Hallo benvenito69!
zu a)
Natürlich kann man ohne sich Informationen zu beschaffen keine Bücher schreiben. Jeder Journalist lebt davon, sich Informationen zu beschaffen und diese weiter zu verarbeiten. Die Sache mit der Kreativität, aus der sich eine Schöpfungshöhe überhaupt bemessen lässt, ist reichlich einfach. Sie beinhaltet doch nicht die Informationen selbst, sondern die Form der Verarbeitung.
Wer sich Fakten beschafft, die eine Behörde veröffentlicht hat, und in einem eigenen Werk verarbeitet, darf das ohne Bedenken tun. Wenn man dabei aber den Fehler macht, und nicht etwa nur die Fakten nutzt, sondern auch die Tabellen und Texte kopiert, mit denen die Fakten präsentiert wurden, verstößt gegen das Urheber recht. Niemand kann verurteilt werden, wenn er auf dem Wissen anderer Menschen aufbaut. Wäre dem so, würde man nicht lernen dürfen. Man muss sich nor davor hüten, die Urhebung der Informationen fälschlicherweise als eigene Leistung zu behaupten und die kreative Arbeit anderer Personen rund um die Informationen selbst unerlaubt zu nutzen.
Kein Politiker wäre über Plagiate gestolpert, die er als Zitate ausgewiesen hätte. Es gibt Autoren, die leben davon, Zitatesammlungen als Bücher herauszugeben. Kein Problem, wenn man sagt, woher man seine Informationen hat und wer sie ursprünglich veröffentlicht hat.
Wer seriöse Bücher schreibt, wird diese Grundregeln kaum missachten können. Wer will schon die Verantwortung für Informationen tragen, die eine Behörde veröffentlicht hat?
Es versteht sich wohl von selbst, wenn man erwähnt, wer die Informationen veröffentlicht hat… Im Übrigen ist es bei Behörden so, dass sie ihre Informationen bereitstellen müssen. Um sie in einem Buch zu verarbeiten, kann man sich diese Informationen sogar speziell geben lassen oder die Erlaubnis anfordern, diese Informationen verwenden zu dürfen. Meistens ist die Behörde über diese Anfrage sogar dankbar, da sie zum Beispiel auch eine spezielle Quelle, wie „was auf der Website XY veröffentlich ist, können Sie bedenkenlos verwenden“ vorgeben kann. So kann sie sich vergewissen, dass der Nutzer genau weiss, welche die richtige Informationsquelle ist. Nicht selten gibt es auch Falschinformationen im Netz, die den Anschein erwecken, von einer Behörde herausgegeben worden zu sein.
b)
Was sind Emailkampagnen? Wenn jemand für den Zweck, den ich im Kopf habe, ein anderes Wort als Spam kennt, könnte es vielleicht sein, dass Emailkampagnen erlaubt sind. Aber da ich keine andere Bezeichnung als Spam kenne, würde ich eine Erlaubnis nicht vermuten.
Für den Kontakt per Email gelten die gleichen Regeln wie für jede andere Form der Kontaktaufnahme.
Ihr weiser Nachbar sollte sein Wissen in der Richtung updaten, dass er - grob korrigiert - das Wort Deutschland durch Europa ersetzt. Aber selbst außerhalb von Europa ist es nicht erlaubt, nur wird die Verfolgung solcher Delikte nur ungleich schwerer, damit teurer und letztendlich für den Geschädigten unwirtschaftlicher…
Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka,
ActualVision praezi-tec GmbH, Berlin/Deutschland