wie sieht es aus wenn man in einem Haushalt wohnt in der 2 personen Leben (eine seit kurzem Arbeitslos und die andere hat einen MINI-JOB).Diese beiden Personen haben im Monat 981,- zur verfügung und müssen von diesem Geld noch Miete,Strom,Nebenkosten,Essen usw besorgen.
Und wenn man dann Schulden hat und man bietet diesen Gläubigern aufgrund der Arbeitslosigkeit eine Rate von 20€ bzw 25€ an weil man
A) momentan nicht in der Lage ist mehr zu zahlen
und
B) die Rate bleibt nur so lange niedrig bis man wieder Arbeit hat und mehr verdient.
Kann der Gläubiger einem dann trotzdem den Gerichtsvollzieher schicken?Oder kann es trotzdem zu einen Kontopfändung kommen??
wie sieht es aus wenn man in einem Haushalt wohnt in der 2 personen Leben (eine seit kurzem Arbeitslos und die andere hat einen MINI-JOB).Diese beiden Personen haben im Monat 981,- zur verfügung und müssen von diesem Geld noch Miete,Strom,Nebenkosten,Essen usw besorgen.
Könnten die beiden noch weitere Sozialleistungen beantragen?
Und wenn man dann Schulden hat und man bietet diesen Gläubigern aufgrund der Arbeitslosigkeit eine Rate von 20€ bzw 25€ an weil man
A) momentan nicht in der Lage ist mehr zu zahlen
und
B) die Rate bleibt nur so lange niedrig bis man wieder Arbeit hat und mehr verdient.
Kann der Gläubiger einem dann trotzdem den Gerichtsvollzieher schicken?
Ja. Für die Wahrscheinlichkeit kommt es auch darauf an, inwiefern der/die Gläubiger glauben, dass so etwas zu holen sei.
Oder kann es trotzdem zu einen Kontopfändung kommen??
und noch eine ganz unjuristische Ergänzung: Es kommt auch immer sehr darauf an, wie man die Geschichte wem gegenüber formuliert. D.h. man sollte zusehen, einen persönlichen Ansprechpartner zu finden, und dem gegenüber offen und ehrlich kleine Brötchen backen. Da eine solche Ratenzahlung immer ein Entgegenkommen bedeutet, auf dass man keinerlei Anspruch hat, kommt es nicht so gut, wenn diese „verlangt“ oder einfach als Tatsache „angekündigt“ wird. Nicht gut kommt auch, erst 1001 Gründe herbei zu phantasieren, warum eigentlich überhaupt kein Zahlungsanspruch bestehen würde, wie schlecht die Leistung doch ist, …
Ich habe da schon oft Schreiben gelesen, die mir wirklich die Sprache verschlagen haben. Da braucht man sich dann auch nicht zu wundern, wenn jemand so angeschrieben, gleich den GV los schickt.
So unangenehm diese Wahrheit auch ist, aber man ist in so einer Situation Bittsteller, und sollte sich auch so verhalten. Und das Argument, „sonst gehe ich eben in die Privatinsolvenz“, zieht in der Trotzigkeit vorgebracht auch nicht. Denn die negativen Folgen einer solchen Geschichte für den Schuldner, werden dabei regelmäßig übersehen. Und Gläubiger, die diese kennen, reagieren dann auch gerne mal trotzig im Sinne von: Dann schieße ich die x Euro eben in den Wind, und wünsche „viel Spaß“ dabei, die Insolvenz durchzustehen, und danach wieder finanziell festen Boden unter die Füße zu bekommen.