Sind Hausmeisterkosten und Gem.Strom festgelegt?

Hallo

Ich wollte mal fragen, ob Hausmeisterkosten und Gemeinschaftsstrom irgendwie „eingegrenzt“ sind?

Zum Beispiel in einem Solchen Fall:

In einem Wohnhaus mit 45 Wohnparteien arbeitet ein Hausmeister.
Dieser hat nun (vermutlich im Einverständnis mit dem Hausverwalter) den Partykeller zum „Hausmeisterbüro“ umfunktioniert. Das bedeutet im Keller eine Räumlichkeit von ca. 100m². Der Partyraum (ca. 50m²) wurde dabei zum Büro umfunktioniert mit Sitzecke, Schreibtisch, Regalen und so weiter (Die Möbel hat er sich selber besorgt, bzw. wenn Leute auszogen diese „abgezwackt“). Ferner ist noch ein Werkraum vorhanden (der allerdings auch schon früher da war, bzw. dort waren Stühle gelagert für Parties und so), eine kleine Küche mit Waschmaschine und eine Herren- und Damentoilette.
Parties können nun natürlich dort nicht mehr stattfinden.

Das wirklich ärgerliche an der Sache ist jetzt aber, das diese Räume natürlich auch alle voll beheizt werden und da im Haus Nachtspeicheröfen verbaut sind, geht dieses natürlich auf den Gemeinschaftsstrom. Und der Hausmeister friert nun mal nicht gerne.

Weiterhin hat sich der Hausmeister letztes Jahr einen „Wachhund“ zugelegt, der sein Domizil im angrenzenden Wäsche-Trockenraum bezogen hat. Fahrradkeller und Wäschekeller wurden bei dieser Gelegenheit ebenfalls von der Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit der Hund „seine Ruhe hat“.
Damit der Hund nicht so friert, wird natürlich auch im Trockenraum die Heizung aufgedreht. Damit sich der Hund den ganzen Tag nicht so alleine fühlt, wird auch noch ein Radio angemacht und Im Dunkeln ist ja auch nicht schön, weswegen dort auch immer das Licht brennt.
Das Licht im „Büro“ wird auch öfters mal angelassen, weil es ja so schwierig ist, da noch mal hinter sich zu schauen.

Das ganze „geht nicht vom Gemeinschaftsstrom“ ab, wie der Hausmeister versichert, denn dies müsste alles der Hausverwalter bezahlen. Wobei diese Aussage nicht unbedingt als „Wahrheit“ hingestellt werden kann, aber das ist nur meine Meinung.

Nun würde ich gerne mal erfahren, ob jemand weiß, ob solche „Mehrkosten“ einfach so von den Mietern hingenommen werden müssen, oder ob man sich dagegen wehren kann…

Vielen Dank für Eure Meinungen

Gruß
Andreas

wie jeder posten wird auch sicherlich der „gemeinschaftsstrom“ über die nebenkostenabrechnung abgerechnet. und wie immer hat jeder mieter das recht, die belege, die der nebenkostenabrechnung zugrunde liegen, einzusehen. da müsste ja zu sehen sein, wie viele zähler verbaut sind oder ob die rechnung seit der umfunktionierung des kellers verändert ist.

beispiel: in dem haus, in dem ich wohne, ist unten ein dönermann drin. in der abrechnung taucht die entsprechende fläche als „gewerblich“ auf - und so werden auch die zugehörigen posten aufgeschlüsselt. die grundlagen dazu könnte ich bei meinem vermieter einsehen (wenn ich wollte).