Sind doppelte Mietzahlungen abzugsfähig?

Ein Arbeitnehmer zieht berufsbedigt um. Seine alte Wohnung kündigt er erst nach dem Umzug, sodass er 3 Monate lang Miete für zwei Wohnungen zahlt. Die alte Wohnung wird nicht untervermietet und steht leer.

Kann dieser Verlust von der Steuer abgesetzt werden?
Muss man nachweisen können, dass man die alte Wohnung nicht untervermieten konnte / durfte?

Hallo !

Ja, kann man (natürlich kann man das !)

Und zwar sogar sehr großzügig, nämlich bis zu 3 Monatsmieten für die neue und bis zu 6 Monatsmieten für die alte Wohnung !

Man muss nichts nachweisen.
und es wäre schlicht egal, ob die gekündigte Wohnung vom Vermieter(!) gleich neu vermietet wird. Wenn er auf der Mietzahlung besteht (Vertrag ist doch nun mal Vertrag) dann ist das dann absetzbar.

MfG
duck313