Sind Dienstplanänderungen verbindlich?

Hey Hey,

erstmal, ich habe schon sehr viel im Internet gesucht aber irgendwie sagt da jeder etwas anderes, deswegen stell ich meine Frage einfach mal selber und bedanke mich schon mal für jede Antwort.

Beispiel: Der Dienstplan für diese Woche steht seit ca. ner guten Woche fest, man schaut allerdings zusätzlich jeden Tag mehrmals drauf ob sich etwas geändert hat. Montag musste man arbeiten und ist dann Dienstag, Mittwoch und Donnerstag nicht in der Arbeit, wegen Schule etc. und erfährt dann Mittwoch Abend zufällig durch eine Kollegin das man Sonntag eingetragen wurde.

Als man am Montag das letzte mal drauf geschaut hat stand davon allerdings noch nichts drin. Sprich hätte man es nicht durch Zufall erfahren wüsste man erst Freitag bescheid.

Muss der AG bei Dienstplanänderungen fragen ob man da Zeit hat und überhaupt kommen kann oder zumindest darüber informieren das sich etwas im Plan geändert hat?

Danke schon mal für die Antworten :smile:

„(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.“

§ 12 Arbeit auf Abruf

Wir nehmen mal an, dass der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, dass den Arbeitnehmer eine Veränderung erreicht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo,

diese Annahme ist richtig. Die Bekanntmachung des Arbeitsabrufs kann unmittelbar gegenüber dem Mitarbeiter erfolgen (z.B. durch telefonische Benachrichtigung) oder durch einen Aushang (z.B. am schwarzen Brett des Betriebs). Im letzteren Fall muss der rechtzeitige Zugang der Bekanntmachung gesichert sein. Der Mitarbeiter muss also im Rahmen seiner Anwesenheit im Betrieb die Möglichkeit der Kenntnisnahme haben.

Ist er abwesend, geht die Änderung nicht zu. Im übrigen heißt Einhaltung der Ankündigungsfrist des § 12 TzBfG Folgendes:

Geplanter Arbeitstag | Letztmöglicher Mitteilungstag (Zugang)

Montag | Mittwoch

Dienstag | Donnerstag

Mittwoch | Freitag

Donnerstag | Freitag

Freitag | Freitag (Vorwoche)

Samstag | Montag

Sonntag | Dienstag

Werden diese Fristen nicht eingehalten, wäre die Arbeitszeitfestlegung ohnehin unverbindlich.

VG
EK

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danke für eure Antworten :smile: hat mir schon sehr geholfen.

Also kann ich jetzt daraus schließen, man dürfte rein theoretisch (praktisch sind die meisten ja sowieso viel zu gutmütig was sowas angeht) sich weigern zur Arbeit zu kommen ohne das der AG irgendwas machen kann, wie Abmahnung usw.?

Und dann dürfte es auch nicht rechtens bzw. nicht in Ordnung sein wenn der AG von dem AN verlangt sich selber darum zu kümmern das jemand für AN einspringt, wenn man wirklich absolut keine Zeit hat.?

Gruß Jen

Hallo,

richtig.

Aber: Das Leben ist keine Einbahnstraße. Hat er die Ankündigungsfrist eingehalten und passt dem AN die Arbeitszeit nicht, dann kann er ohne weiteres darauf bestehen, dass dieser AN und nicht ein anderer Tauschpartner kommt.

Und wenn das ein Kleinbetrieb ohne Kündigungsschutz wäre, dann ist man vielleicht gleich seinen Job los, weil zu „unflexibel“.

Also immer mal in die Zukunft schauen.

VG
EK

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Dankeschön :smile:

Problem gelöst.

Gruß
Jen