Jemand hat seine Telefonrechnung versehentlich erst nach Erhalt der Mahnung bezahlt. Diese Telefonrechnung enthielt eine Forderung in Höhe von 1,17€ eines Fremdanbieters, die durch die verspätete Zahlung nicht mehr von Telefonanbieter an den Fremdanbieter abgeführt worden ist. Der Betrag von 1,17€ wurde wieder gutgeschrieben, was demjenigen aber nicht aufgefallen ist. 5 Monate später kam eine Mahnung des Fremdanbieters, in der auf die Forderung von 1,17 noch 13,31€ Mahngebühren aufgeschlagen worden sind.
Derjenige war sich keiner Schuld bewußt und fragte bei dem Fremdanbieter schriftlich nach, wie es zu dieser Rechnung gekommen ist, also ob es seine Richtigkeit hat. Leider kam anstatt einer Antwort auf die Anfrage innerhalb von 7 Tagen ein Schreiben eines Inkassobüros, diesesmal mit der Forderung von 34.46 € und der Ankündigung das man innerhalb von 4 Tagen zahlen soll wenn man gerichtliche Schritte und noch viel höhere Kosten vermeiden will. Derjenige hat die eigentliche Foderung von 1,17€ noch am selben Tag überwiesen, aber jetzt verlangt die Firma die vollen Kosten, samt der Inkassokosten, die ja nicht hätten sein müssen, wenn die Firma zuerst geantwortet hätte auf die hofliche Anfrage.
Weiss jemand ob die Inkassokosten, also die Differenz zwischen 13.31 und 34,46€ wirklich zu bezahlen sind und weiss jemand ob es Richtlinien oder Vorschriften über die Höhe von Mahngebühren gibt?
Vielen Dank für eure Antworten.
Hallo,
Inkassogebühren können als Teil eines Verzugsschadens nach § 286 I BGB ersatzfähig sein, sofern sie der Höhe nach nicht die Kosten übersteigen, die durch die Beauftragung eines Anwalts entstanden wären, hätte man diesen die Forderung einziehen lassen.
MfG