Sind Emails gerichtsverwertbar?

Hallo

Ich habe von einer Firma jetzt ein Schreiben bekommen, in der mir juristische Konsequenzen angedroht werden, weil ich auf deren Emails nicht geantwortet habe.
Ich habe aber niemals eine Mail erhalten, bzw. sind die vermutlich in meinem Spamordner gelandet und wurden ungelesen entsorgt.
Jetzt möchte ich wissen ob Emailkorrespondenz die gleiche Wertigkeit besitzt, wie ein Brief, der ja unter bestimmten Voraussetzungen als zugestellt gilt und falls dem so ist, welche Kriterien dafür erfüllt sein müssen.
Firmen wie Ebay verschicken ja auch relativ wichtige Post „nur“ per Email, was ist wenn ich darauf nicht reagiere, kann ich dann „bestraft“ werden?

Vielen Dank im Voraus für brauchbare Antworten

Ciao
Wolfgang

Hallo,

Ich habe von einer Firma jetzt ein Schreiben bekommen, in der
mir juristische Konsequenzen angedroht werden, weil ich auf
deren Emails nicht geantwortet habe.
Ich habe aber niemals eine Mail erhalten, bzw. sind die
vermutlich in meinem Spamordner gelandet und wurden ungelesen
entsorgt.

Dann mach das mit dieser Mail auch. Vermutlich ist es einfach nur Spam.

Jetzt möchte ich wissen ob Emailkorrespondenz die gleiche
Wertigkeit besitzt, wie ein Brief, der ja unter bestimmten
Voraussetzungen als zugestellt gilt und falls dem so ist,
welche Kriterien dafür erfüllt sein müssen.

Ich bin kein Anwalt, aber ich denke, dass es der Firma im Zweifelsfall sehr schwer fällt, die Zustellung nachzuweisen. Überhaupt gelten E-Mails als nicht sonderlich zuverlässig.

Wenn die E-Mail gemäß dem Signaturgesetz „unterschrieben“ ist, und du anwortetst (ebenfalls signiert), dass du sie erhalten hast, dann ist es wohl mit ziemlicher Sicherheit ein rechtsgültiges Dokument. Sonst wohl eher weniger.

Grüße,
Moritz

Gundsätzlich ja, …
… es sei denn, die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Vgl. § 623 BGB - Kündigung von Arbeitsverhältnissen.

Ich habe von einer Firma jetzt ein Schreiben bekommen, in der
mir juristische Konsequenzen angedroht werden, weil ich auf
deren Emails nicht geantwortet habe.

Ja und? Hast Du da was bestellt und die Rechnung nicht bezahlt? Sonst ist E-Post meist doch nur zur Info und an sich egal.

Ansonsten bist Du im Rechtsbrett für Fragen nach Dingen, die Dreiten zugestoßen sind richtiger gelitten.

Gruß

Stefan

Ich habe von einer Firma jetzt ein Schreiben bekommen, in der
mir juristische Konsequenzen angedroht werden, weil ich auf
deren Emails nicht geantwortet habe.

Sowas kann z. B. passieren, wenn du in einer Webseite ein unvollständiges Impressum angibst, und dein Wettbewerber dich zunächst per Mail zur Nachbesserung auffordert. Ignorierst du diese Aufforderungen, kann dies selbstverständlich dazu führen, dass dein Wettbewerber nun juristische Schritte einleitet. Aber nicht, weil du seine Mails ignorierst, sondern weil du den Mangel nicht abstellst.

Gruss
Schorsch

… es sei denn, die elektronische Form ist ausdrücklich
ausgeschlossen. Vgl. § 623 BGB - Kündigung von
Arbeitsverhältnissen.

Ansonsten bist Du im Rechtsbrett für Fragen nach Dingen, die
Dreiten zugestoßen sind richtiger gelitten.

Gruß

Stefan

hallo stefan und alle anderen

offensichtlich ließ meine frage zuviel platz zu spekulationen denn die antworten sind so nicht brauchbar, dennoch danke.
deshalb die frage noch mal ausführlicher. ich bestelle bei einer firma im internet einen artikel oder eine dienstleistung und entscheide mich später gegen diese bestellung. dies will ich der firma auf ihrer response-seite mitteilen, ob die zustellung jedoch richtig funktionierte läßt sich bnicht feststellen, es gibt jedenfalls keinerlei kontrollbeleg das der empfänger erreicht wurde. da ich dennoch davon ausgehe, daß die zustellung geklappt habe, weise ich meine bank an, zahlungen einzustellen. daraufhin will mir die firma emails geschickt haben, in der sie mich um stellungnahme gebeten hat, und anschließend erhielt ich per post die drohung zur einschaltung einer inkassostelle, da ich mich nicht gemeldet hätte und der rest ist ja bereits bekannt.

ciao
wolfgang

Hallo,

auf das Rechtsbrett wurdest du ja schon verwiesen. Rechtsberatung ist afaik nur Anwälten erlaubt, aber IANAL.

(Übrigens machen Großbuchtaben an den richtigen Stellen Artikel sehr viel lesbarer.)

Grüße,
Moritz

daraufhin will mir die firma emails
geschickt haben, in der sie mich um stellungnahme gebeten hat,
und anschließend erhielt ich per post die drohung zur
einschaltung einer inkassostelle, da ich mich nicht gemeldet
hätte und der rest ist ja bereits bekannt.

Die Inkassostelle wird doch nicht eingeschaltet, weil du die Mails nicht gelesen hast, sondern weil du - aus Sicht der Fa. - deinen Zahlungspflichten nicht nachgekommen bist! Die Frage nach der rechtlichen Bedeutung der Mails ist hier also ohne jede Relevanz, insb. da niemand verpflichtet ist, das Inkasso begründeter Forderungen dem Schuldner gegenüber nochmals explizit anzukündigen oder gar zu begründen. Ob diese konkrete Forderung begründet ist, ist eine ganz andere Baustelle.

Gruss
Schorsch

Hallo Stefan

Eigentlich hatte ich meine Anfrage in diesem Forum gestartet, weil ich ich hoffte, Antworten zu bekommen, die mir weiterhelfen und nicht Tips, wie ich meine Frage anders formulieren soll. Es wäre doch relativ einfach zu sagen: „ja, denn laut… oder nein, weil…“.
Wenn du aber mit „grundsätzlich ja“ antwortest und dann aber keinerlei Bezug mehr auf das Problem nimmst, dann bin ich genauso schlau wie vorher.

Ich hatte mich bei „Wer-weiss-was“ angemeldet, um sinnlose Endlospostings wie im Usenet zu vermeiden, erwarte ich damit zuviel?

Ciao
Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

… es sei denn, die elektronische Form ist ausdrücklich
ausgeschlossen. Vgl. § 623 BGB - Kündigung von
Arbeitsverhältnissen.

Ich habe von einer Firma jetzt ein Schreiben bekommen, in der
mir juristische Konsequenzen angedroht werden, weil ich auf
deren Emails nicht geantwortet habe.

Ja und? Hast Du da was bestellt und die Rechnung nicht
bezahlt? Sonst ist E-Post meist doch nur zur Info und an sich
egal.

Ansonsten bist Du im Rechtsbrett für Fragen nach Dingen, die
Dreiten zugestoßen sind richtiger gelitten.

Gruß

Stefan

Hallo Stefan

Eigentlich hatte ich meine Anfrage in diesem Forum gestartet,
weil ich ich hoffte, Antworten zu bekommen, die mir
weiterhelfen und nicht Tips, wie ich meine Frage anders
formulieren soll. Es wäre doch relativ einfach zu sagen: „ja,
denn laut… oder nein, weil…“.
Wenn du aber mit „grundsätzlich ja“ antwortest und dann aber
keinerlei Bezug mehr auf das Problem nimmst, dann bin ich
genauso schlau wie vorher.

Ich hatte mich bei „Wer-weiss-was“ angemeldet, um sinnlose
Endlospostings wie im Usenet zu vermeiden, erwarte ich damit
zuviel?

Kommt wie immer darauf an…
lese Dir doch bitte einmal die Hinweise im Rechtsbrett durch. Da wirst Du feststellen, das zurecht ein Hinweis auftaucht, das hier keine verbindlichen Ratschläge gegeben werden. Den Usern in wer-weiss-was ist niemals der komplette Sachverhalt welches problems auch immer bekannt, sondern immer nur Bruchstücke auf die man sich beziehen kann. gerade in Deinem Fall weiss ich nämlich nicht welchen Vertrag Du mit denen geschlossen hast und was da drin steht. In sofern stimmt das „grundsätzlich ja“ auf alle Fälle. Bitte poste nun nicht den ganzen Vertragsinhalt, denn für die richtigen Fragen in so einem Fall sollte man meiner Meinung nach eh einen Anwalt hinzuziehen. Welche Form zur Vertragsbeendigung angesagt ist sollte da drin oder in den AGB stehen.
Das es sich um einen Forumsbeitrag und nicht um einen usenet Beitrag handelt erkennt man daran, das hier eben gleich noch sinnvolle hinweise gegeben werden WO man sich etwas genauer über die Rechtslage informieren kann.
Ich persönlich finde die Frage gut beantwortet. Wo ist also noch dein Problem bzw. wo könnte noch nachgebessert werden?

Gruß
h.

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… es sei denn, die elektronische Form ist ausdrücklich
ausgeschlossen. Vgl. § 623 BGB - Kündigung von
Arbeitsverhältnissen.

So ein Blödsinn, das hat doch mit der Beweiskraft nichts zu tun, sondern schon mit dem materiellen Recht.

Levay

Hallo Wolfgang,

im Rechtsbrett wäre deine Frage wirklich besser aufgehoben gewesen.

Grundsätzlich gilt: Solange das Gesetz keine Form vorschreibt, ist jede Form möglich. Um z.B. einen Schuldner in Vollzug zu setzen, ist eine Mahnung erforderlich (von bestimmten Ausnahmen abgesehen). Nirgendwo steht, dass eine Mahnung schriftlich erfolgen muss. Sie kann z.B. auch mündlich oder eben auch per E-Mail erfolgen.

Die meisten Erklärungen im zivilrechtlichen Verkehr sind entweder Willenserklärungen oder werden als sog. geschäftsähnliche Handlungen wie solche behandelt. Für WE gilt, dass sie wirksam nur werden, wenn sie zugegangen sind. Zugegangen ist eine WE aber nicht erst dann, wenn jemand von ihr Kenntnis nimmt, sondern schon, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers (z.B. Briefkasten) gelangt ist, dass unter normalen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist. Allein die Tatsache, dass eine WE nicht zur Kenntnis genommen wird, kann also den Zugang nicht vereiteln.

Im E-Mail-Bereich muss man da wohl entsprechend denken: Für mich ist eine WE zugegangen, wenn sie in der Mailbox gespeichert wird. Ob sie dann in einem Spamfilter untergeht, ist eine Frage der „internen“ Organisation des Empfängers; dieses Risiko kann dem Absender nicht billigerweise aufgebürdet werden.

Den Zugang muss grds. der Absender beweisen, wobei man das mit den Beweisen nicht so streng sehen darf, dass als bewiesen erst gilt, was unumstößlich feststeht. Es gibt - im Gegenteil - auch sog. Anscheinsbweise, dass heißt, man geht auf Grund von Lebenserfahrung davon aus, dass sich etwas so und so verhalte, bis das Gegenteil bewiesen wird (das gleicht faktisch einer Beweislastumkehr). Wann man hier von einem Anscheinsbeweis ausgehen würde (Versendeprotokoll der E-Mail?), weiß ich nicht, zumal sich solche Informationen auf dem heimischen PC sicher nur allzu leicht fälschen lassen.

Ach so, ja, zu bedenken ist noch, dass man nicht einfach so Willenserklärungen an E-Mail-Boxen schicken darf, sondern nur, wenn das (wenn auch nicht unbedingt ausdrücklich) angeboten wurde, z.B. weil man selbst per Mail Kontakt gesucht oder die Adresse im Briefkopf angegeben hat. Würde aber ein Gläubiger, der einen Schuldner in Verzug setzen will, durch Recherche an die E-Mail-Adresse kommen und dortin eine Mahnung schicken, wäre die m.E. nicht ohne weiteres als zugegangen zu behandeln.

Gruß,
Levay