Sind Eltern noch unterhaltspflichtig?

Hallo an allle,

kurz zum Werdegang von A:

  • 2003 bis 2005 Fachabi Sozialwesen (abgeschlossen)
  • 2005 bis 2006 12. Klasse vom Fachabi freiwillig wiederholt (wieder abgeschlossen)
  • 2006 bis 2009 Ausbildung zur Ergotherapeutin (ohne Abschluss, da Wiederholungsprüfung nicht bestanden)
    2009 bis 2010 arbeitsuchend / ausbildungssuchend (+Nebenjob)
  • 2010 bis 2011 Ausbildung zur Sozialassistentin (abgeschlossen)

Seit 2006 lebt A nicht mehr bei Eltern. Im August wird A 25.

Nach der Soz Ausbildung macht A nun eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin. Da A die Ausbildung nicht im alten Wohnort bekommen hat, musste A vorerst zurück zu den Eltern ziehen.
Die HEP Ausbildung ist förderungsfähig. Da die Eltern von A aber „zu viel“ verdienen, weiß A, dass sie kein BAföG bekommen wird… A hat überlegt, einen Antrag auf Vorausleitung zu stellen, da die Eltern gesagt haben, dass sie A NICHT unterstützen werden.
Dort wird ja dann irgendwann geprüft, ob die Eltern noch unterhaltspflichtig sind oder nicht… Sie sehen es aud jedenfall nicht ein, A Unterhalt zu zahlen (was A auch verstehen und nachvollziehen kann).

Sie Frage nun: Sind die Eltern A gegenüber unterhaltspflichtig?

Danke schon mal.
LG

Hallo,

da das Kind schon seit 2006 nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt, wieso bekommt das Kind kein elternunabhängiges BaföG?

Oder noch gar nicht beim Amt nachgefragt?

Grüße
miamei

Für das elternunabhängige BAfög, gibt es ja bestimmte Voraussetzungen und diese sind nicht gegeben… Unter anderem muss man auf diese 6 Jahre kommen, d.h. 3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre Berufserfahrung oder 2 Jahre Ausbildung + 4 Jahre Berufserfahrung.

  • 2010 bis 2011 Ausbildung zur Sozialassistentin (abgeschlossen)

Also haben die Eltern A eine Ausbildung ermöglicht (finanziert), damit haben sie ihre „Pflicht“ erfüllt.

Sie Frage nun: Sind die Eltern A gegenüber unterhaltspflichtig?

Jetzt nicht mehr.