Der Vermieter von Frau X hat ihr gestern die Nebenkostenabrechnung für 2008 zugestellt. Erstellt wurde diese von der Hausverwaltung (übrigens schon im März). Die Abrechnung besteht aus folgenden Posten:
Müllabfuhr, Straßenreinigung
Sach- und Haftpflichtversicherung
Garten, Gebäude, Aussenanlagen
Kontoführung
Verwalter-Vergütung Hausverwalter
Abgaben an Bundesknappschaft
Restaurierung Haustür, Tischlerarbeiten Firma A
Restaurierung Haustür, Malerarbeiten Firma B
Heizungsanlagen Reparatur
Heizungsanlagen Inspektion
Hat Frau X die Kosten für die Punkte 4 bis 9 wirklich zu zahlen? Allein für die Haustürrestaurierung soll sie rund 220 € zahlen.
Kennt sich da jemand aus?
Ich weiß nicht, ob das von Bedeutung ist, aber das Haus besteht aus 5 Parteien und 4 Eigentümern. Zwei Wohnungen gehören dem Vermieter von Frau X (beide vermietet) und in den anderen drei wohnen die jeweiligen Eigentümer.
Hat Frau X die Kosten für die Punkte 4 bis 9 wirklich zu
zahlen?
wie Du richtig festgestellt hast, ist für 4-9 der Vermieter zuständig.
Eine Umlegung auf die Mieter kann auch nicht vertraglich vereinbart werden.
Der Rest kann vertraglich vereinbart worden sein (unter 2. keine Rechtschutzversicherung, Mietausfallversicherung oder ähnliches; unter Punkt 3. keine einmaligen Kosten), ist er das nicht, so ist für die Kosten dann auch der Vermieter zahlungspflichtig.
wie Du richtig festgestellt hast, ist für 4-9 der Vermieter
zuständig.
Posten 6 wäre für einen beschäftigen Hauswart etc.
umlagefähig.
Wenn eine solche Postition losgelöst vom Bezug aufgeführt ist, würde ich sie beanstanden.
Posten 10 auch, wenn es sich um eine Wartung bzw.
Schornsteinfegerleistung handelt.
Wenn ich in Mathe richtig aufgepasst habe, ist 10 kein Mitglied der Menge der natürlichen Zahlen wenn für N={4,5,…,9} gelten soll.
Eine Umlegung auf die Mieter kann auch nicht vertraglich
vereinbart werden.
Vertraglich ist vieles möglich, wenn der M dabei auch eine
gegenleistung bekommt.
Für 4,5,7,8,9 gilt nicht umlagefähig, auch nicht durch vertragliche Vereinbarung.
6 von mir aus, wenn sich aus der Nebenkostenabrechnung ergibt, dass sie vom Hauswart verursacht wurden und nur in dem Umfang angerechnet wurden, der die umlagefähigen Leistungen einschließt.
Punkt 3. keine einmaligen Kosten),
Wenn die Kosten nur alle paar Jahre auftritt schon
(zB Feuerlöscherwartung, Dachrinnenreinigeung etc.)
Dann sind’s per Definition auch keine einmaligen Kosten.
wie Du richtig festgestellt hast, ist für 4-9 der Vermieter
zuständig.
Posten 6 wäre für einen beschäftigen Hauswart etc.
umlagefähig.
Wenn eine solche Postition losgelöst vom Bezug aufgeführt ist,
würde ich sie beanstanden.
Jeder kann machen was jeder will, nur die Konsequenzen sollten dabei tragbar bleiben…
Posten 10 auch, wenn es sich um eine Wartung bzw.
Schornsteinfegerleistung handelt.
Wenn ich in Mathe richtig aufgepasst habe, ist 10 kein
Mitglied der Menge der natürlichen Zahlen wenn für
N={4,5,…,9} gelten soll.
???
Was hat das mit dem Thema zu tun?
Eine Umlegung auf die Mieter kann auch nicht vertraglich
vereinbart werden.
Vertraglich ist vieles möglich, wenn der M dabei auch eine
gegenleistung bekommt.
Für 4,5,7,8,9 gilt nicht umlagefähig, auch nicht durch
vertragliche Vereinbarung.
Es können Indiuviduralvereinbarungen getroffen werden, zB der M darf den Garten nuten, dafür bezahlt M den Gärtner etc. Wo soll es da ein Problem geben? Ein zum Nachteil des M ist unwirksam, nicht wenn es auch Vorteile für den M gibt.
6 von mir aus, wenn sich aus der Nebenkostenabrechnung ergibt,
dass sie vom Hauswart verursacht wurden und nur in dem Umfang
angerechnet wurden, der die umlagefähigen Leistungen
einschließt.
na also
Punkt 3. keine einmaligen Kosten),
Wenn die Kosten nur alle paar Jahre auftritt schon
(zB Feuerlöscherwartung, Dachrinnenreinigeung etc.)
Dann sind’s per Definition auch keine einmaligen Kosten.
Das müssen sie auch nicht sein, es reicht wenn sie vereinbart wurden.
Zudem kann der VM auch mal für ein Jahr die Kosten übernehmen und danach eben wieder Abrechnen, auch kein Problem.
Danke erstmal für Eure Antworten. Die haben Frau X schon mal sehr weitergeholfen.
Joschi hat recht. Die Nebenkostenabrechnung ist an den Vermieter und nicht an die Mieterin adressiert.
Einen Hausmeister oder Hauswart (keine Ahnung, ob das das Gleiche ist!?) gibt es nicht.
Also wird Frau X wohl mal dem Vermieter mitteilen, dass er die Abrechnung ändern soll.
Danke nochmal und Euch allen noch einen schönen Tag!
Danke erstmal für Eure Antworten. Die haben Frau X schon mal
sehr weitergeholfen.
Joschi hat recht. Die Nebenkostenabrechnung ist an den
Vermieter und nicht an die Mieterin adressiert.
Einen Hausmeister oder Hauswart (keine Ahnung, ob das das
Gleiche ist!?) gibt es nicht.
Da wäre ein Unterschied.
Also wird Frau X wohl mal dem Vermieter mitteilen, dass er die
Abrechnung ändern soll.
Wenn die Posterin M ist und die Abrechnung an den VM gerichtetr ist, wäre die Abrechnung nicht an die Posterin gerichtet und somit für den M nicht bindend.
Danke nochmal und Euch allen noch einen schönen Tag
Hat M einen MV für eine Eigentumswohnung oder in einem Mehrfamilienhaus.
WEnn ersteres zutrifft könnte die Abrechnung von der Hausverwealtung an den Eigentümer ausversehen an den M geschickt worden sein.