Hallo Majowi,
genau da liegt der Knackpunkt. Das Finanzamt beharrt darauf, dass es
ein Gewerbe sei. Im Artikel 18 würde kein Bezug auf Yogalehrer
genommen,es sei dort kein ähnlicher bzw. vergleichbarer Beruf zu
finden.Um Freiberufler zu sein, müsse man ein Studium absolviert
haben und ein dementsprechendes Diplom nachweisen. Jeder Lehrer hätte
schließlich studiert. Allerdings lässt sich an Hochschulen die Studienrichtung Kinderyoga nicht finden.Mit der zuständigen Stelle im FA war auch nicht zu reden. Zu den heilenden Berufen gehöre Kinderyogalehrer ja schließlich auch nicht, es würden
ja keine akut kranken Kinder zu den Yogalehrern kommen, und dass Yoga auch Prävention sei, damit könne man an örtlicher Stelle nun gar nichts anfangen…so der Stand der Dinge aus Sicht des Finanzamtes.
Danke für die Antwort
LG Fietestine