Sind Kosten der Erstausbildung abzugsfähig?

Ein Schüler bezahlt für die Ausbildung an einer Schule mtl. einen Betrag von 300,00 EUR. Zusätzlich sind auch die „normalen“ Kosten, wie Arbeitsmittel, Geräte, Wege zw. Wohnung und Schule und dann Arbeitsstätte zum tatsächlichen Geldverdienen dabei.
Frage:
Sind die Aufwendungen der Erstausbildung der mtl. zu zahlenden Beiträge an die anerkannte Schule abzugsfähig und erhöht sich dadurch der Betrag von 8.004 EUR/p.a. EStG §32 Abs. 4 Satz 1 um das Maximum von 4.000 EUR/Sonderausgaben gem. §10 Nr. 7 oder sin die Kosten der Erstausbildung nicht steuerlich bei den Bezügen und Einkommen abzugsfähig? Es geht eigentlich um die eventuell zurückzuzahlenden Beträge Kindergeld?!?
Ich bin da etwas ratlos und freue mich über jede Hilfe…Danke vorab!

Hi,
inwieweit ist die Schule „anerkannt“?
Wenn es sich um eine allgemeinbildende Schule handelt, stellen die 300 € Sonderausgaben (Schuldgeld) dar - allerdings bei den Eltern, nicht beim Kind (siehe Anlage Kind).

Ansonsten hilft H 32.10 Einkommensteuerhandbuch 2009 weiter.
Demnach sind bei der Einkunftsermittlung des Kindes abzuziehen:

  • Wege Wohnung - Ausbildungsstätte
  • Bücher
  • Arbeitsmittel und Studiengebühren

Steht denn das „Geldverdienen“ in Zusammenhang mit der Berufsausbildung? Wenn nein gibt es für die Zeit ohnehin kein Kindergeld mehr.

Hallo, leider kann ich da nicht wirklich helfen.von einem kollegen hab ich gehört das er alle kosten absetzen konnte,doch kenn ich die vorgaben u bedingungen nicht.tut mir leid das ich nicht weiterhelfen kann. Lg