2005 bis 2006 12. Klasse vom Fachabi freiwillig wiederholt (wieder abgeschlossen)
2006 bis 2009 Ausbildung zur Ergotherapeutin (ohne Abschluss, da Wiederholungsprüfung nicht bestanden)
2009 bis 2010 arbeitsuchend / ausbildungssuchend (+Nebenjob)
2010 bis 2011 Ausbildung zur Sozialassistentin (abgeschlossen)
Seit 2006 lebt A nicht mehr bei Eltern. Im August wird A 25.
Nach der Soz Ausbildung macht A nun eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin. Da A die Ausbildung nicht im alten Wohnort bekommen hat, musste A vorerst zurück zu den Eltern ziehen.
Die HEP Ausbildung ist förderungsfähig. Da die Eltern von A aber „zu viel“ verdienen, weiß A, dass sie kein BAföG bekommen wird… A hat überlegt, einen Antrag auf Vorausleitung zu stellen, da die Eltern gesagt haben, dass sie A NICHT unterstützen werden.
Dort wird ja dann irgendwann geprüft, ob die Eltern noch unterhaltspflichtig sind oder nicht… Sie sehen es aud jedenfall nicht ein, A Unterhalt zu zahlen (was A auch verstehen und nachvollziehen kann).
Sie Frage nun: Sind die Eltern A gegenüber unterhaltspflichtig?
2005 bis 2006 12. Klasse vom Fachabi freiwillig wiederholt
(wieder abgeschlossen)
2006 bis 2009 Ausbildung zur Ergotherapeutin (ohne
Abschluss, da Wiederholungsprüfung nicht bestanden)
2009 bis 2010 arbeitsuchend / ausbildungssuchend (+Nebenjob)
2010 bis 2011 Ausbildung zur Sozialassistentin
(abgeschlossen)
wird das als Ausbildung anerkannt??
Seit 2006 lebt A nicht mehr bei Eltern. Im August wird A 25.
Nach der Soz Ausbildung macht A nun eine Ausbildung zur
Heilerziehungspflegerin. Da A die Ausbildung nicht im alten
Wohnort bekommen hat, musste A vorerst zurück zu den Eltern
ziehen.
Die HEP Ausbildung ist förderungsfähig. Da die Eltern von A
aber „zu viel“ verdienen, weiß A, dass sie kein BAföG bekommen
wird… A hat überlegt, einen Antrag auf Vorausleitung zu
stellen, da die Eltern gesagt haben, dass sie A NICHT
unterstützen werden.
Dort wird ja dann irgendwann geprüft, ob die Eltern noch
unterhaltspflichtig sind oder nicht… Sie sehen es aud
jedenfall nicht ein, A Unterhalt zu zahlen (was A auch
verstehen und nachvollziehen kann).
Sie Frage nun: Sind die Eltern A gegenüber
unterhaltspflichtig?
Danke schon mal.
LG
hallo,
beide eltern sind bis ende der 1.ausbildung unterhaltspflichtig,es sei denn,das kind strengt sich nicht genug an,um einen abschluss zu bekommmen
würde mich beim RA mal schlau machen
Hallo,
ab dem 25. Lebensjahr ist es ziemlich schwer noch Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern geltend zu machen. Es handelt sich immerhin um wiederholte Zusatzausbildungen. Im Rechtssinne könnte man von einer gewollten oder ungewollten Verschleppung ausgehen.
Verschiedene Studiengänge oder Ausbildungen auch wenn sie alle auf dem Sozialbereich basieren entbinden die Eltern in der Regel von der Unterhaltspflicht, da es den Anschein hat, dass A nicht wirklich ernsthaft genug einem geregelten Einkommen nachgehen kann oder will.
Zum Unterhalt zwingen kann A die Eltern nur mit Rechtsanwalt, wobei der Erfolg zweifelhaft bleibt.
Es geben aber auch die Jugendämter kostenlos Auskunft.
Hallo
Ja Eltern sind Unterhaltspflichtig solange die Kinder eine schulische Ausbildung machen. Dies bedeutet in dem Fall von A , müssen die Eltern Unterhalt zahlen. A und die Eltern werden es sich nicht aussuchen können oder A verzichtet auf das Geld und lebt nur vom eigenen Lohn, freiwillig und ohne stütze vom Amt.
Eltern können nicht einfach sagen ich möchte aber nicht, sie müssen zahlen und werden auch dazu aufgefordert.
Gruss
Feivel