Hallo.
Es gibt eine Bitte, die Jakobuspilger davor zu warnen, eine Jakobsmuschel aus Santiago mitzubringen. Das sei streng verboten!
Auf Rückfrage, daß die Muschelschalen dort am Strand des Atlantiks zu tausenden herumliegen und bei den dortigen Fischern und bei unseren hiesigen Fischgeschäften als Abfall gelten, kam diese Antwort:
„Leider darf sogar „der Muschelmüll“ nicht mitgebracht werden. Nach Erkundigung beim deutschen Zoll wurde das bestätigt.
Daraufhin wird nochmals mitgeteilt, dass das absolut verboten ist. Selbst den Sand dürfte man nicht mitbringen.“
Sind die Brüsseler Bürokraten nun ganz durchgeknallt?
Dann wären ja alle Jakobspilger mit ihrer Muschel am Rucksack Gesetzesübertreter und die Jakobusgesellschften, die ihnen diese Muschelschalen verkaufen, Hehler.
Hoffentlich ist dies nur eine Falschmeldung.
Buen Camino
Der fassungslose Jochen Schmidtke (EU-Bürger bisher noch nicht straffällig geworden. Aber Jakobspilger mit einer Jakobsmuschel als Erkennungszeichen am Rucksack baumelnd gepilgert. Jetzt vermutlich Straftäter.)
Buen Camino
Der fassungslose Jochen Schmidtke (EU-Bürger bisher noch nicht
straffällig geworden. Aber Jakobspilger mit einer
Jakobsmuschel als Erkennungszeichen am Rucksack baumelnd
gepilgert. Jetzt vermutlich Straftäter.)
die natur ist kein selbstbedienungsladen. nicht nur die wälder in deutschland sind geschützt, sondern auch der strand und die muscheln am spanischen strand. sie stehen in fremdem eigentum (vermutlich spaniens…). also wieso entwendest du fremdes eigentum ?
machst du das bei deinem nachbarn auch ? das hat übrigens nichts mit der EU zu tun, auch wenn du ihr den schwarzen peter zustecken möchtest. ebenfalls ist unerheblich, ob muscheln für die fischer wertlos sind…
du solltest dir vllt noch einmal den sinn einer pilgerfahrt vor augen führen, die keine erkennungszeichen in form von muscheln o.ä. verlangt…
solche Verbote resultieren zumeist aus der nicht mehr zu bändigenden Masse an Touristen, die ohne darüber nachzudenken ein Souvenir mitnehmen möchten. Derartige Verbote gibt es auch an anderen Stränden.
Sicherlich hast du recht mit deiner Meinung, dass du allein noch keinen Raubbau an der Natur anrichtest. Wenn jedoch die anderen 20 Mio. Pilger ebenfalls so denken ist der Strand innerhalb von Minuten leer und die Natur auf Dauer geschädigt!
hallo
gestern, bevor die erste anfrage hier im brett wieder gelöscht wurde, habe ich ein bisschen gegoogelt
Das sei streng
verboten!
Sagt wer? Mit welcher Begründung?
natürlich finde ich die seite jetzt im morgentlichen tran nicht mehr . . .
das stichwort für diese problematik ist grundsätzlich der artenschutz.
(Washingtoner Artenschutzübereinkommen, auch: CITES)
auf einer informativer seite was touristen mitbringen dürfen oder nicht wurden (neben vielem anderen) auch muscheln angegeben, die NUR mit irgendeinem zertifikat erworben und eingeführt werden dürfen!
wie gesagt, belegen kann ich das jetzt nicht - vielleicht hat noch jemand lust danach zu suchen.
solche Verbote resultieren zumeist aus der nicht mehr zu
bändigenden Masse an Touristen, die ohne darüber nachzudenken
ein Souvenir mitnehmen möchten. Derartige Verbote gibt es auch
an anderen Stränden.
Wo?
Warum?
Sicherlich hast du recht mit deiner Meinung, dass du allein
noch keinen Raubbau an der Natur anrichtest. Wenn jedoch die
anderen 20 Mio. Pilger ebenfalls so denken ist der Strand
innerhalb von Minuten leer und die Natur auf Dauer geschädigt!
Gruß
Falke
Wie schädigt man die Natur, wenn man die Überreste toter Tiere aufsammelt
Woher sollen denn die 20 Mio Pilger kommen?
Im letzten Jahr haben 183.502 Pilger ihre Pilgerurkunde (Compostel) in Santiago erhalten. Nur die wenigsten davon sind nach Finistere weitergegangen.
Gruß vom alten Pilger Jochen
Wie schädigt man die Natur, wenn man die Überreste toter Tiere
aufsammelt
Mal eine andere Geschichte: es war früher sehr beliebt, Steine vulkanischen Ursprungs vom Gipfel des Teide mitzunehmen. Nachdem jährlich einige Millionen Besucher in den Nationalpark kamen und nicht wenige von denen Steine mit nach Hause nahmen, stellte man fest, daß der Kegel des Berges irgendwie schmaler geworden war. Das Ende vom Lied war, daß der Zugang zum oberen Teil des Gipfels nur noch sehr eingeschränkt möglich ist (Anmeldung inkl. Genehmigung).
Will sagen: wenn viele Leute über einen längeren Zeitraum eine vermeintliche Kleinigkeit machen, dann wird daraus schnell ein großes Problem. Wenn Du Dir überlegst, was aus den Muschelschalen wurde, als noch keine Menschen herumliefen und diese einsammelten, kommst Du vielleicht darauf, wo das Problem in diesem Fall liegt. Im übrigen ist nicht nur den Pilgern die Mitnahme/Ausfuhr von Muscheln untersagt, sondern allen.
das stichwort für diese problematik ist grundsätzlich der artenschutz.
(Washingtoner Artenschutzübereinkommen, auch: CITES) auf einer informativer seite was touristen mitbringen dürfen oder nicht wurden (neben vielem anderen) auch muscheln angegeben, die NUR mit irgendeinem zertifikat erworben und eingeführt werden dürfen!
Na dann können wir uns ja langsam den Schaum vom Mund abwischen. Washington klingt nun so gar nicht nach durchgeknallten EU-Bürokratenmonstern.
Einfach mal Sinn und Zweck dieses Übereinkommens vor Augen führen und dann nochmal nachdenken. Man darf beispielsweise auch kein Elfenbein einfach so einführen, völlig unabhängig davon, ob man es gefunden oder sonstwie erworben hat.
Und dann noch mal genau lesen, welche Arten tatsächlich von o.g. Übereinkommen betroffen sind. Wenn das in Spanien Korallensand ist, muss man in liegen lassen, ansonsten ist der nicht davon betroffen. http://www.wisia.de/FsetWisia1.de.html
Wie schädigt man die Natur, wenn man die Überreste toter Tiere
aufsammelt
wie unterscheidet man denn als zollbeamter, ob man den rest eines toten tieres oder den rest eines getöteten tieres vor sich hat? wie unterscheidet man als käufer in D denn, ob das elfenbein der schachfiguren von einem an altersschwäche gestorbenen elefanten aus dem zoo oder von einem gewilderten in afrika stammt?
das stichwort für diese problematik ist grundsätzlich der artenschutz.
Das war auch mein erster Gedanke. Als Symbol für den Jakobsweg würde ich allerdings die Jakobsmuschel erwarten.
(Eine grobe I-Net Suche liefert: stimmt)
Eine weit verbreitete Speisemuschel bei der mir keine Artenschutzprobleme bekannt sind oder es Warnungen gibt beim Kauf auf CITES-Papiere zuachten.
das Ausführen von Steinen und anderen Natur"fundstücken" ist in gar nicht so wenigen Ländern verboten.
Mir fallen da jetzt gerade Türkei, Namibia, Thailand ein, wahrscheinlich gibt es noch mehr.
Es geht darum, zu verhindern, dass Touristen nicht wertvolle Dinge (z.B. Bruchstücke von Tempeln o.ä.) oder Teile von seltenen Tieren mitnehmen.
Das ist den Gesetzen des jeweiligen Landes geregelt und hat mit EU wenig zu tun.
Da Touristen meist nicht allein kommen, läppern sich so aufgehobene Bruchstücke schon zusammen.
Ob das Verbot nun bei der Jakobsmuschel berechtigt ist oder nicht, weiß ich nicht. Gebe aber zu bedenken, dass nicht nur einzelne Pilger mal eine Muschel aufheben, sondern auch Zulieferer für Händler, die die Muscheln an Andenkenläden europaweit verkaufen.
Hallo. Die Ungewissheit ist vorbei.
Hier die Antwort von zoll.de
Sehr geehrter Herr Schmidtke,
nach meinen Recherchen ist die Jakobsmuschel (Pecten jacobaeus) weder nach EU-Recht (EU-ArtenschutzVO) noch nationalem deutschen Recht (BundesartenschutzVO) geschützt.
Sie können sich natürliche auch gern an das Bundesamt für Naturschutz als zuständige Behörde wenden: www.bfn.de
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Maike Schlegel
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: [email protected]
CITES scheint also bei den Muscheln nicht das Problem zu sein.
Naja, bei Riesenmuscheln schon.
Deshalb die Frage wie das Verbot begründet wird.
Bezogen auf den Ursprungspost würde ich spekulieren, dass da jemand etwas falsch verstanden oder sich jemand aufspielen wollte. Eventuell werden die Pilger nur allgmein davor gewarnt irgendwelche Tiere oder Teile davon mitzunehmen, um zu vermeiden, dass nicht welche erwischt werden, die unter irgendwelche Schutzregelungen fallen, da dann die Masche „Wusste ich nicht“ nicht vor Strafe schützt.