Meine Mutter ist seit 4-5 Jahren an Demenz erkrankt. Seit 2014 hatte sie Pflegestufe 2 und seit Jan 2017 Pflegegrad 4.
Wir, meine Schwester, mein Bruder und ich, pflegen unsere Mutter in ihrer Wohnung. Mein Bruder wohnt nebenan, meine Schwester im selben Haus, ist aber noch berufstätig.
Ich arbeite auch noch, habe aber mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbaung getroffen, welche mit erlaubt, Dienstags und Donnerstags bereit gegen 10:00 zu meiner Mutter zu fahren um meinen Bruder für ca. 6-7 Stunden abzulösen. Die Fahrt dauert ca. 1 Stunde und die Entfernung beträgt ca 85 km. Auserdem bin ich jeden Sonntag und des Öfteren auch Samstag dort.
Kann ich diese Fahrtkosten (letztes Jahr 16’000 km) bei der Einkommensteuer geltend machen?
Danke im voraus.
Hallo,
hilft das?
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14445.xhtml?currentModule=home
Gruß
RHW
Ich erwähne es nur, weil es viele gar nicht wissen und nutzen:
Einen Teil (pro Jahr bis zu einer gewissen Höhe) Deiner Kosten kann direkt als Verhinderungspflege mit der Pflegekasse abgerechnet und erstattet werden!
Hallo,
habe ausversehen „stimme nicht zu“ gedrückt, sorry, war ein Versehen.
Ich werde nun mal zu der enstechenden Stelle/Behörde gehen und herausfinden, was machbar ist.
Vielen Dank für deien Hilfe.
Gruss
Reinhard
Vorab vielen Dank.
Das Finanzamt hat die Fahrkosten nicht anerkannt,m obwohl meine Mutter Pflegegrad 4 ist.
Sie muesste „Pflegestufe 3“, schwerstbehindert sein, um es anzuerkennen.
Werde erst mal Einspruch erheben und dann weitersehen.
Gruss
Reinhard
Pflegestufe 3 gibt es seit 1.1.2017 nicht mehr. Viele Pflegebedürftige in Pflegestufe 3 wurden zum 1.1.2017 in Pflegegrad umgestuft.
Ich würde auch Widerspruch einlegen, damit sich das Finanzamt (oder deren übergeordnete Stelle) mit den Pflegeversicherungsänderungen zum 1.1.2017 näher beschäftigt.
Pflegestufe 3 gibt es seit 1.1.2017 nicht mehr. Viele Pflegebedürftige in Pflegestufe 3 wurden zum 1.1.2017 in Pflegegrad 4 (Demenzkranke von Pflegestufe 3 in Pflegegrad 5) umgestuft.
Ich würde auch Widerspruch einlegen, damit sich das Finanzamt (oder deren übergeordnete Stelle) mit den Pflegeversicherungsänderungen zum 1.1.2017 näher beschäftigt.
Richtig. Aber hier geht es ja auch noch nicht um 2017, sondern um 2016. Und es kommt nicht drauf an, wie es der Mutter jetzt geht, sondern wie sich das 2016 verhielt. Und oben kam der Hinweis:
Ich kann hier keinen Fehler vom Finanzamt erkennen.
Gruß
anf
Hallo allnetflat,
Danke für die Ergänzung.
Ich hatte bei meiner Antwort 2017 gemeint. Beim nochmaligen Lesen der Frage spricht sehr viel dafür, dass es um 2016 geht. In dem Fall hast du natürlich völlig recht. Es gibt dann keinen Ansatz, dass der Widerspruch erfolgreich sein wird.
Welcher Pflegegrad für 2017 bei der Einkommensteuer maßgebend ist, konnte ich nicht herausfinden.
Gruß
RHW