Eine 90jährige bezieht u.a. eine LVR Witwenrente. Die Krankenkasse fragt jetzt nach Einkünten, um die Beitragshöhe festzulegen. Sind für die LVR Renten in voller Höhe Krankenkassenbeiträge zu zahlen?
Fsportler
Eine 90jährige bezieht u.a. eine LVR Witwenrente. Die Krankenkasse fragt jetzt nach Einkünten, um die Beitragshöhe festzulegen. Sind für die LVR Renten in voller Höhe Krankenkassenbeiträge zu zahlen?
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Guten Tag,
der Begriff LVR Rente ist mir nicht geläufig. Doch kurz zu den generellen Regelungen. Welche EInkunftsarten zur Berechnung der KV Beträge bei Rentnern relevant sind hängt vom Status ab. Ist die Rentnerin pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner, so werden nur gesetzliche Renten als Basis zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen. Ist dei Rentnerin freiwilliges Mitglied (weil sie nicht die Vorbedingungen für die Pflichtmitglidschaft erfüllt: - 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in der GKV ) so werden weitere Einkunftsarten zur Berechnung herangezogen, u.a. Betriebsrenten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Auskünfte über den Status Pflichtmitgliedschaft vs. freiwillige Mitgliedschaft erteilt die DRV. Der Status ist dann Dreh- und Angelpunkt.
Dabei kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. In Zeiten knapper Kassen versucht jeder noch Quellen zu erschließen. Ob in Ihrem Fall weitere Abgaben anfallen, hängt von der konkreten Situation ab und kann nur vor Ort geklärt werden. Nehmen Sie Kontakt zu einem Steuerfachmann oder der LVR auf, um den Fall zu klären. Mit freundlichen Grüßen.
Hallo,für Renten sind Krankenkassenbeiträge zu zahlen.Die Hälfte zahlt die DRV,Rest 7,9% der Versicherte.
Gruß Rudi