Sind erstattete Steuern Teil des Einkommens

sind erstattete Steuern Teil des Einkommens und somit zu versteuern? Unter welcher Nummer in dem Einkomenssteuerformular oder in welcher Anlage?

sind erstattete Steuern Teil des Einkommens und somit zu
versteuern? Unter welcher Nummer in dem
Einkomensteuerformular oder in welcher Anlage?

Grundsätzlich nein. Siehe dazu auch § 12 Nr. 3 EStG.

Wenn sich die Frage allerdings auf die erstattete Kirchensteuer bezog, muß berücksichtigt werden, daß diese die in dem Jahr gezahlte Kirchensteuer mindert, so daß sich die Sonderausgaben reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald