Sind diese Fahrten absetzbar

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage bezüglich Fahrkosten zur Arbeit.
Mein Mann hatte einen Unfall und war für mehrere Monate zwar Arbeitsfähig, konnte auf Grund seiner Verletzung allerdings kein Auto fahren. Ich habe ihn daher stets morgens zur Arbeit gefahren, bin dann wieder nach Hause und Abends das gleiche Spiel zum Abholen.
Frage:
An sich sind Fahrten zur Arbeit ab dem 1. Kilometer absetzbar. Können diese „Sonderfahrten“ ebenfalls mit abgesetzt werden? Leider wohnen wir auf dem Land, so dass die Nutzung mit Öffis nicht möglich gewesen wäre. Ein Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes ist so nur noch Formsache. Die Krankenkasse hatte nur einen Zuschuss bezahlt, wenn er einen Schwerbehindertenausweis gehabt hätte.
Können Sie mir helfen?
MfG

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage bezüglich Fahrkosten zur Arbeit.
Mein Mann hatte einen Unfall und war für mehrere Monate zwar
Arbeitsfähig, konnte auf Grund seiner Verletzung allerdings
kein Auto fahren. Ich habe ihn daher stets morgens zur Arbeit
gefahren, bin dann wieder nach Hause und Abends das gleiche
Spiel zum Abholen.
Frage:
An sich sind Fahrten zur Arbeit ab dem 1. Kilometer absetzbar.
Können diese „Sonderfahrten“ ebenfalls mit abgesetzt werden?
Leider wohnen wir auf dem Land, so dass die Nutzung mit Öffis
nicht möglich gewesen wäre. Ein Umzug in die Nähe des
Arbeitsplatzes ist so nur noch Formsache. …
Können Sie mir helfen?
MfG

Hallo Nadine, normal lehnt das Finanzamt derartige Fahrtkosten oft ab, das als Werbungskosten durchzusetzen würde ich trotzdem versuchen. Es gibt zudem die Möglichkeit (wenn das mit den Werbungskosten nicht geht), sich über die sogenannte „Außergewöhnliche Belastung“ dennoch eine Steuerermäßigung zu holen - da es hier aber auch durchaus Spielräume gibt, kommt es oft auf den zuständigen Bearbeiter im Finanzamt an, ob er das durchgehen lässt oder nicht, die Steuerrechtslage ist da eher zweideutig, an Ihrer Stelle würde ich das aber dennoch versuchen.
Beachten müssen Sie noch, dass alle dementsprechenden Fahrten ganz genau aufzuzeichnen sind, sonst hat man keine Chance. Es sollte auch eine genaue Beschreibung bzw. Begründung dabei sein, warum man das so gemacht hat. Viel Glück und
HG Jan van Dieken

die erste Hinfahrt gilt normal als Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die musst du dann in die Anlage N eintragen.

die übrigen Fahrten, d.h. Rückfahrt, 2. Hinfahrt zum Abholen und 2. Rückfahrt, wären in meinen Augen eine außergewöhnliche Belastung, d.h. in den Mantelbogen einzutragen.
Damit das Amt das auch so akzeptiert, solltest du in jedem Fall ein ärztliches Attest ausstellen lassen, wo der Arzt bescheinigt, in welchem Zeitraum dein Mann kein Auto fahren konnte. Dann wirst du die Entfernung bestimmt ebenfalls mit 30 Cent pro Kilometer absetzen können. Sofern die Fahrtkosten aber eure einzigen außergewöhnlichen Belastungen sind, d.h. ihr keine weiteren Aufwendungen wie zum beispiel Krankheitskosten habt, wird es sich steuerlich wahrscheinlich nicht oder wenn nur wenig auswirken. Außergewöhnliche Belastungen werden nämlich nur berücksichtigt, soweit die Aufwendungen höher als die zumutbare Eigenbelastung sind. Dies ist abhängig von eurem Gesamtbetrag der Einkünfte. Der Gesetzgeber ist nämlich der ansicht, dass man je nach Einkommen einen bestimmten Betrag selbst zu tragen hat und erst wenn er dich wirklich wirtschaftlich trifft, steuerlich berücksichtigt werden kann.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können grundsätzlich nur pro Arbeitstag mit 0,30 Euro je Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Es spielt dabei keine Rolle, wie oft man tatsächlich gefahren ist. Es spielt auch keine Rolle, ob man selbst fährt oder von einer anderen Person gefahren wird (=Entfernungspauschale).

Allerdings können Fahrten, die durch Krankheit, Behinderung etc. notwendig werden, als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer angesetzt werden. Hierzu zählem neines Erachtens auch die doppelten Fahren (Rückfahrt).

mfG

Uwe Grobshäuser

Hallo,

diese Fahrten sind ganz normal absetzbar mit 0.30 € pro Entfernungskilometer zur Arbeit und für jede Fahrt zur Arbeit.

MfG

Hallo Nadine,

da sieht es schlecht aus. Auch die schlechte Verbindung mit öffentl. Verkehrsmitteln hilft Ihnen nicht weiter.

Schade.

Gruß
Ralf

Hallo,

ich bin kein Stb, deshalb hier meine privatem meinung.

Diese fahrten sind beruflich bedingt und deshalb steuerlich absetzbar, so, als würde ihr mann fahren.
Haben sie mehrkosten darüber hinaus, sind auch diese zu berücksichtigen.

mfg ignaz

Liebe Nadine,

ich schließe mich der Meinung meiner Vorredner an:

Ich würde den Ansatz als Werbungskosten versuchen und auf einen guten Sachbearbeiter hoffen. Da aber der Ansatz im Gesetz auf 0,30 € pro Tag pro Entfernungskilometer begrenzt ist, wird man im Einspruchs- oder Klageverfahren nur wenig Chancen haben. Ein Ansatz über die 0,30 € ist nur für Behinderte möglich. Krank reicht hier leider nicht aus.

Sollte der Ansatz als Werbungskosten nicht möglich sein, dann bleibt als 2. Punkt der Ansatz als außergewöhnliche Belastung. Aber - wie bereits erwähnt - benötigt ihr hier mehrere Aufwendungen, damit ihr über die zumutbare Belastung und damit in den Abzugsbereich kommt. Aber es wäre vielleicht eine Möglichkeit.

Ich würde auch mit meinem Arbeitgeber reden. Manche Chefs gewähren in solchen Situationen einen Zuschuss, da der Mitarbeiter ja mit allen Mitteln versucht, in die Arbeit zu kommen. Manch anderer Mitarbeiter würde sich krank schreiben lassen …

Viele Grüße
barthiline