Duschen und es kommt kaltes Wasser . 
Er wusste zu dem Zeitpunkt nicht das an der Heizung schon 2 Tage gewerkelt wird

Der Hausmeister baut die Steuerung auseinander , repariert diese in dem er Lötstellen nacharbeitet , baut die Steuerung wieder ein und die Heizung läuft .

Der Hausmeister rechnet mit dem Vermieter 2 Arbeitsstunden Heizungsreparatur ab …und der Vermieter springt ihm fast ins Gesicht und es kommt zu einer lautstarken Diskussion . 
Allerdings funktioniert die Heizung jetzt tadellos , also die Rechnung die zum Erfolg führte waren diese 2 Arbeitsstunden des Hausmeisters , die Rechnung der Heizungsbaufirma über runde 800,- Euro und die vom Elektriker über runde 300,- Euro brachten nicht den Defekt ans Tageslicht und die Heizung klappte nach wie vor nicht  

Muss der Hauseigner nun den Heizungsmonteur und den Elektriker bezahlen obwohl deren Reparaturversuche ohne Erfolg blieben und Ersatzteile wie Pumpen etc wahrscheinlich gar nicht defekt waren ?  zumal es im Endeffekt ja nur eine Kleinreparatur war , die den Fehler verursachte 

gruss 

Hallo,

ohne zu wissen, wie die AGB’s der Fachfirmen sind, ist es i.d.R. aber so, dass der tatsächliche Arbeitsaufwand der Firmen zuzüglich evtl. Ersatzteile zu bezahlen sind.

Dass ein Reparaturversuch erfolglos bleibt, ist nicht ausgeschlossen und tagtäglicher Praxis.
lG

Hallo,

3 Dinge passen hier technisch nicht zusammen:

  1. Wenn Brenner defekt gemeldet wird, sind weder FI noch Pumpen kaputt. Hier wurden also arbeiten gemacht, die vermutlich nach Ansicht von wem auch immer anlagen, aber nichts mit dem Defekt zu tun haben.

  2. Wenn eine Heizung einen nicht nachvollziehbaren Fehler meldet, wird der Service-Mann der Steuerung z.B. Vaillant geholt.

Der Hausmeister baut die Steuerung auseinander , repariert
diese in dem er Lötstellen nacharbeitet , baut die Steuerung
wieder ein und die Heizung läuft .

zumal es im Endeffekt ja nur eine Kleinreparatur war die den Fehler verursachte 

Das ist keine Kleinreparatur. Das ist eine vermutlich nicht authorisierte Reparatur, die Kompetenz und Erfahrung eines Hausmeister in der Regel überschreiten. Nach welchen Kriterien oder Testplänen hat er denn die Funktion anschließend geprüft? Vermutlich kann der Vermieter gar nicht anders, als diese Steuerung im Zweifel nun durch eine Fachfirma austauschen zu lassen.

Dass der Hausmeister Erfolg hatte, spielt dabei keine Rolle. Dass jede Hausgemeinschaft um einen solch versierten Fachmann froh wäre, auch nicht.

Gruß
achim

Hallo,

ohne zu wissen, wie die AGB’s der Fachfirmen sind, ist es
i.d.R. aber so, dass der tatsächliche Arbeitsaufwand der
Firmen zuzüglich evtl. Ersatzteile zu bezahlen sind.

Was heisst denn „in der Regel“? Welche Ausnahmen gibt es?
Ausserdem kommt es doch neben den " A llgemeinen G eschäfts b edingungen(s?)" noch maßgeblich darauf an, was vereinbart war, die Fehlersuche oder die Reparatur?

Dass ein Reparaturversuch erfolglos bleibt, ist nicht
ausgeschlossen und tagtäglicher Praxis.

Da hast Du sicher Recht, aber (warum) müssen Reparaturversuche denn bezahlt werden?

Greetz
T.

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Hallo,

Dass der Hausmeister Erfolg hatte, spielt dabei keine Rolle.
Dass jede Hausgemeinschaft um einen solch versierten Fachmann
froh wäre, auch nicht.

Gruß
achim

Nun ob der Hausmeister ein Fachautorisierte Person ist , steht nicht wirklich zur Diskussion , fakt ist , dieser Hausmeister der das ja nur Nebenher macht , von Beruf Industrieelektroniker ist , hat den Fehler gefunden.
Und die anderen Mieter schliessen sich wohl auch eher nicht Ihrer Meinung an.
Wenn am Donnerstag die Heizung ausfällt , also Donnerstag kalt und kein warmes Wasser , Freitag keine Heizung und kein warmes Wasser , Samstags und Sonntags kommt kein Handwerker , also rein theoretisch weitere 2 Tage ohne warmes Wasser und ohne Heizung
und dann kommt ein nicht autorisierter Nebenerwerblicher Hausmeister und repariert das Ding zu Freitagabend später Stunde .

Den Mietern dürfte das allen so ziemlich sch… egal sein ob er zertifiziert auf diese Heizung ist , hauptsache warmes Wasser

Aber ganz davon abgesehen war das nicht die Fragestellung , es ging in der Fragestellung darum ob Pumpen , Ventile , Thermostate usw bezahlt werden müssen ,obwohl die keinen Reparaturerfolg brachten

gruss

Hallo,

Meine persönliche Meinung war:

Dass jede Hausgemeinschaft um einen solch versierten Fachmann froh wäre

nur darum geht es im Rechtsbrett nicht. Daher verstehe ich Deine Bemerkung nicht wirklich.

Und die anderen Mieter schliessen sich wohl auch eher nicht Ihrer Meinung an.

es ging in der Fragestellung darum ob Pumpen , Ventile ,
Thermostate usw bezahlt werden müssen ,obwohl die keinen
Reparaturerfolg brachten

Nochmal: Pumpe und FI tauscht niemand bei Anzeige „defekter Brenner“. Es wäre daher sinnvoll, wenn jemand auf die Rechnung schaust, ob dort wirklich was von Schadensbehebung steht, oder ob die Handwerker den Vermieter bequatscht haben, sicher bald fällige Arbeiten direkt mit auszuführen, oder ob die Handwerker sich auf eine unzureichende Fehlerbeschreibung berufen.

Gruß
achim

Grundsätzlich sind auch erfolglose Reparaturversuche zu bezahlen, wenn die ausgeführten Arbeiten einen technisch und wirtschaftlch vernünftigen Weg zur Fehlerbehebung darstellten.

Wie ist das gemeint?

Als Beispiel mal ein Problem mit einem Automotor.
Dieser habe öfters Aussetzer.

Die möglichen Ursachen:

  • Stecker korrodiert (Kosten: 25€)
  • Lambdasonde defekt (Kosten: 300€)
  • Motorsteuergerät defekt (Kosten 1000€)

Technisch nachvollziehbar wäre der Tausch jeder dieser Komponenten.
Wirtschaftlich wäre es der richtige Weg, zunächst den Stecker zu kontrollieren / zu ersetzen, dann die Lambdasonde, dann das Steuergerät.

In deinem Fall habe ich Bauchschmerzen, denn es hört sich hier danach an, als hätte man beim Problem „Motoraussetzer“ zuerst mal neue Alufelgen verkauft, was weder technisch noch wirtschaftlich nachvollziehbar wäre.

Man sollte die ausführenden Firmen freundlich nach einer Erläuterung fragen, warum sie so und nicht anders vorgegangen sind, insbesondere wie sie begründen, dass eine defekte Pumpe oder ein defekter FI die Fehlermeldung „Brennerstörung“ veursacht haben.