Guten Tag,
sind für eine Mutter auch Gutscheine vom Kindsvater als
Unterhalt annerkannt ?
Da mein Kindsvater aus steuerl.Gründen Unterhalt
angibt,wird mir das an mein Hartz IV-Einkommen
angerechent. Da es ein freiwilliges Abkommen zw.meinem
Kindsvater und mir war, ist dies völlig unabhängig von
der Düss.Tabelle. Sprich: ich bekomme nur 150 E, bevor
ich gar bekommen hätte! Da er meist arbeitslos und bisher
zahlungsunfähig war!
Wieviel mir nun abgezogen wird, stellt sich heraus! Doch,
wenn der Unterhalt für das Kind sein soll, dann weiß ich
nicht, warum dies als Einkommen angerechnet und somit
mein Einkommen geschmälert wird, indem ich mein Kind
somit von meinem Einkommen versorgen sollte! Der
Unterhalt wäre dann ja ein Ersatz für mein Einkommen,
aber mein Kind hätte wieder nichts davon! Auf gut
deutsch, lebt mein Kind nur von meinem Einkommen, weil
der Unterhalt ja sicher bis zu 50 % einbehalten wird!
Meine Frage?
Kann mir mein Kindsvater den Strom überweisen, die
Schul/Lernmittel an die Schule überweisen und mir von
Netto oder Real Einkaufsgutscheine schicken ( er wohnt
300km entfernt von uns), ohne dass mir das abgezogen wird
und mein Kind auch tatsächlich etwas von diesem Unterhalt
hat?
Kann ferner mein Kindsvater das alles trotzdem als
Unterhalt vorlegen bzw.muss das akzeptiert werden? Konnte
dies schon beim Sozialgericht durchgesetzt werden
ß Die zogen mir prophylaktisch nun schon 100 E ab und ich
muss schnell reagieren!
Marleen