Sind ihk gebühren rechtens?

hallo zusammen, ich habe in einem betrag vom 25.02.2011 gelesen das die ihk gebühren gegen völkerrecht verstossen, ist da was dran und kann ich mich wirklich darauf berufen und keinen betrag zahlen?

Beitrag:
HK Gebühren verstoßen gegen geltendes Völkerrecht (ius cogens) MRK §20 (2)

„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“

und dem Grundgesetz GG §1 (2) und automatisch §25. Somit ist das IHK-Gesetz per Gesetz wegen fehlendem Zitiergebot** Nichtig und Ungültig.

Völkerrecht = Allgemeine Erklärung der Menschenrechte MRK* KEIN Völkerrecht = Europäische Erklärung der Menschenrecht EMRK (Empfehlungscharakter)

Quelle: wikipedia Suchbegriff: UN-Menschenrechtscharta Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)), auch: Deklaration der Menschenrechte oder UN-Menschenrechtscharta, ist das ausdrückliche Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte. Es wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris genehmigt und verkündet.

Noch mal! Das MRK hat nichts mit dem EMRK zu tun!

MRK = Geltendes Recht bzw. Gesetz

EMRK = KEIN geltendes Recht bzw. Gesetz! Es hat nur Empfehlungscharakter!

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist geltendes und höherrangiges Recht in Deutschland: a) MRK verbindlich für alle Mitglieder der UN. Ist Bestandsteil des UN-Vertrages. b) Grundgesetz §1 Abs. 2 c) Grundgesetz §25 d) Entscheidung Bundesverfassungsgericht (= Gesetz), dass das GG §25 dem innerstaatlichen Recht vorgeht BverfGE23,309[363] und BverfGE23,288[316]

Das MRK ist durch GG §25 ein höherrangiges Recht als Grundgesetz und damit auch ein höheres Recht als das IHK-Gesetz, welches darüber hinaus noch verfassungswidrig und damit per Gesetz Nichtig ist. Das IHK-Gesetz ist Nichtig, da Menschenrechte und Grundrechte ohne Zitierung gem. GG eingeschränkt werden, somit ist jedes Gesetz (auch OwiG, UStG etc.), welches Grundrechte ohne Zitiergebot einschränkt nichtig und damit ungültig. Es sind auch keine weiteren gerichtliche Klärungen oder Feststellungen notwendig. Es ist ungültig PUNKT.

Leider kennen die meisten ihre verbrieften Menschenrechte nicht und fordern diese auch nicht ein. Deswegen kann hier die IHK, GEZ und die Finanzverwaltung (früher Finanzamt) machen was sie wollen.

Hallo!

Ich gehöre auch einer Kammer an. Niemals hat mich jemand dazu gezwungen und ich komme auch ganz einfach wieder raus. Ich darf dann halt den Beruf nicht mehr ausüben und muss was anderes machen.

Das Thema ist „durchgeklagt“, da gibt es letztinstanzliche Urteile. Was es an neuen Tatbeständen geben sollte, die diese Urteile wieder ins Wanken bringen können, kann ich mir kaum vorstellen.

vorweg: ich kenne mich mit dem thema nicht aus, aber wenn ich den beitrag so lese, kommen mir ehrlich gesagt zweifel, denn wird man wirklich GEZWUNGEN, in dem „verein“ zu sein? man will ja sicherlich auch irgendwas von der ihk, oder?

ich will ja auch nicht fußball spielen, trete in einen verein ein, weil ich das nur da kann und verweigere den mitgliedsbeitrag mit verweis auf die menschenrechte, oder?

hallo, wie bitte? die aussage beinhaltet ja schon den zwang. ich entscheide mich für einen beruf und gehe den weg der selbstständigkeit, ich bin ohne einen antrag gestellt zu haben etwas beigetreten und kann es nicht mehr verlassen, nur noch durch die aufgabe meines berufes. na wenn das kein zwang ist, dann weiss ich es nicht.
bis dann
a. strömer

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hi, genau das ist der unterschied, dem fussballverein trete ich bei, weil ich mich frei entscheide und trage durch meinen mitgliedsbetrag dazu bei, meine gleichen interessen und der der anderen zu unterstützen.
von dem was die ihk leistet habe ich als klein/einzelunternehmer erst mal direkt nichts. für mittelständige bzw. grosse unternehmen ab einer gewissen mitarbeiterzahl sehe ich vorteile.
bis dann
a. strömer

Hallo nochmal

ich entscheide mich für einen beruf

Tadaa! Das ist der Punkt! Die Entscheidung ist vollkommen freiwillig.

ok, ich treffe die entscheidung freiwillig ein auto zu kaufen, trotzdem bin ich kein mitgleid beim adac. wenn ich möchte kann ich beitreten.
bis dann
a. strömer

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ok, ich treffe die entscheidung freiwillig ein auto zu kaufen,
trotzdem bin ich kein mitgleid beim adac. wenn ich möchte kann
ich beitreten.

Blödes Beispiel, denn wenn Du ein Auto kaufst, musst Du auch Mitglied einer Versicherung werden, zumindest dann, wenn Du es fahren möchtest.

Aber scheinbar willst Du nur Antworten lesen, die Dir in den Kram passen.

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Moin,

ok, ich treffe die entscheidung freiwillig ein auto zu kaufen,
trotzdem bin ich kein mitgleid beim adac.

zahlst aber KFZ-Steuer und musst eine Versicherung abschließen.

Wenn Du Fahrrad fährst nicht.

Gandalf

ok, war ein blödes beispiel, aber was ist den mit den menschenrechten
zitat: MRK §20 (2)

„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“

hast recht blödes beispiel, aber noch einmal zurück auf das völkerrecht.
zitat
MRK §20 (2)

„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“

so bald ich mich selbstständig mache, trete ich einer vereinigung bei ohne eine freie entscheidung treffen zu können ob ich das will oder nicht.
die kirche, meine eltern entscheiden welcher glaubensform ich beitreten soll durch die taufe, in der regel wird mir das „aufgezwungen“, wenn ich mündig bin, kann ich entscheiden ob ich das möchte oder nicht bzw. ich wechsle meine glaubensrichtung und entscheide mich ob ich der gemeinschaft beitrete. christ bin ich immer noch auch wenn ich aus der kirche austrete. ich denke diese möglichkeit sollte ich auch bei der wahl meiner beschäftigung haben.

hast recht blödes beispiel, aber noch einmal zurück auf das
völkerrecht.
zitat
MRK §20 (2)

„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung
anzugehören.“

Erstmal muss man den Sinn dieses Artikels verstehen, wovor soll die Menschheit hier geschützt werden? Dann googlen und die zahlreichen letztinstanzlichen Urteile und Kommentare zum Thema Vereinigungsfreiheit lesen.

Generell geht es darum, dass der Staat recht wohl bestimmen kann, dass jemand in bestimmten Situationen einer öffentlich-rechtlichen Gruppierung zugeordnet wird, solange es angemessen ist, einen sachlichen Grund dafür gibt und nicht unbillig ist.

(Du bist höchstwahrscheinlich auch Zwangsmitglied in der BRD, ist das auch ein Bruch der Menschenrechte? Oder ein Tarifvertrag? …Wehrpflicht, kommunale Bestimmungen und vieles anderes mehr…
Letztendlich geht es dir ja wohl auch nicht um die Mitgliedschaft an sich, sondern um das Geld. Das könnte man dir auch als Gebühr, Steuer oder Abgabe abnehmen, dir wäre also mit dem Austritt nicht geholfen.)

Grüße,
.L

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hallo, grundsätzlich möchte ich wissen ob ich da raus kann oder nicht, und ja 500€ im jahr zu sparen wäre mir recht.
bis dann
a. strömer

Hallo,
da ist doch nur ein „Verein“ geschaffen worden, dem man sich per Zwang anschließen muß.
Letzlich leben Tausende Mitarbeiter der IHK von den Zwangsabgaben der Firmen.
Ist reiner Selbstzweck und dient der Versorgung vieler Kissenpuper mit geringer Effizienz zu Lasten der Zahlenden.
Mehr ist es bei Licht betrachtet wohl nicht.
Aber amtlich abgesegnet (besser gesagt: von denen abgesegnet, die auf gleiche Weise von der Allgemeinheit und den Leistungen der Schaffenden leben/schmarotzen):wink:

Gruß:
Manni

=HALLO()

Schick denen doch einfach eine Kündigung unter Verweis auf deinen Menschenrechtsparagraphen. Die freuen sich auch, wenn mal was Lustiges in der Post ist.

=TSCHÜSS()

Hi!

hallo, grundsätzlich möchte ich wissen ob ich da raus kann
oder nicht,

Mittlerweile bezweifel ich das stark, denn das Wissen hast du, sprich: Die Antwort wurde dir jetzt mehrfach gegeben!

Gruß
Guido

ok, war ein blödes beispiel, aber was ist den mit den menschenrechten
zitat: MRK §20 (2) „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“

Sewit 2007 bist Du gezwungen einer Krankenkasse anzugehören, Austritt nicht vorgesehen.

Du scheinst da etwas falsch verstanden zu haben.

ok, war ein blödes beispiel, aber was ist den mit den menschenrechten
zitat: MRK §20 (2) „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“

Sewit 2007 bist Du gezwungen einer Krankenkasse anzugehören,
Austritt nicht vorgesehen.

Na ja, da besteht auch ein nutzen und eine gegen leistung und macht vor allem sinn.

Du scheinst da etwas falsch verstanden zu haben.

ok, war ein blödes beispiel, aber was ist den mit den menschenrechten
zitat: MRK §20 (2) „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“

Falls Art. 20 AEM gemeint ist, das ist keine verbindliche Rechtsnorm.

Sewit 2007 bist Du gezwungen einer Krankenkasse anzugehören,
Austritt nicht vorgesehen.

Na ja, da besteht auch ein nutzen und eine gegen leistung und
macht vor allem sinn.

Aber auch in Art. 20 AEM steht nicht:

„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören, es sei denn, da besteht auch ein nutzen und eine gegen leistung und macht vor allem sinn. “

Entweder, oder…