naja, würdest du mäuse oder hamster frei rumlaufen lassen? oder fische? (ok das würde man jetzt nicht unbedingt käfig nennen
)
aber zum thema: auch wenn laut mietvertrag haustiere verboten sind, gilt das nicht für „haushaltsübliche“ mengen an kleintieren. gegen zwei bis drei hamster kann kein vermieter was sagen. auch nicht gegen ein aquarium normaler größe.
verbieten kann der vermieter beispielsweise hunde (-> kampfhund), vögel (wegen lärm), ratten (ekel anderer mieter) und potentiell gefährliche tiere wie schlangen, skorpione etc. außerdem kann er einschreiten, wenn es zu viele tiere in der wohnung sind. zwanzig katzen sind nicht normal für eine mietwohnung…
das ist zumindest die quersumme der aussagen von diversen mieterverbänden.
zur wohnungssuche: soweit ich weiß muss man tiere auf dem auskunftsbogen nicht zwangsläufig mit angeben (offen lassen!). aber es wäre besser den vermieter vorher drauf anzusprechen, zumindest wenn man tiere ab katzengröße hat…