Sind 'Handwerks-Rückwärts-Auktionen' verbindlich?

Nabend Allwissende!

Folgender fiktiver Fall beschäftigt mich gerade:

Jmd bietet eine Handwerksdienstleistung bei einer Rückwärtsauktion an, ein Handwerker erhält mit seinem niedrigsten Gebot für die Arbeit den Zuschlag.

Beide treffen sich vor Ort, besprechen den Zeitplan, desweiteren erhält der Handwerker einen Schlüssel zum Objekt um mit den Arbeiten beginnen zu können.

Nun vergeht ein Monat, in dem nichts passiert. Eine telefonische Nachfrage beim Handwerker ergibt, dass er familiär verhindert war, sichert aber umgehenden Arbeitsbeginn zu. Hierzu wird erneut ein Termin vereinbart.

Der Auftraggeber hatte bei diesem Telefonat das letzte Mal Kontakt zum Handwerker, nach über 3 Monaten nach Schlüsselübergabe lässt er das Schloss auswechseln, da weder ein Arbeitsbeginn in Sicht ist noch der Schlüssel zurückgegeben wurde.

Nun stellen sich der Person folgende Fragen:

  • Ist der Auftrag über eine oben beschriebene Plattform verbindlich?
  • Was ist mit der Rechnung des Schlüsseldienstes?
  • Was ist mit den Kosten des anderen Handwerksunternehmens, die spontan eingesprungen sind?

Freue mich auf Lösungsansätze…

Gruss,

derMarkus

Hallo,

über die Rechtsverbindlichkeit dieser Auktionen müßtest du eigentlich etwas in den AGBs dieser Auktionen finden

  • Ist der Auftrag über eine oben beschriebene Plattform
    verbindlich?

s.o.

  • Was ist mit der Rechnung des Schlüsseldienstes?

Hast du den Handwerker kontaktiert und um Schlüsselrückgabe gebeten bzw ihn schriftlich dazu aufgefordert?

  • Was ist mit den Kosten des anderen Handwerksunternehmens,
    die spontan eingesprungen sind?

Die mußt du selber bezahlen, da DU denen den Auftrag erteilt hast.

Gruß
Sticky

Hallo Markus,
nun wiesst du auch warum er den günstigsten Preis machen konnte :smile:
Überleg dir nächste mal was die Arbeit an Wert hat und frag doch einfach eine Handwerksfirma ob sie es dir zu diesen Preis macht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

über die Rechtsverbindlichkeit dieser Auktionen müßtest du
eigentlich etwas in den AGBs dieser Auktionen finden

Na ja, zunächst einmal kommt es ja auf die Regeln des Gesetzes an. Die AGB können ein Gesetz nicht ersetzen oder übertünchen. Sie können hier aber wohl als Auslegungsregeln herangezogen werden, wie man es etwa auch bei eBay macht.

Um auf die Frage zu antworten: Ich sehe da keine grundsätzlichen dogmatischen Gründe, die gegen die Wirksamkeit der „Auktion“ sprechen würden. Letztlich kommt es natürlich auf den Einzelfall - und damit tatsächlich auch auf die AGB - an.

  • Was ist mit den Kosten des anderen Handwerksunternehmens,
    die spontan eingesprungen sind?

Die mußt du selber bezahlen, da DU denen den Auftrag erteilt
hast.

Die Frage, die sich hier stellt, ist aber ja, ob er den Handwerker in Regress nehmen kann. Ich selbst weiß darauf spontan leider keine Antwort, aber vielleicht jemand anderes.

Levay