wir sind das letzte Juli Wochenende umgezogen und unser alter Vermieter (zu dem kein sonderlich gutes Verhältnis bestand) konnte keine Mängel an der von uns zuvor bewohnten Wohnung finden.
Einzig eine rote Wand im Schlafzimmer, sowie eine rote Wand im Wohnzimmer wollte er als Mangel geltend machen.
Laut Mietvertrag waren wir bei Einzug selbst für die Renovierung verantwortlich und es wurden keine Farben definiert welche für den Wandanstrich ausgeschlossen waren, bzw. wurde nicht festgehalten dass nur weiß gestrichen werden darf.
Hat er hier eine rechtliche Grundlage auf Schadenersatz? Er hat uns weiterhin nicht angeboten die Wände selbst zu weißen, auch wenn ich das eigentlich nicht wirklich einsehen würde.
Also der Vermieter hat kein Anrecht darauf irgendwas geltend zu machen bezüglich der roten Wände, so lange sie nicht beschmiert sind oder ähnliches. Sind sie in einem guten Zustand und ihn stört lediglich die Farbe, kann er machen was er will, dies ist völlig in Ordnung.
Klauseln in Mietverträgen nachdem die Wohung weiß wieder verlassen werden muss, wurde schon vor Jahren gekiptt. Alle FArben sind erlaubt so lange es nicht extreme (Neon etc) sind!
soweit ich informiert bin, besagt die neueste Rechtsprechung im Zusammenhang mit Wohnungsrenovierung und Mieterwechsel, daß ein neuer Anstrich in neutralem Weiss grundsätzlich nicht mehr üblich ist.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß mir zur Wohnungsabnahme lediglich das Verschließen von Dübellöchern u.ä. vom Vermieter auferlegt wurde.
Ein Streichen der Wände wurde nicht verlangt.
Da ich kein Jurist bin, rate ich dringend, in dieser Angelegenheit einen Fachanwalt für Mietrecht bzw. einen Mieterverein aufzusuchen.
wenn die Wohnung besenrein übernommen wurde und ungestrichen und das so im Übergabeprotikol enthalten ist, dann wird die Wohnung auch so übergeben…der Vermieter hat keinen anspruch auf eine weiß gestrichenen Wohnung…
War allerdings die Wohnung renoviert beim Einzug und du hast aus freien Stücken tapeziert, dann ist dies jetzt wirklich Dein Problem
Hallo,
diesbezüglich sind die Gerichte schon tätig gewesen.
Also, wenn im Mietvertrag nicht festgehalten wurde, dass die Wände nach Auszug weiss gestrichen werden müssen und man selbst beim Einzug gestrichen hat, so kann der Vermieter keinen „Mangel“ diesbezüglich geltend machen.
Vielleicht gefällt dem Nachmieter das.
mfg
diesen Fall findet mal zuhauf im Internet.
Es lässt sich eigentlich leicht selbst ergoogeln…!?
Beispiel aus einem Forum: „EIne rote Farbe sehen die Gerichte NICHT als neutrale Farbe an, der Vermieter kann aber neutrale Farben (wenngleich nicht nur WEISS) verlangen.“
Hallo,
wenn die Wohnung bei Einzug unrenoviert übernommen wurde, dann kann sie auch unrenoviert abgegeben werden. Es sei denn es steht etwas anderes im Mietvertrag. Auch eine rote Wand kann dann nicht bemängelt werden, wenn nichts im Mietvertrag steht.
Bei Wohnungsrückgabe wird eigentlich immer ein Rückgabeprotokoll erstellt und von beiden Seiten (Vermieter/Mieter) unterschrieben.
Der älteste Trick der Welt ist aber, dass der Vermieter kein solches Protokoll schriftlich erstellt und damit eine Beweisnot vor allem für die Mieter auslöst, weil er nachträglich irgendwelche Mängel behaupten könnte.
Habt ihr wenigstens Zeugen für die mängelfreie Rückgabe der Wohnung und Schlüssel gehabt?
Auf jeden Fall nachträgliche Mängelbehauptung kategorisch ablehnen und auf bereits erfolgte Schlüsselrückgabe verweisen.
Wendet euch ggfs. an örtlichen Mieterverein oder an einen Anwalt.