Angenommen, man ist freiwillig in der gesetzlichen KV versichert, zählt dann eine Erbschaft von ca. 40.000 € als Einnahme, von der KV-Beiträge gezahlt werden müssen?
Scheinbar nicht:
Je nachdem in welche Steuerklasse man fällt sind aber für 20.000€ Erbschaftssteuern fällig.
Die anderen 20.000€ unterliegen dem Freibetrag. ramses90
Hallo,
nein, dafür sind keine Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen, wohl aber aus den daraus erzielten Kapitalerträgen.
Gruss
Czauderna
Hallo,
die Erbschaft ist nicht beitragspflichtig.
Gruß
RHW
Danke für die „Krone“.