Sind diese Nebenkosten Erhöhung erlaubt ?

Guten Abend ,
Habe da einmal eine Frage , kann der Vermieter einfach die Nebenkosten erhöhen , ob wohl man vom
Vermieter eine Rückzahlung bekommen hat . Weil Mrs X versteht die Begründung nicht, nur weil seine Nebenkosten gestiegen sind , kann er sie ja nicht den Mietern aufs Auge drücken . Muß sowas nicht auch schriftlich geschehen ? . Weil er hat es nur mündlich gemacht und meinte ab nächsten Monat müsse man 52€ mehr zahlen . Wäre echt klasse wenn ihr Mrs x da weiter helfen könntet . 1000 Dank schon mal im Vorraus . Liebe Grüße

Nö, Nicole, so wie hier geschildert geht das nicht.

Die Nebenkosten orientieren sich an den tatsächlichen Kosten. Darüber rechnet der Vermieter einmal jährlich ab. Und daraus wieder ergeben sich Mehrkosten - oder eventuell sogar eine Rückzahlung.

Möglicherweise gelten hier besondere Bedingungen, aber das ging aus der Fragestellung so nicht hervor.

Gruß!

Horst

Hallo

NK-Erhöhung ergibt sich eigentlich dann, wenn die Vorauszahlungen zu niedrig waren. Dann kann der Vermieter eine Erhöhung verlangen, die sich in etwa aus dem Betrag errechnet, den man nachzahlen musste.
Sollte selbstverständlich schriftlich sein.

Einer Erhöhung, wenn eine Gutschrift erfolgte, sollte man schriftlich widersprechen.

Gruß