bin ich dazu verpflichtet bei einer Terminvereinbarung einer Wohnungsbesichtigung Haustiere in Käfighaltung mit anzgeben, bzw muss ich diese vor Einzug bei dem zukünftigen Vermieter Melden?
Ich frage nur dewegen, weil ein Immobilienmakler, meinem Partner und mir gesagt hat das man Haustiere die kleiner sind als eine Katze nicht beim Vermieter Anmelden muss.
Meldepflicht sicher nicht, aber wenn am Tag der Unterzeichnung herauskommt, dass lt. Vertrag, den man da zum ersten Mal sieht, bestimmte Tiere ausgeschlossen sind, macht es jedenfalls mitunter Sinn, über solche Themen im Vorfeld zu reden.
Es ist allerdsings keine schöne Erfahrung, wenn man auf Wohnunhgssuche ist einen Termin zur Besichtigung bekommt und auf die Frage „haben Sie Haustiere“ die ich logischerweise mit JA beantworte den Termin auf einmal nicht mehr Wahrnehmen darf.
Es ist allerdsings keine schöne Erfahrung, wenn man eine
Wohnung anbietet, einen Termin zur Besichtigung abmacht und
auf die Frage „haben Sie Haustiere“ NEIN bekommt und nachher 100 Katzen mit einziehen
Stimme dir absolut zu … sowas ist ärgerlich und fördert nicht gerade ein gutes Mieter-Vermieter-Verhältnis. Im übrigen ist die Rechtsauffassung der OP nicht ganz korrekt. Der Vermieter kann nämlich die Unterlassung der Haltung von Kleintieren fordern, wenn es sich z. B. um mehrere Käfigtiere handelt. Es ist klar, dass dadurch die Wohnung wesentlich mehr beansprucht wird. Was mich stutzig macht, ist die Aussage, dass es sich um Käfig-TIERE handelt.
(Tiere im Käfig in einer Wohnung? Frag mich gerade, was die für ein jämmerliches Dasein fristen).
naja, würdest du mäuse oder hamster frei rumlaufen lassen? oder fische? (ok das würde man jetzt nicht unbedingt käfig nennen )
aber zum thema: auch wenn laut mietvertrag haustiere verboten sind, gilt das nicht für „haushaltsübliche“ mengen an kleintieren. gegen zwei bis drei hamster kann kein vermieter was sagen. auch nicht gegen ein aquarium normaler größe.
verbieten kann der vermieter beispielsweise hunde (-> kampfhund), vögel (wegen lärm), ratten (ekel anderer mieter) und potentiell gefährliche tiere wie schlangen, skorpione etc. außerdem kann er einschreiten, wenn es zu viele tiere in der wohnung sind. zwanzig katzen sind nicht normal für eine mietwohnung…
das ist zumindest die quersumme der aussagen von diversen mieterverbänden.
zur wohnungssuche: soweit ich weiß muss man tiere auf dem auskunftsbogen nicht zwangsläufig mit angeben (offen lassen!). aber es wäre besser den vermieter vorher drauf anzusprechen, zumindest wenn man tiere ab katzengröße hat…
Die Tiere sind in einem Großen Gehege die in der Wohnung aufgebaut ist, ausserdem dürfen sie bei schönem Wetter in den Garten und wenn es kalt ist oder Regnet dürfen sie Abends im WZ lauffen. Sollte ein Parkett vorhanden sein, legen wir alte Tepiche aus da die Tiere auf dem Parket Rutschen würden!
Die sind nicht den ganzen Tag nur in einem 30/50cm Käfig eingesperrt!
Also ist mein Kanienchen und mein Meerschwein (die nicht ständig im Käfig sitzen müssen sondern 1,5m³ für sich Tag und Nach haben) nicht angeben und der Vermieter kann mir die Wohnung dann auch nicht sofort wieder fristlos Kündigen
Du musst Hamster und Kaninchen weder vorher noch nachher dem Vermieter melden und sie können auch nicht ohne Grund im Mietvertrag ausgeschlossen werden und dir kann nichts passieren, wenn dein Vermieter bei der Besichtigung feststellt, dass du einen Hamster im Käfig hast.