Hallo an allle,
kurz zum Werdegang von A:
- 2003 bis 2005 Fachabi Sozialwesen (abgeschlossen)
- 2005 bis 2006 12. Klasse vom Fachabi freiwillig wiederholt (wieder abgeschlossen)
- 2006 bis 2009 Ausbildung zur Ergotherapeutin (ohne Abschluss, da Wiederholungsprüfung nicht bestanden)
2009 bis 2010 arbeitsuchend / ausbildungssuchend (+Nebenjob) - 2010 bis 2011 Ausbildung zur Sozialassistentin (abgeschlossen)
Seit 2006 lebt A nicht mehr bei Eltern. Im August wird A 25.
Nach der Soz Ausbildung macht A nun eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin. Da A die Ausbildung nicht im alten Wohnort bekommen hat, musste A vorerst zurück zu den Eltern ziehen.
Die HEP Ausbildung ist förderungsfähig. Da die Eltern von A aber „zu viel“ verdienen, weiß A, dass sie kein BAföG bekommen wird… A hat überlegt, einen Antrag auf Vorausleitung zu stellen, da die Eltern gesagt haben, dass sie A NICHT unterstützen werden.
Dort wird ja dann irgendwann geprüft, ob die Eltern noch unterhaltspflichtig sind oder nicht… Sie sehen es aud jedenfall nicht ein, A Unterhalt zu zahlen (was A auch verstehen und nachvollziehen kann).
Sie Frage nun: Sind die Eltern A gegenüber unterhaltspflichtig?
Danke schon mal.
LG