Hallo, angenommen man hat als Strohmann/ Strohfrau auf sich ein Gewerbe angemeldet oder umgemeldet weil ein Partner pleite war um den Betrieb zu retten. Man wurde jedoch selbder nicht tätrig sondern der Partner führte wie gehabt das Geschäft an sich fort. Ist ein silcher Vertrag im Nachhinein anfechtbar wenn man merkt das man mangels Einblick in die Buchhaltung und den Betriebsablauf benutzt wurde und nun für offene Rechnungen aufkommen soll? Ist es nicht so das weiterhin derjenige welcher tatsächlich das Gewerbe betrteibt der Gewerbetreibende? Danke für Eure Antworten
MOD: Mehrfachpostings
Hallo,
bei w-w-w sind Mehrfachpostings zum gleichen Sachverhalt unerwünscht.
Der Sachverhalt war schon mal hier geschildert worden, allenfalls die Frage ist jetzt leicht verändert worden.
/t/wenn-eine-partnerin-fuer-die-firma-eines-ex/5952372
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VG
EK
Wenn man einem anderen erlaubt, in seinen Namen Geschäfte zu machen, dann muss man auch für die Folgen gerade stehen.
Man kann dann höchsten versuchen, von dem der gehandelt hat den Schaden zurückzufordern. Aber meist hatte das schon einen Grund warum er das nicht auf eigenen Namen machen konnte (nämlich dass der/die-jenige Pleite ist).
Von daher sollte man von solchen Gefälligkeiten einfach absehen, den sowas gibt nur Ärger.
Beim Geld sollte Freundschaft aufhören…
Solche Schäden muss man meist als Lehrgeld abschreiben.
Man wurde jedoch selbder nicht
tätrig sondern der Partner führte wie gehabt das Geschäft an sich fort.
Was ließ einen glauben, dass es jetzt besser laufen würde, nachdem schon einmal eine Pleite produziert wurde ?
Ist ein silcher Vertrag im Nachhinein anfechtbar
wenn man merkt das man mangels Einblick in die Buchhaltung und
den Betriebsablauf benutzt wurde und nun für offene Rechnungen aufkommen soll?
Für eigene Gutmütigkeit und Unachtsamkeit kann man schwerlich andere verantwortlich machen.
Ist es nicht so das weiterhin derjenige welcher tatsächlich das Gewerbe betrteibt der Gewerbetreibende?
So leicht kann sich der, der das Gewerbe angemeldet hat, nicht aus der Verantwortung stehlen.
Hallo,
da der Fall oft auftritt dass jemand Geschaeftsfuehrer/Eigentuemer ist der eigentlich gar nichts mit dem Unternehmen zu tun hat erkennt ein Gericht meist auch den Unterschied zwischen einen offiziellen und einem tatsaechlichen Geschaeftsfuehrer. Dies muss natuerlich bewiesen werden.
Gruss
Desperado