Sind für eine Erbschaft Krankenversicherungsbeiträge fällig?

Angenommen, man ist freiwillig in der gesetzlichen KV versichert, zählt dann eine Erbschaft von ca. 40.000 € als Einnahme, von der KV-Beiträge gezahlt werden müssen?

Scheinbar nicht:


Je nachdem in welche Steuerklasse man fällt sind aber für 20.000€ Erbschaftssteuern fällig.
Die anderen 20.000€ unterliegen dem Freibetrag. ramses90

Hallo,
nein, dafür sind keine Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen, wohl aber aus den daraus erzielten Kapitalerträgen.
Gruss
Czauderna

Hallo,

die Erbschaft ist nicht beitragspflichtig.

Quellen:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenversicherung_grundprinzipien/finanzierung/beitragsbemessung/beitragsbemessung.jsp

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2015-12-18_Katalog_Beitragseinnahmen_Stand_17112015.pdf
-> Buchstabe „E“

Gruß
RHW

Danke für die „Krone“.