bin ich dazu verpflichtet bei einer Terminvereinbarung einer Wohnungsbesichtigung Haustiere in Käfighaltung mit anzgeben, bzw muss ich diese vor Einzug bei dem zukünftigen Mieter Melden?
Ich frage nur dewegen, weil ein Immobilienmakler, meinem Partner und mir gesagt hat das man Haustiere die kleiner sind als eine Katze nicht beim Vermieter Anmelden muss.
Haustiere, die im Käfig gehalten werden und keinen Freigang in der Wohnung haben (sprich keinen Schaden, Abnutzung der Bodenbeläge usw. verursachen können), müssen dem Vermieter nicht gemeldet werden.
Hallo Funny,
soweit ich weiß, sind Käfigtiere nicht meldepflichtig und im Prinzip erlaubnisfrei. Es sei denn, ihr haltet eine große Gruppe Ratten, da können sich die Geister scheiden.
Ein Passus im Mietvertrag, nachdem jegliche Tierhaltung verboten ist, wäre somit unwirksam.
Also müssen meiner Ansicht nach Käfigtiere in der üblichen Menge nicht gemeldet werden.
Mit der Größe des Käfigtieres hat das wenig zu tun, aber wer hält schon ein Tier, das größer ist als eine Katze, im Käfig…???
Also sind die üblichen Käfigtiere in der üblichen Menge in jedem Falle erlaubnisfrei.
Bei Katzen, da zumindest in der Wohnung freilaufend, gibt es unterschiedliche Urteile. Manche besagen, dass reine Wohnungskatzen bis zu zwei Tieren in einer Wohnung erlaubnisfrei gehalten werden dürfen, da sie als Kleintiere anzusehen sind. Andere Urteile machen die Katzenhaltung ebenso wie die Hundehaltung von einer Erlaubnis abhängig.
Hunde sollten, auch wenn sie kleiner als Katzen sind, nicht ohne schriftliche Erlaubnis gehalten werden. Unerlaubte Hundehaltung kann ein Kündigungsgrund sein. Die Erlaubnis kann von der Rasse des Hundes abhängig gemacht werden. Und sie gilt immer nur für den Hund, für den sie eingeholt wurde. D. h., für den Nachfolgehund ist eine neue Erlaubnis einzuholen.
Ich hoffe, Euch damit etwas weiter geholfen zu haben.
so viel ich weiß, sind aquarien, und käfigtiere überall erlaubt, sofern es zu keiner belästigung der anderen mieter kommt. ich bin zum glück in der lage ein eigenes haus zu haben, sodaß ich dieses problem nicht habe.
liebe grüße
bin ich dazu verpflichtet bei einer Terminvereinbarung einer
Wohnungsbesichtigung Haustiere in Käfighaltung mit anzgeben,
bzw muss ich diese vor Einzug bei dem zukünftigen Mieter
Melden?
hallo Funny86,
rechtliche Fragen kann ich leider nicht beantworten. Vielleicht kennt sich jemand im Forum hiermit aus. Viel Erfolg und herzliche Grüße
Lisa
Ich frage nur dewegen, weil ein Immobilienmakler, meinem
Partner und mir gesagt hat das man Haustiere die kleiner sind
als eine Katze nicht beim Vermieter Anmelden muss.
alles, was unter Kleintiere fällt, darf der Vermieter auch im Mietvertrag nicht verbieten. Allerdings kann er das Halten von Haustieren (Hund, Katze) untersagen.
Bin ich dazu verpflichtet bei einer Terminvereinbarung einer
Wohnungsbesichtigung Haustiere in Käfighaltung mit anzgeben,
bzw muss ich diese vor Einzug bei dem zukünftigen Mieter
Melden?
Hallo FUNNY86,
das kommt ganz auf die Tierart an…
Kleintiere, die in Käfigen gehalten werden (wie z. B. Kanarienvögel, Wellensittiche, Hamster, Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Kaninchen oder Degus) müssen tatsächlich vom Vermieter geduldet werden; ihre Haltung kann mietvertraglich nicht verboten werden! Selbst wenn dort drin steht „Tierhaltung verboten“, dürfen diese Kleintiere in der Wohnung verbleiben.
Aber ACHTUNG: Es gibt dennoch Einschränkungen!
Vögel z. B. dürfen nur in solcher Zahl gehalten werden, dass die Nachbarn sich vom Gezwitscher nicht belästigt fühlen können (die Haltung von 10 Wellensittichen in einer Zimmervoliere z. B. kann Ärger geben). Außerdem sind größere Papageienvögel oft unbeliebt wegen ihrer schrillen Stimmen. Auch das könnte Ärger mit den Nachbarn geben.
Es darf außerdem keine Geruchsbelästigung durch die Haltung von z. B. mehreren Kaninchen auftreten, sonst kann die Abschaffung der Tiere gefordert werden.
Man sollte daher abwägen, ob man die Tiere vorher erwähnt oder nicht.
Mir persönlich würde keine Wohnung gefallen, in der ich mich nicht MIT meinem Kleinzoo willkomen fühle.
Ich hoffe, ich konnte helfen. Alles Gute, Gruß „Schlaubi“
So wie es der Immobilienmakler gesagt haben soll, ist es nicht richtig.
Massentierhaltung, Tierzucht, das Halten gefährlicher und ekelerregender Tiere und aller größeren Tiere wie normale Katzen muss dem Vermieter bereits beim Erstkontakt, einer Wohnungsbesichtigung, in der Mieterselbstauskunft, usw. UNGEFRAGT mitgeteilt werden.
Über viele Begriffe, wie z.B. Massentierhaltung, Tierzucht, gefährlicher und ekelerregender Tiere, größeren Tiere wie normale Katzen, usw. lässt sich streiten.
Daher sollte man als Mietinteressent bzw. als Mieter IMMER ALLE Tiere angeben!
Massentierhaltung ist mehr als ein Tier.
Eine falsche oder unvollständige Auskunft des Mietinteressenten berechtigt den Vermieter die Wohnungsübergabe bei Mietbeginn zu verweigern bzw. zur Kündigung der Wohnung.
Rechtsfragen zu beantworten ist für mich nicht statthaft.
Aber ich denke, daß ein VM nichts gegen Hamster oder Kaninchen einwenden wird, so lange es nicht gleich ein Dutzend oder mehr sind. Wellensittiche z.B. sind keine Haustiere im klassischen Sinne.
Dennoch machein freundliche Gespräche mit dem VM immer einen Sinn.
Gruß
Wieso nicht so oder so rasch fragen? Auch wenn man theoretisch nicht „müsste“, finde ich es immer noch besser, wenn man mit offenen Karten spielt! Ich habe meinen Vermieter sogar kurz mitgeteilt, dass ich ein Aquarium kaufen werde…