Sind Eltern noch unterhaltspflichtig?

Hallo an allle,

kurz zum Werdegang von A:

  • 2003 bis 2005 Fachabi Sozialwesen (abgeschlossen)
  • 2005 bis 2006 12. Klasse vom Fachabi freiwillig wiederholt (wieder abgeschlossen)
  • 2006 bis 2009 Ausbildung zur Ergotherapeutin (ohne Abschluss, da Wiederholungsprüfung nicht bestanden)
    2009 bis 2010 arbeitsuchend / ausbildungssuchend (+Nebenjob)
  • 2010 bis 2011 Ausbildung zur Sozialassistentin (abgeschlossen)

Seit 2006 lebt A nicht mehr bei Eltern. Im August wird A 25.

Nach der Soz Ausbildung macht A nun eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin. Da A die Ausbildung nicht im alten Wohnort bekommen hat, musste A vorerst zurück zu den Eltern ziehen.
Die HEP Ausbildung ist förderungsfähig. Da die Eltern von A aber „zu viel“ verdienen, weiß A, dass sie kein BAföG bekommen wird… A hat überlegt, einen Antrag auf Vorausleitung zu stellen, da die Eltern gesagt haben, dass sie A NICHT unterstützen werden.
Dort wird ja dann irgendwann geprüft, ob die Eltern noch unterhaltspflichtig sind oder nicht… Sie sehen es aud jedenfall nicht ein, A Unterhalt zu zahlen (was A auch verstehen und nachvollziehen kann).

Sie Frage nun: Sind die Eltern A gegenüber unterhaltspflichtig?

Danke schon mal.
LG

Hallo an allle,

kurz zum Werdegang von A:

  • 2003 bis 2005 Fachabi Sozialwesen (abgeschlossen)
  • 2005 bis 2006 12. Klasse vom Fachabi freiwillig wiederholt
    (wieder abgeschlossen)
  • 2006 bis 2009 Ausbildung zur Ergotherapeutin (ohne
    Abschluss, da Wiederholungsprüfung nicht bestanden)
    2009 bis 2010 arbeitsuchend / ausbildungssuchend (+Nebenjob)
  • 2010 bis 2011 Ausbildung zur Sozialassistentin
    (abgeschlossen)
    wird das als Ausbildung anerkannt??

Seit 2006 lebt A nicht mehr bei Eltern. Im August wird A 25.

Nach der Soz Ausbildung macht A nun eine Ausbildung zur
Heilerziehungspflegerin. Da A die Ausbildung nicht im alten
Wohnort bekommen hat, musste A vorerst zurück zu den Eltern
ziehen.
Die HEP Ausbildung ist förderungsfähig. Da die Eltern von A
aber „zu viel“ verdienen, weiß A, dass sie kein BAföG bekommen
wird… A hat überlegt, einen Antrag auf Vorausleitung zu
stellen, da die Eltern gesagt haben, dass sie A NICHT
unterstützen werden.
Dort wird ja dann irgendwann geprüft, ob die Eltern noch
unterhaltspflichtig sind oder nicht… Sie sehen es aud
jedenfall nicht ein, A Unterhalt zu zahlen (was A auch
verstehen und nachvollziehen kann).

Sie Frage nun: Sind die Eltern A gegenüber
unterhaltspflichtig?

Danke schon mal.
LG

hallo,
beide eltern sind bis ende der 1.ausbildung unterhaltspflichtig,es sei denn,das kind strengt sich nicht genug an,um einen abschluss zu bekommmen
würde mich beim RA mal schlau machen

lisa

Hallo,

vermutlich müssen die Eltern nicht bezahlen. A hat eine abgeschlossene Ausbildung. Diese Ausbildung war auch nicht der erste Versuch gewesen.

Vielleicht geht hier ja ein „elternunabhängiges“ BAFöG.

Gruß

Nein sind sie nicht mehr da ein Beruf abgeschlossen ist

nein, sind sie natürlich nicht. A hat Ausbildungen genug um für sich selber zu sorgen.
Die Eltern brauchten schon lange nicht mehr zahlen.
L.G.

Hallo

es gilt der Grundsatz, dass eine vollständige Ausbildung unterhaltstechnisch zu unterstützen ist.

Das scheint hier der Fall zu sein. Es gibt Aussnahmen, die aber hier nicht zutreffen.

Gruss

google mal die düsseldorfer tabelle, da müsstest du eigentlich was finden.
alles gute

Hallo,
ab dem 25. Lebensjahr ist es ziemlich schwer noch Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern geltend zu machen. Es handelt sich immerhin um wiederholte Zusatzausbildungen. Im Rechtssinne könnte man von einer gewollten oder ungewollten Verschleppung ausgehen.
Verschiedene Studiengänge oder Ausbildungen auch wenn sie alle auf dem Sozialbereich basieren entbinden die Eltern in der Regel von der Unterhaltspflicht, da es den Anschein hat, dass A nicht wirklich ernsthaft genug einem geregelten Einkommen nachgehen kann oder will.
Zum Unterhalt zwingen kann A die Eltern nur mit Rechtsanwalt, wobei der Erfolg zweifelhaft bleibt.
Es geben aber auch die Jugendämter kostenlos Auskunft.

Alles gute

kann leider nicht weiter helfen

Hallo
Ja Eltern sind Unterhaltspflichtig solange die Kinder eine schulische Ausbildung machen. Dies bedeutet in dem Fall von A , müssen die Eltern Unterhalt zahlen. A und die Eltern werden es sich nicht aussuchen können oder A verzichtet auf das Geld und lebt nur vom eigenen Lohn, freiwillig und ohne stütze vom Amt.
Eltern können nicht einfach sagen ich möchte aber nicht, sie müssen zahlen und werden auch dazu aufgefordert.
Gruss
Feivel

Hallo,

die Eltern sind A nicht mehr Unterhaltspflichtig.
LG zutom