Sind Emailkampagnen erlaubt?

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo Zusammen,

ich könnte in 2 Punkten Euren Rat gebrauchen.

a) Ich schreibe elektronische Bücher und bin verunsichert ob der Möglichkeit
der Textübernahme von zum Beispiel behördlichen Webseiten -
in meine Bücher. Bislang ist mir bekannt, das reine Informationen, nicht
urheberrechtlich geschützt sind, keine sogenannte Schöpfungshöhe haben
und somit für mich nutzbar sind.

Hat jemand von Euch Erfahrung in dieser Sache?

b) Wir wollen bald eine Emailkampagne starten.
Unklar ist uns bislang - ob es eigentlich erlaubt ist - oder schlicht Sinn macht,
Emailadressen zu kaufen…?
Hierzu sind die Aussagen vielerorts sehr widersprüchlich.

Ein befreundeter Nachbar von uns belächelt uns gerne und meint sehr selbstbewusst
dass - so der Firmensitz nicht in Deutschland ist -
sehr wohl eine grosse Emailkampagne möglich ist.
Offengestanden trauen wir „dem Braten nicht“ - und vermuten sogar was Illegales
dahinter…

Hat jemand diesbezüglich ein paar Fakten für uns?

Über ein paar Tipps würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüsse derweil und vielen Dank im voraus.

Bv.

hallo,
dazu kann ich leider gar nichts sagen.
Gruß
Schneckchen

Hallo,

der Textübernahme von zum Beispiel behördlichen :Webseiten -

„Textübernahmen“ dürften nur im Sinne eines Zitates mit Quellangabe zulässig sein. Wobei der Umfang des Zitates angemessen sein muß.

Informationen, nicht
urheberrechtlich geschützt sind, keine sogenannte
Schöpfungshöhe haben

Reine Informationen a la „2000 Deutsche leiden an Tollwut“ wäre drin, sollte man aber aus Gründen der Seriösität schon in Zitatform machen.

b) Wir wollen bald eine Emailkampagne starten.
Unklar ist uns bislang - ob es eigentlich erlaubt ist - oder
schlicht Sinn macht,
Emailadressen zu kaufen…?

Emailadressen kaufen wäre kein Problem, aber Du kannst sie in den meisten Ländern nicht legal verwenden. Ohne vorherige Erlaubnis darfst Du keine werbenden Emails an jemanden verschicken. Das wäre unlauterer Wettbewerb und ist als SPAM auch ein rotes Tuch für fast alle Nutzer des Internets.

Hierzu sind die Aussagen vielerorts sehr :widersprüchlich.

Dazu kenne ich keine seriösen widersprüchlichen Auffassungen.

sehr selbstbewusst
dass - so der Firmensitz nicht in Deutschland ist -
sehr wohl eine grosse Emailkampagne möglich ist.

Wenn ich nicht erwischt werde, kann ich auch nem Polizisten vor das Schienbein treten.
Klar sinkt das Risiko, daß jemand gegen eine ausländische Firma rechtlich vorgeht, weil der Aufwand größer ist, aber Fakt ist:

  1. Es ist in Deutschland und vielen anderen Ländern schlicht verboten - SPAM eben.

  2. Wer als seriöse Firma gelten will, ruiniert sich so den Ruf. Interessiert die Viagra Verkaufsportale wohl nicht - aber Euch?

  3. Fast alle Provider schmeißen Euch sofort raus - auch in Ländern wo SPAM nicht explizit verboten ist. Denn deren Server werden sonst geblacklistet und ALLE Emails von deren Server dann von den meisten anderen Servern einfach abgewiesen. Drum haben die keine Wahl.

  4. Die meisten SPAM Mails werden heutzutage mit Hilfe von gekaperten Computern von kriminell organisierten Leuten verschickt. Alles andere geht nämlich nicht lange gut. Willste solche Leute bezahlen?

Ergo: Macht nur Sinn, wenn die ganze Unternehmung eh von Grund auf unseriös und der Initiator schmerzbefreit ist.

Viele Grüße,
Marcel

Hallo,

so richtig fundiert kann ich Dir - da auch nur juristischer Laie - nicht antworten. „Gefühlt“ sind sie (da bin ich relativ sicher) OHNE Zustimmung des/der Angeschriebenen NICHT erlaubt!

Viele Grüße
Struppix

Hallo benvenito69,

ich weiß in beiden Fragen nicht wirklich bescheid.

Wenn man eine akademische Arbeit schreibt, dann liest man, versteht und formuliert das Gelesene in eigenen Worten neu. Und benennt seine Quellen.
Ob man bei Deinem Vorhaben auch so vorgehen muß, weiß ich nicht. (Sehr kreativ klingt es ja nicht.)

„Spam“ für eine gute Sache:
Lies mal den Wikipedia-Eintrag über Spam. Danach ist es verboten, den Absender oder die kommerzielle Absicht zu verschleiern. Das Versenden unerbetener E-Post - auch massenweise - ist sonst anscheinend erlaubt.

Ich hoffe, es kann Dir jemand genauere Auskunft geben.

Johannes

Hallo,

mit diesen juristischen Fragen kenne ich mich nicht aus.

mfg

Hallo benvenito69,

ich kann dir nur raten, dich in diesem Themenbereich lieber von einem Anwalt beraten zu lassen, als von der Netzgemeinde. Sicher kann keiner von uns die Haftung für eine falsche Antwort übernehmen. Ein spezialisierter Anwalt kann sicher in einer halben Stunde glasklar die Rechtslage zum Thema darlegen, das sollte finanzierbar sein.

Mit freundlichen Grüßen
stupsnose

Salut Marcel,

vielen Dank für Deine einleuchtende Rückmeldung.

Beste Grüsse
BV

Salut Schneckchen,

macht nix.

Beste Grüsse

BV

hallo,
dazu kann ich leider gar nichts sagen.
Gruß
Schneckchen

Hallo Stephan,

seh ich auch so.

Danke für Deine Rückmeldung.

Beste Grüsse

BV

Salut herbi09,

macht nix.

Danke für Deine Rückmeldung.

Beste Grüsse

BV

Salut Stupsnose,

recht haste.

Vielen Dank für Deine Rückmeldung.

Beste Grüsse BV

Salut Johannes,

vielen Dank für Deinen Beitrag.

Beste Grüsse
BV

Hallo.
Meine kurzen zwei Antworten dazu:

  1. Immer den Ursprung der Autoren vermerken dazu, sonst… siehe Bundesminister von und zu Gutenberg…
  2. Das wirkd dann wie SPAMM und wer will das schon gerne.
    Bernie

Salut Bernie,

nö - sowass brauch auch keine Kommentierung.
Vielen Dank für Deinen Beitrag.

Beste Grüsse

BV

Hallo benvenito69!

zu a)
Natürlich kann man ohne sich Informationen zu beschaffen keine Bücher schreiben. Jeder Journalist lebt davon, sich Informationen zu beschaffen und diese weiter zu verarbeiten. Die Sache mit der Kreativität, aus der sich eine Schöpfungshöhe überhaupt bemessen lässt, ist reichlich einfach. Sie beinhaltet doch nicht die Informationen selbst, sondern die Form der Verarbeitung.
Wer sich Fakten beschafft, die eine Behörde veröffentlicht hat, und in einem eigenen Werk verarbeitet, darf das ohne Bedenken tun. Wenn man dabei aber den Fehler macht, und nicht etwa nur die Fakten nutzt, sondern auch die Tabellen und Texte kopiert, mit denen die Fakten präsentiert wurden, verstößt gegen das Urheber recht. Niemand kann verurteilt werden, wenn er auf dem Wissen anderer Menschen aufbaut. Wäre dem so, würde man nicht lernen dürfen. Man muss sich nor davor hüten, die Urhebung der Informationen fälschlicherweise als eigene Leistung zu behaupten und die kreative Arbeit anderer Personen rund um die Informationen selbst unerlaubt zu nutzen.
Kein Politiker wäre über Plagiate gestolpert, die er als Zitate ausgewiesen hätte. Es gibt Autoren, die leben davon, Zitatesammlungen als Bücher herauszugeben. Kein Problem, wenn man sagt, woher man seine Informationen hat und wer sie ursprünglich veröffentlicht hat.
Wer seriöse Bücher schreibt, wird diese Grundregeln kaum missachten können. Wer will schon die Verantwortung für Informationen tragen, die eine Behörde veröffentlicht hat? :wink: Es versteht sich wohl von selbst, wenn man erwähnt, wer die Informationen veröffentlicht hat… Im Übrigen ist es bei Behörden so, dass sie ihre Informationen bereitstellen müssen. Um sie in einem Buch zu verarbeiten, kann man sich diese Informationen sogar speziell geben lassen oder die Erlaubnis anfordern, diese Informationen verwenden zu dürfen. Meistens ist die Behörde über diese Anfrage sogar dankbar, da sie zum Beispiel auch eine spezielle Quelle, wie „was auf der Website XY veröffentlich ist, können Sie bedenkenlos verwenden“ vorgeben kann. So kann sie sich vergewissen, dass der Nutzer genau weiss, welche die richtige Informationsquelle ist. Nicht selten gibt es auch Falschinformationen im Netz, die den Anschein erwecken, von einer Behörde herausgegeben worden zu sein.

b)
Was sind Emailkampagnen? Wenn jemand für den Zweck, den ich im Kopf habe, ein anderes Wort als Spam kennt, könnte es vielleicht sein, dass Emailkampagnen erlaubt sind. Aber da ich keine andere Bezeichnung als Spam kenne, würde ich eine Erlaubnis nicht vermuten.
Für den Kontakt per Email gelten die gleichen Regeln wie für jede andere Form der Kontaktaufnahme.
Ihr weiser Nachbar sollte sein Wissen in der Richtung updaten, dass er - grob korrigiert - das Wort Deutschland durch Europa ersetzt. Aber selbst außerhalb von Europa ist es nicht erlaubt, nur wird die Verfolgung solcher Delikte nur ungleich schwerer, damit teurer und letztendlich für den Geschädigten unwirtschaftlicher…

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka,
ActualVision praezi-tec GmbH, Berlin/Deutschland

Hallo Peter,

herzlichen Dank für Deine ausführliche Rückmeldung. Du hast uns sehr geholfen.
Klasse Beitrag.

Mit freundlichem Gruss

Ben

Hallo!

Zu a) sehe ich kritisch, da Du ja vermutlich ein gewisses kommerzielles Interesse an den Büchern hast und nach meinem Kenntnisstand nicht einfach von irgendwelchen Seiten Text kopieren kannst, unabhängig von deren Tiefe.
Ausnahmen wären Gesetze.
Im Zweifelsfall mal einen Rechtsanwalt fragen.

Die Sache mit der Mailkampagne ist schwierig zu beantworten. Generell müsste in D ähnliche Regeln wie bei brieflicher Werbung gelten, aber bin mir nicht sicher. Ohne Zustimmung des Users ist eher bedenklich.

Einfach an möglichst viele Adressen Mails zu versenden macht in meine Augen sowieso keinen Sinn, da Du ja keinerlei Zielgruppenkontrolle o.ä. hast und 99,9999% der Leser das als Spam bewerten und ungelesen löschen werden. Was Dein Bekannter macht ist auch keine E-Mailkampagne sondern kriminelles Spamming…

Wenn Mailkampagnen, dann auf eine passende Zielgruppe, ggf. eine Seite mit interessanten Infos wo sich die Leute dann selber zum Newsletter eintragen können o.ä.

VG
Christoph

Hallo Christoph,

vielen Dank für Deinen Beitrag.

Hat mir sehr geholfen.

Beste Grüsse

Ben

Also es sollten in jedem Fall die Quelle angegeben werden. Doktorarbeiten die aus vielen Quellen zusammengeschrieben wurden, dürfen ja auch veröffentlicht werden. Evtl. einfach mal dort anfragen, ob eine Nutzung in Ordnung wäre.
Grüße!