Sind Gutscheine statt Unterhaltsüberweisung mögl.?

Guten Tag,

sind für eine Mutter auch Gutscheine vom Kindsvater als
Unterhalt annerkannt ?
Da mein Kindsvater aus steuerl.Gründen Unterhalt
angibt,wird mir das an mein Hartz IV-Einkommen
angerechent. Da es ein freiwilliges Abkommen zw.meinem
Kindsvater und mir war, ist dies völlig unabhängig von
der Düss.Tabelle. Sprich: ich bekomme nur 150 E, bevor
ich gar bekommen hätte! Da er meist arbeitslos und bisher
zahlungsunfähig war!
Wieviel mir nun abgezogen wird, stellt sich heraus! Doch,
wenn der Unterhalt für das Kind sein soll, dann weiß ich
nicht, warum dies als Einkommen angerechnet und somit
mein Einkommen geschmälert wird, indem ich mein Kind
somit von meinem Einkommen versorgen sollte! Der
Unterhalt wäre dann ja ein Ersatz für mein Einkommen,
aber mein Kind hätte wieder nichts davon! Auf gut
deutsch, lebt mein Kind nur von meinem Einkommen, weil
der Unterhalt ja sicher bis zu 50 % einbehalten wird!
Meine Frage?
Kann mir mein Kindsvater den Strom überweisen, die
Schul/Lernmittel an die Schule überweisen und mir von
Netto oder Real Einkaufsgutscheine schicken ( er wohnt
300km entfernt von uns), ohne dass mir das abgezogen wird
und mein Kind auch tatsächlich etwas von diesem Unterhalt
hat?
Kann ferner mein Kindsvater das alles trotzdem als
Unterhalt vorlegen bzw.muss das akzeptiert werden? Konnte
dies schon beim Sozialgericht durchgesetzt werden
ß Die zogen mir prophylaktisch nun schon 100 E ab und ich
muss schnell reagieren!

Marleen

Hallo Marleen,

ich muss Dir leider sagen, dass ich mich auf dieser rechtlichen Schiene nicht auskenne. Hätte Dir ja gerne mit einer Antwort helfen wollen, aber leider kann ich das nicht. Hoffe DU findest schnell eine aussagekräftige Antwort. Wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück

Gruß
Marco

Guten Tag,
Hallo, kann ich die fragen leider nicht beantworten,ich kenne mich damit nicht aus,-bin KKS,-muss ein Fehler unterlaufen sein,-das ist leider nicht mein Gebiet,-Sorry Eva
sind für eine Mutter auch Gutscheine vom Kindsvater als
Unterhalt annerkannt ?
Da mein Kindsvater aus steuerl.Gründen Unterhalt
angibt,wird mir das an mein Hartz IV-Einkommen
angerechent. Da es ein freiwilliges Abkommen zw.meinem
Kindsvater und mir war, ist dies völlig unabhängig von
der Düss.Tabelle. Sprich: ich bekomme nur 150 E, bevor
ich gar bekommen hätte! Da er meist arbeitslos und bisher
zahlungsunfähig war!
Wieviel mir nun abgezogen wird, stellt sich heraus! Doch,
wenn der Unterhalt für das Kind sein soll, dann weiß ich
nicht, warum dies als Einkommen angerechnet und somit
mein Einkommen geschmälert wird, indem ich mein Kind
somit von meinem Einkommen versorgen sollte! Der
Unterhalt wäre dann ja ein Ersatz für mein Einkommen,
aber mein Kind hätte wieder nichts davon! Auf gut
deutsch, lebt mein Kind nur von meinem Einkommen, weil
der Unterhalt ja sicher bis zu 50 % einbehalten wird!
Meine Frage?
Kann mir mein Kindsvater den Strom überweisen, die
Schul/Lernmittel an die Schule überweisen und mir von
Netto oder Real Einkaufsgutscheine schicken ( er wohnt
300km entfernt von uns), ohne dass mir das abgezogen wird
und mein Kind auch tatsächlich etwas von diesem Unterhalt
hat?
Kann ferner mein Kindsvater das alles trotzdem als
Unterhalt vorlegen bzw.muss das akzeptiert werden? Konnte
dies schon beim Sozialgericht durchgesetzt werden
ß Die zogen mir prophylaktisch nun schon 100 E ab und ich
muss schnell reagieren!

Marleen

Liebe Marleen,

leider kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Hilfe bei solchen Fragen bietet zum Beispiel die Elternberatung oder die Caritas per E-Mail oder in Beratungsstellen in Ihrer Nähe: http://www.caritas.de/23948.html

Alles Gute,
Christian

Guten Tag,

sind für eine Mutter auch Gutscheine vom Kindsvater

als

Unterhalt annerkannt ?
Da mein Kindsvater aus steuerl.Gründen Unterhalt
angibt,wird mir das an mein Hartz IV-Einkommen
angerechent. Da es ein freiwilliges Abkommen zw.meinem
Kindsvater und mir war, ist dies völlig unabhängig von
der Düss.Tabelle. Sprich: ich bekomme nur 150 E, bevor
ich gar bekommen hätte! Da er meist arbeitslos und

bisher

zahlungsunfähig war!
Wieviel mir nun abgezogen wird, stellt sich heraus!

Doch,

wenn der Unterhalt für das Kind sein soll, dann weiß

ich

nicht, warum dies als Einkommen angerechnet und somit
mein Einkommen geschmälert wird, indem ich mein Kind
somit von meinem Einkommen versorgen sollte! Der
Unterhalt wäre dann ja ein Ersatz für mein Einkommen,
aber mein Kind hätte wieder nichts davon! Auf gut
deutsch, lebt mein Kind nur von meinem Einkommen, weil
der Unterhalt ja sicher bis zu 50 % einbehalten wird!
Meine Frage?
Kann mir mein Kindsvater den Strom überweisen, die
Schul/Lernmittel an die Schule überweisen und mir von
Netto oder Real Einkaufsgutscheine schicken ( er wohnt
300km entfernt von uns), ohne dass mir das abgezogen

wird

und mein Kind auch tatsächlich etwas von diesem

Unterhalt

hat?
Kann ferner mein Kindsvater das alles trotzdem als
Unterhalt vorlegen bzw.muss das akzeptiert werden?

Konnte

dies schon beim Sozialgericht durchgesetzt werden
ß Die zogen mir prophylaktisch nun schon 100 E ab und

ich

muss schnell reagieren!

Marleen

hallo marleen,

leider kenne ich mich nicht genau aus in den
rechtsfragen mit unterhalt.

als erstes was ich an deiner stelle tun würde ist
widerspruch bei der arge einlegen und dazu schreiben
begründung folgt, da du ja noch nicht recht weisst was
sache ist.

du kannst dir auch bei rechtsfragen einen anwalt nehmen
bekommst hierfür vom gericht eine beihilfe.

hab auch keine richtige ahnung ob das was dein mann
deinem kind schenkt, sie dir das angerechnen.

ob dein mann es angeben kann hab ich auch keine ahnung.

bin kein anwalt, sorry.

hoffe dir noch viel glück, vielleicht hab ich dir einen
kleinen tip (war ja wirklich nicht viel) gegeben.

grüßle hardy

Guten Tag,

sind für eine Mutter auch Gutscheine vom Kindsvater

als

Unterhalt annerkannt ?
Da mein Kindsvater aus steuerl.Gründen Unterhalt
angibt,wird mir das an mein Hartz IV-Einkommen
angerechent. Da es ein freiwilliges Abkommen

zw.meinem

Kindsvater und mir war, ist dies völlig unabhängig

von

der Düss.Tabelle. Sprich: ich bekomme nur 150 E,

bevor

ich gar bekommen hätte! Da er meist arbeitslos und

bisher

zahlungsunfähig war!
Wieviel mir nun abgezogen wird, stellt sich heraus!

Doch,

wenn der Unterhalt für das Kind sein soll, dann weiß

ich

nicht, warum dies als Einkommen angerechnet und somit
mein Einkommen geschmälert wird, indem ich mein Kind
somit von meinem Einkommen versorgen sollte! Der
Unterhalt wäre dann ja ein Ersatz für mein Einkommen,
aber mein Kind hätte wieder nichts davon! Auf gut
deutsch, lebt mein Kind nur von meinem Einkommen,

weil

der Unterhalt ja sicher bis zu 50 % einbehalten wird!
Meine Frage?
Kann mir mein Kindsvater den Strom überweisen, die
Schul/Lernmittel an die Schule überweisen und mir von
Netto oder Real Einkaufsgutscheine schicken ( er

wohnt

300km entfernt von uns), ohne dass mir das abgezogen

wird

und mein Kind auch tatsächlich etwas von diesem

Unterhalt

hat?
Kann ferner mein Kindsvater das alles trotzdem als
Unterhalt vorlegen bzw.muss das akzeptiert werden?

Konnte

dies schon beim Sozialgericht durchgesetzt werden
ß Die zogen mir prophylaktisch nun schon 100 E ab und

ich

muss schnell reagieren!

Marleen

hallo marleen,

leider kenne ich mich nicht genau aus in den
rechtsfragen mit unterhalt.

als erstes was ich an deiner stelle tun würde ist
widerspruch bei der arge einlegen und dazu schreiben
begründung folgt, da du ja noch nicht recht weisst was
sache ist.

du kannst dir auch bei rechtsfragen einen anwalt

nehmen

bekommst hierfür vom gericht eine beihilfe.

hab auch keine richtige ahnung ob das was dein mann
deinem kind schenkt, sie dir das angerechnen.

ob dein mann es angeben kann hab ich auch keine

ahnung.

bin kein anwalt, sorry.

hoffe dir noch viel glück, vielleicht hab ich dir

einen

kleinen tip (war ja wirklich nicht viel) gegeben.

grüßle hardy

Danke Hardy
,aber leider bin ich fast selbst schon ein Experte mit
PKH ( Anwalt,Prozesskostenkostenhilfe vom Staat ), oder
mit Wiederspruch einlegen. Alles schon erledigt, aber da
die mit allem so lange brauchen, dachte ich, ich könnte
schon den nächsten Schritte vorgreifen.

Aber danke!

Marleen

Hallo Marleen,
mit diesem Thema habe ich leider gar nichts zu tun und auch keine ahnung davon.
Mein Spezialgebiet ist das Erstellen von ungewöhnlichen Gutscheinen für Geburtstag/Hochzeit/Jubiläum etc.
Gruß Martina