Hallo,
es gibt unterschiedliche Arten von Asbest. Bei Eternitplatten (Wellasbestplatten) handelt es sich um festgebundenen Asbest. Festgebundener Asbest ist in unbeschädigtem Zustand keine nennenswerte Gesundheitsgefahr. Die Platten sind aber wohl beschädigt, also ist von einer Gefährdung (zumindest der Arbeiter) auszugehen. Ob Dritte gefährdet sind, richtet sich ganz entschieden danach, wie die Platten behandelt werden. Werden die Platten vor der Demontage mit einem Bindemittel eingesprüht? Sind die Platten mit einer Schutzfarbe bestrichen oder liegen die Platten blank auf den Dächern und die Arbeiter laufen womöglich noch darauf herum, reiben mit den Füßen, klopfen mit dem Hammer, brechen die Platten?
Es gibt für derartige Dinge eine Arbeitsanweisung: Technische Regel für Gefahrenstoffe TRGS 519 - Umgang mit Asbest. Die Anweisung ist im Internet zu finden. Hier kann auch der interessierte/ besorgte Beobachter nachlesen, ob die Arbeiten konform mit der Anweisung gehen. Die Anweisung ist bindend für alle Firmen, die Asbestsanierung & -entsorgung anbieten. Auch Dachdecker sollten im Umgang mit Asbest nach TRGS 519 geschult sein, um zu wissen, wie sie Reparaturen schonend für die Gesundheit aller Beteiligten durchführen können. Reparaturen dürfen in einem bestimmten Umfang gemacht werden, d.h. ein Asbestdach muss nicht enfernt werden, nur weil eine Schindel defekt ist. Derartige Arbeiten macht eine normale Dachdeckerfirma. Eine Firma muss aber diesen Sanierungsschein (Prüfung nach TRGS 519) vorweisen können, wenn sie deratige Platten entfernt und entsorgt. Die Platten sind in BIG BAGS einzuschlagen und fest zu verschließen, etc. Der Firmenchef hat unbedingt den vorgeschriebenen Arbeitsschutz in TRGS 519 zu überwachen und durchzusetzen. Dort steht, dass Asbest grundsätzlich NICHT OHNE Schutzbekleidung entfernt werden darf. Privat sieht dies anders aus, hier kann keiner die Schutzbekleidung bestimmen, aber dennoch dürfen die Platten weder gebrochen, noch gesägt, geworfen oder unverpackt transportiert werden, um Dritte nicht zu gefährden.Das Einhalten der Regeln wird von der BG und der Gewerbeaufsicht überwacht. Ein Anruf genügt und die schauen zur Sicherheit der Arbeiter und der Anwohner auf der Bausstelle vorbei. Derartige Arbeiten sind auch beim Gewerbeaufsichtsamt anzumelden. Ist diese Sanierung nicht angemeldet, kann man schon davon ausgehen, dass hier etwas nicht sauber läuft.
Sollte der Industriekomplex nach 1993 entstanden (bedacht) sein, dann kann man eigentlich Entwarnung geben, denn die Verarbeitung von Asbest ist seit 1993 in Deutschland und seit 2005 in Europa verboten. Es gibt „Eternitplatten“, die asbestfrei sind, wenn sie nach 1993 hergestellt wurden, aber genauso aussehen, wie vor 1993. Auch nicht jeder Kunstschiefer enthält Asbest, nur weil er kein Naturschiefer ist. Dächer z.B. von 1995 können wie Asbestdächer von 1985 aussehen. Optisch kann man Asbest nicht erkennen, Bedachungsjahr und Laboruntersuchung geben aber Aufschluss. Bei Sanierungen im Außenbereich, auch von Asbest, werden in der Regel keine Messungen durchgeführt, außer es wurde massivst geschlampt.
Viele Grüße.