Sind für Quad's Winterreifen auf der Straße, heutzutage, Pflicht?

Hallo zusammen…

ich würde mir einen Quad anlegen wollen und weil ich schon mit einem Roller den ganzen Winter gefahren bin, würde ich gerne wissen wollen ob man mit so einen Fahrzeug (Quad) auch ganzjährig Fahren kann. Ist dass das gleiche wie beim Auto oder sind da Differenzen zu erwarten?
PS: für evtl. gramm. Fehler in meiner Frage, bitte ich um Verzeihung.

Praktische Erfahrungen mit einem Quad habe ich nicht.

Zum Thema Winterreifen:

Die StVO sagt Folgendes aus:
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen ( M+S-Reifen ).

Es gibt also auch für ein Quad keine Ausnahme.

Gruß Crack

Hallo!

Lies mal hier,was die Juristen des ADAC dazu sagen :

Kaum hat der Gesetzgeber unklare Formulierungen zur Winterreifenpflicht präzisiert, werden die Rechtsexperten des ADAC bereits wieder mit neuen Fragen rund um die Winterreifen konfrontiert. So hat der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) den Anschein erweckt, die situative Winterreifenpflicht gelte nicht für Motorräder.
Der ADAC widerspricht dieser Einschätzung, denn hier hat sich seit 2006, dem Termin der Einführung der Wínterreifenpflicht, nichts geändert.

  • Rechtslage Nach der Neuregelung des § 2 Abs. 3a StVO darf ein Kraftfahrzeug auf verschneiten oder vereisten Straßen nur mit solchen Reifen gefahren werden, welche die Eigenschaften gemäß Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG erfüllen. Danach müssen das Laufflächenprofil und die Struktur von Winterreifen (M+S-Reifen) so konzipiert sein, dass diese Reifen auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.

Zwar ist richtig, dass diese Richtlinie unmittelbar nur für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern anwendbar ist. Da die StVO aber nur hinsichtlich der Reifeneigenschaften auf die Richtlinie verweist, gilt deren Beschaffenheitsanforderung auch für zwei- und dreirädrige Krafträder. Dies wurde Ende 2011 in einer schriftlichen Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung nochmals erklärt.

Im Übrigen hängt die Frage, ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, nicht von der jeweiligen Reifenkennzeichnung (Schneeflockensymbol) ab. Erfüllen Reifen z.B. aufgrund ihres grobstolligen Profils die obigen Eigenschaften, ist eine ausdrückliche M-S-Kennzeichnung nicht erforderlich.

Im Ergebnis dürfte diese Verlautbarung dazu führen, dass nahezu jeder Enduro-Reifen als Winterreifen (M+S-Reifen) anzusehen ist und die Benutzung solcher Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen weder zu bußgeldrechtlichen noch versicherungsrechtlichen Konsequenzen führen wird.

  • Was gilt für Quads? Auch Besitzer von Quads (Ausnahme: Quads, die als Nutzfahrzeug der Land- und Forstwirtschaft zugelassen und für die bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind) und geländegängigen Pkw müssen Winterreifen aufziehen, wenn sie auf verschneiten oder vereisten Straßen fahren wollen; grobstollige Reifen allein reichen nicht

MfG
duck313

hi,

Fülltext: da hab ich mich auch schon gewundert. Hast du eine Erklärung dazu?

Erfüllen Reifen z.B. aufgrund ihres
grobstolligen Profils die obigen Eigenschaften, ist eine
ausdrückliche M-S-Kennzeichnung nicht erforderlich.

… müssen Winterreifen aufziehen, wenn sie auf verschneiten oder vereisten Straßen fahren wollen;
grobstollige Reifen allein reichen nicht

und was sagt uns das nun, außer das deine C und V Taste funktioniert? :wink:

grüße
lipi

Warum man hier im Brett sich stets auf Aussagen von Automobilclubs oder Auto-Zeitschriften beruft ist mir unverständlich.

Hier handelt es sich um Rechtsvorschriften und daher sollte man sich auf das geschriebene Gesetz berufen.

§ 2 STVO in Verbindung mit der STVZO

3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 im Sinne der Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung Anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

Gruß Merger

PS: von diesen sog. Schneesymbolen steht nichts in den entsprechenden Gesetzen!

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Danke… Ihr habt im grunde mir alle das gleiche mitgeteilt. Ist doch schön wenn alle einer Meinung sind :wink:
Auch bei Quad’s ist ein Winterreifen Pflicht. Matsch+Schnee (M+S). Nur zu blöde dass so ein paar Reiffen 450€ Euro kostet. Danke an alle

hi,

Auch bei Quad’s ist ein Winterreifen Pflicht. Matsch+Schnee
(M+S).

ja. Nein.
Statement vom ADAC:

Maßgeblich ist die die Eignung, weshalb auch grobstollige Reifen ohne M+S Kennzeichnung bei Eis und Schnee benutzt werden dürfen.

Es gibt keine Pflicht für die M+S - Kennzeichnung. Das steht auch nirgends, abgesehen von Bild, Stern usw.
Ein Winterreifen, der so genannte M+S - Reifen, muss eine Lauffläche haben die dem Winter angepasst ist.
Irgendwo müsste sich der genaue Wortlaut im Forum noch finden lassen.

Das M+S-Symbol ist weder geschützt, noch gibt es eine Prüfung. Wenn ein Winterreifen aus China so schlecht ist, dass er die Eigenschaften für einen Winterreifen nicht erfüllt, kann auch dieser (trotz eventuellem M+S-Symbol) kein Winterreifen im Sinne der StvO sein.
Es kommt nur auf die Eigenschaften (insbesondere das Profil) an, nicht auf die Beschriftung.

Die von Duck zitierte Seite ist im übrigen korrigiert. ADAC: Unsicherheiten unter Bikern & Quadfahrern

grüße
lipi