Hallo!
Ein Person A möchte zum ersten Mal eine Wohnung mieten, und hat jetzt ein Mietvertrag vor sich zum unterschreiben. Er fragt sich allerdings bei ein Paar von die Passagen die er in dem Mietvertrag liest, ob die normal sind, oder ob er dass später bereuen könnte.
- „Kleinreparaturen bis € 100,00 als Eigenanteil im Einzelfall jährlich bis höchstens zum Betrag einer
Monatsgrundmiete an den dem häufigen Gebrauch und Zugriff des Mieters ausgesetzten
Einrichtungen des Mietobjektes hat er selbst zu tragen.“
Ist dass eine normale Höhe, oder sollte Person A hier verhandeln?
- „Zur Überprüfung des Wohnungszustandes, der Feststellung der Notwendigkeit unaufschiebbarer
Arbeiten, dem Ablesen der Messgeräte oder zum Zweck des Verkaufs des Anwesens ist der Vermieter
berechtigt, die Mietsache zusammen mit Handwerkern bzw. Miet- oder Kaufinteressenten nach
rechtzeitiger vorheriger Abstimmung mit dem Mieter werktags von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr,
sowie an Sonn- und Feiertagen von 11.00 bis 13.00 Uhr zu betreten.“
Für Person A hört sich dies so an als müsste er immer dann wenn der Vermieter vorbeikommen und gucken möchte, ein Termin geben. Hat er hier zu recht bedenken?
Ich bedanke mich jetzt schon für Antworten.
Grüsse
Andy