Hallo!
Folgende fiktive Geschichte zur Veranschaulichung meiner Frage:
Angenommen, jemand (im Folgenden „Urheber“ genannt) schreibt etwas, das eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht, im Internet.
Angenommen, jemand anderer liest diesen Text und möchte ihn in einem Buch verwenden.
Der Urheber stimmt zu, und in den folgenden Jahren läppern sich Tantiemen zusammen.
Eine Verwertungsgesellschaft meldet sich nun beim Urheber, um das Geld zu überweisen.
Damit die Tantiemen ausgeschüttet werden können, ist ein Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft zu schließen.
Angenommen, der Vertrag würde sämtliche Werke des Urhebers umfassen, auch jene, die in Zukunft geschrieben werden, so zum Beispiel auch jeden Kommentar in FB oder in einem Forum, und der Urheber müsste laut Vertrag alle, auch die anonym (bzw. unter einem Nick) geschriebenen Artikel, bekannt geben.
Angenommen, der Urheber will auf die Verwertung seiner geistigen Ergüsse verzichten, lediglich die Tantiemen für den einen Text hätte er gerne.
Dazu nun folgende Fragen (die glaube ich allgemein genug gestellt sind):
Ist es rechtens, dass eine Verwertungsgesellschaft die Tantiemen einbehält, wenn der Urheber diese Gesellschaft nicht mit der Verwertung ALLER seiner Werke beauftragt?
Kann man eine Gesellschaft dazu zwingen, auf die Verwertung der anderen Werke zu verzichten und nur den einen Text zum Gegenstand des Vertrages zu machen?
Haben Urheber nicht aufgrund irgendeines Gesetzes die Freiheit, nur einzelne Texte zu verwerten bzw. verwerten zu lassen?
Zaunkoenigin