Hallo,
gehören die Fenster bei einer Eigentumswohnung zum Gemeinschaftseigentum?
Vielen Dank für Antworten.
Gruß
Erich
Hallo,
Moin,
gehören die Fenster bei einer Eigentumswohnung zum
Gemeinschaftseigentum?
Vielen Dank für Antworten.
„Fenster: Als Fassadenbestandteile gehören Außenfenster immer zum Gemeinschaftseigentum. Von daher trägt die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer die Kosten für den Außenanstrich der Fensterrahmen und die Reparatur von zerbrochenen Scheiben, soweit nicht die Gemeinschaftsordnung eine andere Kostentragungspflicht vorsieht. Den Innenanstrich der Fensterrahmen hat dagegen jeder einzelne Wohnungseigentümer selbst durchzuführen.“
Quelle: http://www.palm-bonn.de/seite10.htm
Ansonsten hilft möglicherweise auch ein Blick in die Teilungserklärung.
Gruß
auch gruß
Erich
vnA