Sind Emails gerichtsverwertbar?

Hallo

Es gibt einen weiteren Fall. Die Firma „Planetwin“ bietet ein
Probeabo seiner Gewinnspiele an, daß sich auf eine bestimmte Laufzeit
beschränkt, jedenfalls erweckt die Werbung diesen Eindruck. Jetzt
behauptet „Planetwin“ aber, daß man das Vertragsverhältniss in jedem
Fall schriftlich kündigen muß. Die Mitgliedschaft war allerdings
„order per Klick“, also ohne jegliche schriftliche Formalitäten
möglich. Ich bin jedoch der Rechtsauffassung, daß ein Vertrag genauso
beendet werden kann, wie er geschlossen wurde, also falls per
Handschlag, dann eben auch formlose Kündigung, per Internet, eben
auch Kündigung über das Internet und nicht nur „Einschreiben per
Rückschein“, denn sonst ist der Geschäftsabschluß unverhältnismäßig
[…]. Eine juristische Antwort würde mir allerdings weiter helfen,
als nur meine unmaßgebliche Meinung.

Ciao
Wolfgang

Team: editiert

Hallo Wolfgang,

generell solltest du Rechtsfragen im entsprechenden Brett stellen und nicht hier.

Ciao
Wolfgang

Also wat´n nu? Rechtsfrage im entsprechenden Brett (noch mal) gestellt, die dann aber gelöscht wurde, oder hier und letztendlich persönliche Meinungen, die mir aber keinerlei Sicherheit gibt, weil Vermutungen kann ich selber anstellen, ich brauche Rechtssicherheit bevor ich nen Anwalt einschalte.

Ciao
Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Denkfehler
Hi,

wenn Du Dich an die Regeln im Rechtsbrett hältst (die, die Du so nonchalant weggeklickt hast), dann wird da auch nicht gelöscht.

Und das da:

ich brauche Rechtssicherheit bevor ich nen Anwalt einschalte.

ist ein kolossaler Denkfehler: Rechtssicherheit gibt Dir nur ein Gericht. Selbst Anwälte sollen mit ihrer Meinung vor Gericht gescheitert sein…

Gruss,

Herb

1 „Gefällt mir“

Ich bin jedoch der
Rechtsauffassung, daß ein Vertrag genauso beendet werden kann,
wie er geschlossen wurde

Schön.
Wie ist das aber zB mit Verträgen, bei denen der Modus der Auflösung Vertragsbestandteil (zB über AGB) ist?
Wie löst Du diesen Widerspruch?

LG
Stuffi

Vielleicht findest Du hier etwas:
http://www.internetrecht-rostock.de/Urteile/Start.htm

MfG

Hallo

Es gibt einen weiteren Fall. Die Firma „Planetwin“ bietet ein
Probeabo seiner Gewinnspiele an, daß sich auf eine bestimmte
Laufzeit beschränkt, jedenfalls erweckt die Werbung diesen
Eindruck. Jetzt behauptet „Planetwin“ aber, daß man das
Vertragsverhältniss in jedem Fall schriftlich kündigen muß.
Die Mitgliedschaft war allerdings „order per Klick“, also ohne
jegliche schriftliche Formalitäten möglich. Ich bin jedoch der
Rechtsauffassung, daß ein Vertrag genauso beendet werden kann,
wie er geschlossen wurde, also falls per Handschlag, dann eben
auch formlose Kündigung, per Internet, eben auch Kündigung
über das Internet und nicht nur „Einschreiben per Rückschein“,
denn sonst ist der Geschäftsabschluß unverhältnismäßig und
insbesondere unseriöse Buden versuchen so ihre Umsätz zu
generieren. Eine juristische Antwort würde mir allerdings
weiter helfen, als nur meine unmaßgebliche Meinung.

Ciao
Wolfgang