Hallo,
Für meinen Kumpel ist das veboten?
Preistreiberei ist verboten.
Woher soll der Kumpel denn eigentlich wissen, dass ICH
dahinter stecke ?
Es geht um die Fälle, in denen er das weiß.
Woher weiß E-Bay das denn ?
Das ist ausschließlich eine Beweisfrage.
Der Sinn einer solchen Klausel soll ja wohl nur Verhinderung
von Preistreibereinen sein. Wenn dann aber ein Kauf getätigt
wird, geht es doch nur noch darum, dass auch Geld fließt.
Und woher weiß der Kumpel, ob er den Artikel bekommt?
Sonst… würde die AGB ja (so wie du si geschrieben hast) sogar
gegen Grundrechte verstoßen.
Ach? Gibt es ein Grundrecht auf Bieten bei ebay?
Es kann mir doch keiner vorschreiben mit wem ich private
Geschäfte mache wenn beide Seiten dem Geschäft zustimmen und
kein Dritter geschädigt wird.
Eben um das Schädigen geht es.
E-Bay hat dadurch ja keinen Schaden.
Doch. Der Ruf leidet.
Auch ein Mitbieter hat durch einen „Kumpelverkauf“ keinen
wirtschaftlichen Schaden. Vielleicht eine Enttäuschung aber
das sollte er als E-Bay-Mitbieter dann ja gewohnt sein 
Und was ist, wenn der Kumpel den Artikel nicht bekommt? Dann entstehet selbstverständlich ein Schaden. Und das ist nicht auszuschließen, wenn der Kumpel nicht gleich utopisch hohe Summen bietet (und nichtmal dann).
Btw., Preistreiberei ist definitiv durch die AGB ausgeschlossen. Das widerspricht keinem Grundrecht und es ist auch völlig schnuppe, ob jemand durch den Verstoß einen Schaden erleidet. Der Entsprechende wird von ebay ggf. rausgeschmissen und das wars.
Gruß
loderunner