Sind diese Mietvertragspassagen bedenklich?

Hallo!

Ein Person A möchte zum ersten Mal eine Wohnung mieten, und hat jetzt ein Mietvertrag vor sich zum unterschreiben. Er fragt sich allerdings bei ein Paar von die Passagen die er in dem Mietvertrag liest, ob die normal sind, oder ob er dass später bereuen könnte.

  1. „Kleinreparaturen bis € 100,00 als Eigenanteil im Einzelfall jährlich bis höchstens zum Betrag einer
    Monatsgrundmiete an den dem häufigen Gebrauch und Zugriff des Mieters ausgesetzten
    Einrichtungen des Mietobjektes hat er selbst zu tragen.“

Ist dass eine normale Höhe, oder sollte Person A hier verhandeln?

  1. „Zur Überprüfung des Wohnungszustandes, der Feststellung der Notwendigkeit unaufschiebbarer
    Arbeiten, dem Ablesen der Messgeräte oder zum Zweck des Verkaufs des Anwesens ist der Vermieter
    berechtigt, die Mietsache zusammen mit Handwerkern bzw. Miet- oder Kaufinteressenten nach
    rechtzeitiger vorheriger Abstimmung mit dem Mieter werktags von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr,
    sowie an Sonn- und Feiertagen von 11.00 bis 13.00 Uhr zu betreten.“

Für Person A hört sich dies so an als müsste er immer dann wenn der Vermieter vorbeikommen und gucken möchte, ein Termin geben. Hat er hier zu recht bedenken?

Ich bedanke mich jetzt schon für Antworten.

Grüsse
Andy

Huhu

  1. „Kleinreparaturen bis € 100,00 als Eigenanteil im
    Einzelfall jährlich bis höchstens zum Betrag einer
    Monatsgrundmiete an den dem häufigen Gebrauch und Zugriff des
    Mieters ausgesetzten
    Einrichtungen des Mietobjektes hat er selbst zu tragen.“

jein, die Höhe könnte als zu hoch angesetzt werden. die meisten Gereichte gehen von 75 € und max ca. 9% (1,08 Monate) der Jahresmiete aus. Im Zuge der Preissteigerung ist es duchraus möglich, dass 100 € Anerekannt würden. Verhandeln macht kaum sinn, da die Kosten vom Vermietern nur sehr selten Umgelegt werden.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinr…

  1. „Zur Überprüfung des Wohnungszustandes, der Feststellung
    der Notwendigkeit unaufschiebbarer
    Arbeiten, dem Ablesen der Messgeräte oder zum Zweck des
    Verkaufs des Anwesens ist der Vermieter
    berechtigt, die Mietsache zusammen mit Handwerkern bzw. Miet-
    oder Kaufinteressenten nach
    rechtzeitiger vorheriger Abstimmung mit dem Mieter werktags
    von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr,
    sowie an Sonn- und Feiertagen von 11.00 bis 13.00 Uhr zu
    betreten.“

Für Person A hört sich dies so an als müsste er immer dann
wenn der Vermieter vorbeikommen und gucken möchte, ein Termin
geben. Hat er hier zu recht bedenken?

http://mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigu…

Termine sind aber immer auszumachen, einfach mal vor er Tür stehen und rein wollen ist nicht, ausser wenn „Gefahr im Verzug“.

cu

Beide Formulierungen sind absolut Standard. Es lohnt wirklich nicht hier verhandeln zu wollen. Die Reduzierung von 100 auf 80 oder 70 ist defakto marginal, zeigt dem potentiellen Vermieter allerdings wie der neue Mieter „gestrickt“ ist. Und schon kann ganz schnell aus dem „neuen Mieter“ ein alter „Mietinteressent“ geworden sein.

vnA

Hallo!

Ich halte die Formulierung für zumindest missverständlich.

Denn es klingt so,also ob sich der Mieter an jeder Reparatur mit höchsten 100 € beteiligen muss.
Das ist aber falsch !

Würde die Reparatur z.B. 105,68€ kosten,dann zahlt Mieter NICHTS. Es ist eben gerade kein Selbstbehalt,wie man es von Kaskoversicherungen her kennt.

MfG
duck313

Wenn man sich noch an der einen oder anderen Stelle ein Komma denkt, das, möglicherweise im Originaltext vorhanden, für Klarheit sorgt …

vnA