Ich habe meinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag
gebeten. Mündliche Rückmeldung war: können wir machen, wir
wollen Ihnen keine Steine in den Weg legen.
Jetzt habe ich den Aufhebungsvertrag bekommen.
Ich zitiere:
Punkt 1: Das zwischen der Firma XY und Hr. YX bestehende
Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigem Einvernehmen auf
Veranlassung des Arbeitnehmers VORRAUSSICHTLICH zum 30.06.20xx
beendet. Gerechnet ab dem 21.05.20xx muss Hr. YX bis zur
Beendigung des Arbeitsverhältnisses 29 Arbeitstage ableisten.
Dazu zählen nicht: Urlaubstage, Überstundenabbau und
Krankheitstage. Sollte Hr. YX innerhalb dieser Zeit erkranken
oder anderweitig der Arbeit fernbleiben, verlängert sich das
Arbeitsverhälnis automatisch um diese ausgefallenen Tage.
das halte ich für sehr kritisch, da der AN nicht weiß, wann das AV nun endet. im zweifel (dauererkrankung) niemals… verstoß gegen das transparenzgebot, § 307 bgb.
Punkt 3: Herr YX verzichtet auf die Vergütung von X
Überstunden sowie x Urlaubstage[…]. Weitere Überstunden, die
bis zum 30.06.20xx anfallen, werden ebenfalls nicht vergütet.
der gesamte punkt 3 wird einer inhaltskontrolle (ich nehme nicht an, der punkt wurde individuell ausgehandelt) nicht standhalten. ein (kompletter, das sieht man selten) verzicht auf (rückständigen und künftigen) urlaub (sabgeltung) ist unwirksam.
bei den überstunden hat das bag in arbeitsverträgen vielfach entschieden, dass hier bereits eine pauschale abgeltung mit dem grundgehalt, ohne dass die zahl der überstunden erkenntlich ist, unwirksam ist. daraus würde ich schließen, dass ein kompletter verzicht ohne jegliche abgeltung erst recht unwirksam ist.
ich unterstelle einmal, dass in dem aufhebungsvertrag keine aufklärungspflicht hinsichtlich der sozialrechtlichen wirkungen des aufhebungsvertrages vorhanden ist (zB sperrzeit beim ALG-anspruch) ?!
jetzt kann man sich entweder beim AG melden und ihm das sagen. oder man ackert in der übrigen zeit wie ein stier und lässt sich diese überstunden und den urlaub beim ausscheiden abgelten (und natürlich den schadensersatz für die nichtaufklärung). das muss man notfalls gerichtlich durchsetzen.
ich wüsste, wie ich mich entscheide, wenn mir jemand so einen aufhebungsvertrag vorlegt…
p.s. meine kenntnisse im arbeitsrecht sind etwas eingerostet, hier gibt es sicherlich experten, die sich täglich damit beschäftigen…