Sind kinderyogalehrer freiberufler

Hallo wer weiß es ?

Als Kinderyogalehrer in die Selbständigkeit.
Ist man dann Freiberufler,wegen der unterrichtenden Tätigkeit oder Gewerbetreibender. Letzteres erschließt sich der Fragenden nicht wirklich. Wer kann ihr da Licht ins Dunkel bringen…???

Herzlichen Dank
Tine

hallo,

ist wie Fitnesstrainer = gewerblich.

E.

Hallo,

eine lehrende Tätigkeit (egal welcher Schwerpunkt) ist ganz klar den freiberuflichen Einkünften zu zu rechnen. Kann man dem § 18 Einkommensteuergesetz als sogenannten „Katalogberuf“ entnehmen. Es handelt sich um kein Gewerbe.

Grüße,
majowi

Hallo Majowi,
genau da liegt der Knackpunkt. Das Finanzamt beharrt darauf, dass es
ein Gewerbe sei. Im Artikel 18 würde kein Bezug auf Yogalehrer
genommen,es sei dort kein ähnlicher bzw. vergleichbarer Beruf zu
finden.Um Freiberufler zu sein, müsse man ein Studium absolviert
haben und ein dementsprechendes Diplom nachweisen. Jeder Lehrer hätte
schließlich studiert. Allerdings lässt sich an Hochschulen die Studienrichtung Kinderyoga nicht finden.Mit der zuständigen Stelle im FA war auch nicht zu reden. Zu den heilenden Berufen gehöre Kinderyogalehrer ja schließlich auch nicht, es würden
ja keine akut kranken Kinder zu den Yogalehrern kommen, und dass Yoga auch Prävention sei, damit könne man an örtlicher Stelle nun gar nichts anfangen…so der Stand der Dinge aus Sicht des Finanzamtes.

Danke für die Antwort

LG Fietestine

„drohen“ denn Gewinne über 24.500,–,denn erst da beginnt die Gewerbesteuer!

E.