wenn man etwas bei einem Versandhändler bestellt und vom 14-tägigen Rückgaberechet gebraucht macht, oder Garantie-/Gewährleistung in Anspruch nimmt, dann wollen die Versandhändler oft Überträge (besonders auch Portokosten) gutschreiben. Man kann es dann bei der nächsten Bestellung aufbrauchen.
Ist diese Praxis rechtens? Was ist, wenn man nicht vorhat, noch mal etwas zu bestellen? Wie kann man dagegen vorgehen, falls es nicht rechtens ist?
wenn man etwas bei einem Versandhändler bestellt und vom
14-tägigen Rückgaberechet gebraucht macht, oder
Garantie-/Gewährleistung in Anspruch nimmt, dann wollen die
Versandhändler oft Überträge (besonders auch Portokosten)
gutschreiben. Man kann es dann bei der nächsten Bestellung
aufbrauchen.
Ist diese Praxis rechtens?
Wenn es freiwillige Lasten sind Ja
Beispiel unter 40Euro kann in AGB´s vereinbart sein, der Kunde trägt das Porto wenn er von seinem 14-tägigen Rückgaberechet gebraucht macht ODER
Der Kunde bekommt für sein Porto eine Gutschrift von uns wenn er von seinem 14-tägigen Rückgaberechet gebraucht macht bei Waren unter 40€ - das dürfen die tun.
Garantie-/Gewährleistung in Anspruch hierfür allerdings muss man das nicht hinnehmen.
kommt also darauf an.
Jakob
Was ist, wenn man nicht vorhat,
noch mal etwas zu bestellen? Wie kann man dagegen vorgehen,
falls es nicht rechtens ist?