Sind fotografierte Schriftstücke gültig?

Huhu :smile:
Ich habe folgende Frage,
Jemand ist vor ein paar Tagen aus seinem Miethaus ausgezogen,
Abnahme erfolge (laut seiner Angabe) durch den neuen Hauseigentümer.
Dieser neue Eigentümer meinte das es noch offenstehende Mietzahlungen gibt und hat von Hand ein Schriftstück aufgesetzt das der Vormieter offene Beträge an ihn abzahlen wird. Der „Vormieter“ hat dieses Dokument unterschrieben.
Der Vormieter hat das originale Schriftstück… der Hauseigentümer hat von dem Schriftstück/Vertrag nur mit seinem Handy ein Foto gemacht.
Ist das Rechtkräftig und Gültig?
Weil im Nachhinein kommt demjenigen an dem Besitzer vieles sehr merkwürdig vor und er möchte nicht noch weiter abgezockt werden.

vielen dank für eure Hilfe (hoffentlich ^^)
P.S.
sind Aussagen vom Mieterschutzbund eigentlich bindend?
z.B. Ein Schriftstück das besagt wenn sie die Klempnerarbeit bis zum xx.-Datum nicht ausführen lässt berechtigt es den Mieter zu einer Mietkürzung von 20%
(also das Schriftstück ging von der Bearbeiterin vom Mieterschutzbund an den Anwalt der Vermieterin)
ist das gültig?
Weil durch dieses Schreiben wurde die Miete dann gekürzt weil keine Reparatur erfolgte… daraus sind die angeblichen Mietschulden entstanden weil der „neue Hauseigentümer“ meint das die aussage vom Mieterschutzbund nicht bindend ist derjenige hätte wegen der Mietkürzung extra zu einem Anwalt gehen müssen.
Stimmt das?

Die Schriftstücke schon, deren Fotos nicht
owt

Hi,

Jemand ist vor ein paar Tagen aus seinem Miethaus ausgezogen,
Abnahme erfolge (laut seiner Angabe) durch den neuen
Hauseigentümer.

Schön.

Dieser neue Eigentümer meinte das es noch offenstehende
Mietzahlungen gibt und hat von Hand ein Schriftstück
aufgesetzt das der Vormieter offene Beträge an ihn abzahlen
wird. Der „Vormieter“ hat dieses Dokument unterschrieben.

Und bitte was hat der scheidende Mieter mit evtl. noch ausstehenden Mietbeträgen eines Vormieters zu tun?

Der Vormieter hat das originale Schriftstück… der
Hauseigentümer hat von dem Schriftstück/Vertrag nur mit seinem
Handy ein Foto gemacht.
Ist das Rechtkräftig und Gültig?
Weil im Nachhinein kommt demjenigen an dem Besitzer vieles
sehr merkwürdig vor und er möchte nicht noch weiter abgezockt
werden.

Wie gesagt, was interessiert es den scheidenden Mieter welche Aussenstände der neue Hauseigentümer hat, ob er seine Socken als Mütze auf dem Kopf trägt, oder in China ein Sack Reis umfällt?

sind Aussagen vom Mieterschutzbund eigentlich bindend?

(Rechts)Gültig sind letztendlich weder Schreiben des Mieterschutzbundes, noch solche die von einem (Fach)Anwalt aufgesetzt sind. Rechtsgültig sind immer nur die Urteile der Gerichte.

Weil durch dieses Schreiben wurde die Miete dann gekürzt weil
keine Reparatur erfolgte… daraus sind die angeblichen
Mietschulden entstanden weil der „neue Hauseigentümer“ meint
das die aussage vom Mieterschutzbund nicht bindend ist
derjenige hätte wegen der Mietkürzung extra zu einem Anwalt
gehen müssen.
Stimmt das?

Schön, damit gibt es also eine Begründung für die Schulden des Vormieters mit dem der jetzige auf dem Absprung befindliche Mieter aber ja so gar nix zu tun hat?

Im übrigen: Mietkürzungen sind immer ein sehr diffiziles Thema. Das sollte man mit äusserster Vorsicht behandeln. Die meisten heutigen Mieter gehen damit meiner Meinung nach recht inflationär um und halten sich schon für ausreichend abgesichert wenn ihnen ihr Tankwart auf die Tankquittung schreibt: Damit kannst du die Miete um 50% kürzen.

Es gibt mannigfaltige Bestimmungen einzuhalten, zu prüfen etc. Kann gut sein, dass man mehr an Geld hinten raushaut, als man vorne durch die Mietkürzung gespart hat.

Aber - wie gesagt - das kann diesen Mieter ja nicht stören, weil er ja der jetzige (Noch)Mieter ist und nicht der Vormieter.

Gruß
Nita